Für eine Stadt ohne Armut und Obdachlosigkeit war eine der Botschaften der heutigen Kundgebung, der Mahnwache gegen Wohnungsnot und Stadtzerstörung, auf dem Theo-Burauen-Platz. Anlass war die Sitzung des Rat der Stadt Köln. Das ist eine realistische Forderung, wenn man denn will, und genau hier liegt das Problem. Entweder (bei manchen demokratischen Parteien und deren Ratsmitgliedern) fehlt der politische Wille, oder es scheitert an der Untätigkeit der Verwaltung (die getroffene Beschlüsse des Rates, der Bezirksvertretungen, der Ausschüsse) nicht umsetzt. Also Arbeitsverweigerung. Wobei selbstverständlich die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum für alle das eigentliche Ziel bleiben muss.
Schaffen Sie Wohnungen für alle Wohnungssuchenden und Obdachlosen JETZT!
war eine der Forderungen des Flugblatt der heutigen Kundgebung. Wie kann dies erreicht werden? Dazu fallen mir folgende Möglichkeiten ein.
- Wohnungssuchende und Obdachlose in Wohnungen, wo die Stadt Köln ein Belegrecht hat, unterbringen. Dies, ohne den Umweg über Gespräche mit Sozialarbeiter*innen des Sozialamt, wo die Mietfähigkeit der Menschen geprüft wird.
- Die Nicht-Prüfungs-Grenze der Kosten der Unterkunft (KdU), von derzeit 633 Euro für alleinstehende Leistungsempfänger*innen (Beispiel) anheben, mindestens auf die Summe, die die Verwaltung der Stadt den gewerblichen Betreibern von OBG-Unterkünften ("Hotels") zahlt anheben, das heißt 840 Euro.
- Wohnungen kaufen, und selbst an Wohnungssuchende und Obdachlose vermieten.
- Unterstützung, auch finanziell, von alternativen, selbstorganisierten und selbstverwalteten Wohnprojekten, wie beispielsweise OMZ.
- Kauf von Leerstand (Beherbergungsbetriebe, Büroflächen) und Umbau zu Wohnraum.
Schlussbemerkungen
Es ist nebensächlich was die Verwaltung, was die Politik, was die Freien Träger sagen. Wichtig ist, was die Expert*innen, Expert*innen in eigener Sache, das heißt Obdach- und Wohnungslose sagen, und wollen.
Wir brauchen eine Paradigmenwechsel. Die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum für alle muss beinhalten, dass bestehende Verträge mit Freien Trägern oder gewerblichen Betreibern von Unterkünften nicht verlängert, beziehungsweise wenn möglich vorzeitig gekündigt werden. Die Mittel, die hierdurch frei werden, sind in die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum durch kommunale Wohnungsbaugesellschaften zu investieren.