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Demokratie 2.0

Die weitläufig verbreitete, repräsentative Version der Demokratie wurde von Philosophen vergangener Jahrhunderte entwickelt bzw. wiederentdeckt. Seit der Einbindung der letzten ausgeschlossenen Gruppen, die schon einige Zeit her ist, stagniert die Entwicklung. Dabei sind die Möglichkeiten, die durch die Erfindung des Internets entstanden sind, im politischen Bereich bisher kaum ausgeschöpft worden.
Das Internet ist das ideale Werkzeug um eine, wenn auch nicht neue, aber doch wenig genutzte demokratische Entscheidungsform zu stützen: die Volksabstimmung. Volksabstimmungen sind das Werkzeug mit dem einzelne Bürger wenigstens den infinitesimalen Anteil Macht, der ihnen offiziell garantiert wird, in einer direkten kausalen Beziehung ausüben können. In der derzeitigen Praxis winkt dem Wähler keine inhaltliche politische Änderung als Belohnung, sondern nur ein symbolischer Sieg. Dadurch werden sie im Laufe der Zeit darauf konditioniert, eher nach Haltung und Gefühlen zu entscheiden. Ein paar reale Schalter umzulegen, seien sie noch so klein, könnte dafür sorgen, dass die Wähler sich wieder auf das Wesentliche konzentrieren: ihren Willen zu bekommen, anstatt mit ein paar schönen Worten abgespeist zu werden. Schon der Eindruck, dass die Verwirklichung ihrer Ideen in greifbarer Nähe ist und keine Blackbox mehr in Form repräsentativer Institutionen den Weg blockiert, könnte eine Lawine an angestauten Reformvorschlägen nach sich ziehen. Das stimmt auf jeden Fall besser, als alle relevanten inhaltlichen Debatten von oben vorgegeben zu bekommen, weshalb man eine Umstellung anstreben muss, unabhängig davon, wie sehr man von der Qualität demokratischer Entscheidungen überzeugt ist. 
Wahlen sind mit einer Menge organisatorischem, zeitlichem und finanziellen Aufwand verbunden. In einer repräsentativen Demokratie lässt der sich auf Grund der langen Wahlperioden einigermaßen bewältigen. Angenommen, man überträgt die Entscheidungsmacht über alle Gesetzesvorschläge auf das Volk - deren Anzahl aktuell im Schnitt über 100/Jahr beträgt - dann ist das Wahlsystem schnell an seinen Grenzen angelangt. An dieser Stelle kommt die Technologie ins Spiel. Im Folgenden skizziere ich ein besser skalierendes Wahlsystem. Dabei werden oftmals viel zu konkrete Zahlenangaben gemacht. Eigentlich handelt es sich um experimentell zu ermittelnde Systemparameter, selbst in den Fällen, in denen eine qualitative Begründung für die Auswahl gegeben wird. Die Angaben dienen dazu, die Vorstellungskraft zu schärfen und sollen im Laufe der Zeit angepasst werden. Die Probleme von Demokratie 2.0 werden dann in 2.1 ausgebügelt. Detailangaben, welche Daten benötigt und von wem geprüft werden, sind bedingt durch die Notwendigkeit den zahlreichen neuen Betrugsmöglichkeiten zu begegnen.
Als Erstes wird eine Internetseite eingerichtet, zu der jeder Bürger Zugangsdaten erhält, so wie von anderen bereits vorgemacht. Der Staat verfügt durch die Melde- und Finanzämter seit langem über alle erforderlichen Daten, um ein Bevölkerungsregister zusammenzustellen: Name, Geburtsdatum, Foto, Adresse. Neuanmeldung - und Aktivierung sind nur noch bei Geburt, Todesfall oder Ein- und Ausbürgerung notwendig. Nach Anlage der Profile werden die Zugangsdaten per Post verschickt oder können über bestehende Ausweis-Onlinefunktionen abgerufen werden. Bei der Gelegenheit ließe sich auch für jeden ein Postfach einrichten, damit die Behörden vollständig auf elektronische Kommunikation umstellen. Die Warteschlangen in den Meldeämtern wären ebenfalls Geschichte, wenn sich Adressänderungen gleich online tätigen und prüfen ließen.
Nach Einrichtung des Systems können große Abstimmungen unkompliziert durchgeführt werden. Diese - nicht zu vergessen notwendige - Bequemlichkeit hat leider einen Preis, den man bereit sein muss zu zahlen. Es gibt keine Möglichkeit, das Wahlgeheimnis beizubehalten, sofern man dem System nicht trauen kann (oder doch? - eine Aufgabe für Informatikgenies). Der meines Wissens einfachste und vertrauenswürdigste Weg das zu erreichen ist, den Prozess komplett transparent zu gestalten. Dazu wird vor jeder Wahl eine Liste der Teilnahmeberechtigten auf einem öffentlich zugänglichen Teil der Seite veröffentlicht und nach der Wahl die Zuordnung zu ihrem Abstimmverhalten. 
Um zumindest im Regelbetrieb ein bisschen Anonymität zu wahren und totalitär gesinnte Privatpersonen daran zu hindern, sich an Wählern mit abweichenden Meinungen in ihrem Umfeld zu vergreifen, werden die Wähler mit ihrem Geburtsdatum und einer Wähler-ID und referenziert, die nur ihnen und dem System bekannt ist. Der Staat als Betreiber des Systems wird faktisch weiterhin die Möglichkeit haben, die politischen Ansichten der Bürger in Erfahrung zu bringen. Ich halte das für keine nennenswerte Gefahr, denn die gefährlichsten Kritiker bestehender Politik sind sowieso gezwungen, sich an die Öffentlichkeit zu wenden und dort für ihre Ansichten zu werben. Oder sie verfolgen ihre Ziele mit anderen Mitteln als Wahlen und entgehen der Erfassung. Bleibt nur die Verwendung zur Diskriminierung größerer Gruppen. Das ist schwer vorstellbar in einem System, in dem man auch gleichzeitig über wichtige politische Inhalte abstimmen lässt und dem Wähler alle Gesetze vorlegen muss. Es ist nicht klar, wie man solche Absichten hineinschmuggeln sollte, ohne einen massiven Vertrauensverlust auszulösen, der dem System ein Ende bereitet.
Die Wähler müssen auf wahrscheinlich nicht zu verhindernde Datenleaks vorbereitet werden, damit diese eine Angelegenheit der Strafverfolgung bleiben. Das System sollte nicht gleich beim ersten Skandal, bei dem jemand die Tabelle mit der Zuordnung zu den Klarnamen kopiert hat, umstürzen. Es ist von sozialen Netzwerken bekannt, dass so etwas passieren kann und jedes größere System hat entsprechend viele Feinde, die es nur zu gerne an einer vorhersehbaren Lappalie scheitern sehen würden. Als Gegenmaßnahme werden von Zeit zu Zeit und im Fall eines Leaks die Wähler-IDs neu bestimmt. Die alten gelten bei nicht abgeschlossenen Vorgängen weiterhin.
Damit sind nicht alle Vertrauensprobleme gelöst - es können immer noch tote, entmündigte oder nicht existente Personen im System erfasst sein - aber die Manipulationsmöglichkeiten sind zumindest nicht größer als heute, eher geringer. Selbst die Preisgabe weiterer Daten würde die Fakes nicht zuverlässig aus der Welt schaffen, weil Profile mühelos von Computern generiert werden können und manche aus Zeugenschutzgründen toleriert werden müssen. Man muss sich darauf verlassen, dass zu große Änderungen der Bevölkerungszahl einer kritischen Öffentlichkeit dank der großen Transparenz sofort auffallen. Datenanalysten und engagierte Bürger sollen bewerten, ob die Änderungen in den verschiedenen Alterskohorten plausibel sind (deshalb das Geburtsdatum). Die Zahl der toten / pflegebedürftigen Wähler und die Fluktuation der Gesamtwählerschaft sollte durch ein maximales Wahlalter knapp unter der Lebenserwartung, so bei 75, einen zusätzlichen Dämpfer erhalten.
Wählerregistrierung und Wahlbeobachtung sind damit beschrieben. Richten wir den Fokus auf die Inhalte, bei denen es sich wie bereits erwähnt um Gesetzesvorschläge handelt. Ziel ist, das Volk über sämtliche Vorschläge abstimmen zu lassen. Zur Abstimmung gestellt werden können nur thematisch zusammenhängende Einheiten. Ein Paket kann beliebig viele Änderungen enthalten, gemessen in Zeilen von Gesetzestext, solange es eine innere Einheit bildet und man den Inhalt leicht zusammenfassen kann. Denn auch wenn das System den Wahlvorgang drastisch erleichtert, ist die Anzahl der Änderungen, die man dem Volk zumuten kann, aus Zeitgründen recht begrenzt. Es ist nicht zu erwarten, dass die Änderungen am Gesetzestext überhaupt gelesen werden, obwohl man sie sich in Detailansichten natürlich anzeigen lassen kann. Deshalb werden sie auch nicht mit Gesetzestexten zugemüllt. Auswählbare Optionen sind dargestellt durch kurze Zusammenfassungen und Auflistungen der Inhalte. Wer diese bereitstellt, können sie selbst entscheiden. Es sind beliebige externe Dienstleister zugelassen, die eine technisch konforme Schnittstelle anbieten. Mindestens zwei werden gleichzeitig gewählt und angezeigt, als Absicherung gegen den Fall, dass ein Anbieter die Inhalte von Optionen versehentlich vertauscht hat.
Mit diesen Hilfestellungen und der öffentlichen Berichterstattung im Vorfeld soll der Wähler in die Lage versetzt werden, über mehrere Änderungsvorschläge im Monat abzustimmen. Vermutlich liegt der Kompromiss zwischen Bedarf und Kapazität bei max. 5 Plätzen im Monat. Das ist immer noch sehr viel für den Wähler, aber weniger als heutzutage verabschiedet werden. Falls es zu viel ist, sollten die Bedürfnisse der Wähler vor denen des Staates Priorität bekommen. Welchen Sinn ergibt es schon, mehr Reformen zu verabschieden als die Leute verarbeiten können? Es ist schwer anzunehmen, dass Gesetze, welche überhaupt nicht das Bewusstsein der Masse erreichen, vornehmlich in ihrem Interesse verfasst worden sind. Eine riesige Sammlung von Gesetzen weist eher auf Generationen erfolgreicher Lobbyisten hin, übrigens nicht nur solche aus der Wirtschaft, als auf eine prinzipiengeleitete Gesetzgebung. Kapazitätsbedingte Einschränkungen hingegen erschweren Versuche, ein kleinteiliges Netz von Gesetzen zu schaffen, weil dieses üblicherweise über lange Zeit aufgebaut wird. Das erfordert die Reservierung sehr vieler Plätze, die Aufhebung von vielen Gesetzen hingegen nur einen einzigen, sofern sie einen gemeinsamen Nenner haben. Die Staatsdiät gibt dem System somit einen leichten Bias in Richtung Freiheit, was gar nichts Schlechtes ist. Meine Vermutung ist, dass das Ausbremsen der staatlichen Gesetzgebung durch Beschränkungen, Ablehnungen und Korrekturen (dazu später) sogar den Worst Case bezogen auf die angenommene Leistungsfähigkeit des Systems darstellt. Ein Problem kann auf diesem Weg nicht plötzlich entstehen, falls überhaupt. Eine Flut von schädlichen oder Minderheiten diskriminierenden Gesetzen halte ich dagegen für weniger wahrscheinlich. 
Kompromissvorschläge zur Erhöhung der Kapazität, wie zum Beispiel Abstimmungen nur bei wichtigen Änderungen, scheitern an der Frage, wer definiert was wichtig ist. Diese Definitionsmacht könnte die Entscheidungsmacht aushebeln, womit die Macht wieder bei einigen wenigen liegt und nicht mehr dem Volk. Belassen wir es also bei wenigen Vorschlägen pro Monat. Jeder dieser Vorschläge sollte 9 Optionen enthalten und seinen Platz einige Zeit (3-6 Monate halte ich für vertretbar) vor der Abstimmung zugesichert bekommen haben. Angestrebt wird, dass die verschiedenen Optionen das gesamte Meinungsspektrum zum Thema abdecken, also durchaus auch entgegengesetzte Änderungswünsche enthalten. Auf die Anreize, welche den Antragstellern für die Zielerreichung gesetzt werden, gehe ich später ein.
Die 9 Optionen, die der Vorschlag enthält, werden automatisch um eine weitere ergänzt, die Option 0. Mit dieser werden alle übrigen Optionen abgelehnt. Sie wird standardmäßig als erste angeboten. Abgestimmt wird in Runden, welche am 1. Sonntag jeden Monats beginnen. Die 1. Runde dauert 1 Woche, alle übrigen mindestens 2 Tage, sodass es nicht zur Überschneidung kommt. Nach jeder Runde werden alle schwächsten Optionen eliminiert, welche aufsummiert weniger Stimmen haben als die nächste, die übrigbleibt, bis es nur noch eine ist. Das Rundensystem sorgt dafür, dass man nicht gezwungen ist aus taktischen Gründen eine Option zu wählen, mit der man nicht maximal übereinstimmt, nur weil man die Mehrheit bei einer moderateren vermutet. Man kann immer noch wechseln wenn die favorisierte Option ausgeschieden ist und verliert durch die Aufspaltung gar nichts. Die Wähler werden dennoch nicht dazu genötigt, sich für die Teilnahme an jeder Runde einzuloggen. Sie können im Voraus Präferenzen setzen, welche dann für die darauffolgenden Runden gelten, mit oder ohne Widerrufsmöglichkeit vor Zeitablauf, je nach Wunsch. Es ist denkbar, weitere Möglichkeiten für ausgefeilte Wechselstrategien anzubieten, mit dem Ziel, die Wähler so weit wie möglich zu entlasten ohne sie einzuschränken.
Nachdem die Stimme oder der Präferenzen-/Ausführungsplan für die entsprechende(n) Runde(n) final abgesendet wurde, erhält der Wähler eine Quittung zum Herunterladen, für mögliche Beschwerden. Die Wahlen können durch jeden einzelnen verifiziert werden, indem er die Daten in seinen Quittungen mit den öffentlich zugänglichen Daten abgleicht. Diese lassen sich online anzeigen, durchsuchen und als Ganzes herunterladen in Form eines Bündels von kleinen Dateien, welche das Abstimmverhalten jedes zur Wahl zugelassenen Bürgers in einem sowohl von Menschen als auch von Maschinen leicht lesbarem Format dokumentieren. Auch wenn nur ein kleiner Teil der Wähler die technischen Werkzeuge beherrscht, um die Rohdaten selbst auszuwerten, sollte schon die Möglichkeit von einer Fälschung abschrecken. Nicht zu vergessen, dass sich auch andere Staaten die Daten beschaffen und ihre Ergebnisse veröffentlichen können.
Widmen wir uns als nächstes der Frage, von wem die vorgelegten Vorschläge kommen. Ein Teil sollte von den Wählern selbst produziert werden. Das System lässt sich ebenso gut nutzen, um Zustimmung zu Vorschlägen zu sammeln. Damit es nicht zu unübersichtlich wird, ist für die Veröffentlichung eines Vorschlags mehr als ein Klick nötig. Man muss außerhalb des Systems dafür werben und eine gewisse Anzahl an Stimmen, vielleicht so 0,1 Promille, bereits im Vorfeld vorweisen können. Für den Nachweis generiert man sich im System einen Link und bringt möglichst viele dazu ihn anzuklicken, wodurch Bestätigungsaufforderungen versendet werden, mit denen die Zustimmung gesichert wird. Vorschläge haben auch eine ID, und die Zustimmungsdaten sind genauso öffentlich einsehbar wie Wahlergebnisse. Durch diesen großzügigen Umgang mit den Daten wird verhindert, dass Vorschläge von vorneherein unterdrückt werden können.
Die Zustimmenden müssen keiner der gebotenen Optionen zustimmen, noch haben sie sich verbindlich festgelegt, falls es zu einer Abstimmung kommt. Sie signalisieren lediglich, dass sie die Abstimmung selbst wünschen. Die Zustimmung läuft nach einem Jahr automatisch ab und bedarf der Verlängerung. Nach Erreichen eines bestimmten Schwellwerts (0,1 - 0,5 Prozent, abhängig von der Anzahl der konkurrierenden Vorschläge) müssen für die Optionen des Vorschlags konkrete Gesetzestexte verfasst bzw. Verweise auf Streichungen angegeben werden. Die weitere Sammlung von Stimmen oder die Annahme des Vorschlags wird blockiert, bis die konkreten Änderungen eingereicht sind. Die Änderungen werden sie in einem öffentlichen Reviewprozess von der juristischen Abteilung der Systembetreiber auf formale Korrektheit geprüft. Sollten Widersprüche mit bestehenden Gesetzen festgestellt werden, werden die Vorschläge nicht abgelehnt, sondern erforderliche Änderungen an den alten Gesetzen mit aufgenommen. Dieser Prozess kann vorgezogen werden, um Verzögerungen bei der Verbreitung des Vorschlags zu vermeiden. Empfohlen ist die Konsultation einer privaten Anwaltskanzlei im Vorfeld. Die Reviewer sind verpflichtet, einen bestimmten Zeitrahmen einzuhalten.
In den Reviewprozess sind auch Mitarbeiter anderer Ministerien einbezogen, sofern deren Ressourcen für die Umsetzung der Änderungen beansprucht werden. Sie beraten die Initiatoren und diskutieren mit ihnen über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes. Die Entscheidung liegt letztendlich bei den Initiatoren, aber sie müssen die Anmerkungen der Ministerien zur technischen und bürokratischen Machbarkeit im gesetzten Zeitrahmen zur Kenntnis nehmen. Unabhängig davon sind Vorschläge mit Änderungen, die mehr als 5 Jahre nach Abstimmung in Kraft treten sollen oder zeitabhängige Formeln enthalten, die den Effekt ganz oder größtenteils erst nach mehr als 5 Jahren spürbar werden lassen, nicht zugelassen. Damit soll verhindert werden, dass Spekulationen auf die Möglichkeiten der Zukunft in Gesetzbücher Einlass finden. Diese Regel gilt nicht nur für die Vorschläge aus der Bevölkerung, sondern für alle, und wird bei Initialisierung des Systems rückwirkend angewandt.
Jeden Monat stehen 2 der 5 Plätze für die Abstimmung über die beiden beliebtesten Vorschläge zur Verfügung. Sie werden mit etwas Verzögerung zwecks Vorbereitung zur Wahl gestellt. Das erfolgreiche Einbringen eines Vorschlags in den Zyklus ist mit einer Aufwandsentschädigung von 1 Mio. Euro. Diese wird verdoppelt, wenn die Wahl nicht auf Option 0 fällt und es gibt eine weitere Million für jede 20% Beteiligung. Das sind nur einige der möglichen Anreize um die Optionen so zu setzen, dass möglichst jeder sich wiederfindet. Alternativ könnte man auch berücksichtigen, ob die Stimmen über die Optionen einigermaßen gleich verteilt sind.
Das Kopieren und Einfügen von Optionen aus existierenden Vorschlägen ist erlaubt, ebenso die Weiterentwicklung der Optionen. Die Zusammenfassung ganzer Vorschläge ist erlaubt, solange die Optionen nicht geändert werden. In diesem Fall wird die bekundete Zustimmung zusammengerechnet, abzüglich der Duplikate. Es ist auch erlaubt, nachträglich Optionen hinzuzufügen, jedoch nicht zu ändern oder zu entfernen. Es empfiehlt sich, mit wenigen Optionen zu starten und Stimmen aus verschiedenen politischen Richtungen zusammenzufassen. Die Zusammenfassung erfordert die Zustimmung der Antragsteller.
Es gibt noch mehr Plätze zu verteilen, und die Frage, wie das System überhaupt in den Staat integriert werden kann, wurde noch nicht beantwortet. Die aktuellen Verfassungsorgane müssen zunächst etwas Platz dafür schaffen, insbesondere diejenigen, welche als Legislative fungieren.
Da wäre als Erstes der Bundestag, welcher aktuell die Gesetze verabschiedet. Diesen Zweck kann er nun nicht mehr erfüllen. Er wird für die übrigen parlamentarischen Aufgaben - die Kontrolle des Haushalts - dennoch beibehalten. Haushaltsgesetze bilden eine Ausnahme - die Zwecke der Ausgaben sind durch die übrigen Gesetze schon definiert und ggf. mit Ober- und Untergrenzen versehen. Die meisten Mittel sind schon fest verplant. Für Abstimmungen über detaillierte Haushaltspläne ist das System nicht ausgelegt, für Verhandlungen sowieso nicht. Deshalb verbleibt die Aufgabe beim Bundestag. Er hat keine Möglichkeit neue Töpfe zu schaffen, aber kann der Exekutive bei der Verteilung des Geldes auf die Finger schauen.
Sollte sich ein demokratisch verabschiedetes Gesetz trotz nachgewiesener Ausschöpfung aller verfügbaren legalen Mittel als nicht umsetzbar herausstellen, kann der Bundestag auf Antrag der Regierung eine Volksabstimmung über Kompromissoptionen ansetzen, die einen Platz einnimmt. Beispiel dafür wäre eine gigantische neue Ausgabe, die der Staat mit den verfügbaren Finanzierungsquellen nicht stemmen kann. In dem Fall wird das Volk vor die Wahl gestellt, das Gesetz wieder aufzuheben oder entsprechende Steuererhöhungen anzunehmen, mit verschiedenen Schattierungen. Option 0 entfällt bei dieser Art von Abstimmung. Das Parlament kann den Korrekturprozess von sich aus initiieren, falls die Regierung in Verdacht gerät, absichtlich untätig zu sein. Es kann sogar Amtsinhaber entfernen, wenn ihre Schuld festgestellt wird.
Die Wahl des Parlaments kann weiterhin nach dem bewährten Prozedere durchgeführt werden. Der Nutzen des Systems wäre in dem Fall auf die Digitalisierung der Wahl beschränkt. Hier beschreibe ich einen Weg, ihn komplett umzukrempeln, damit er seine Kontrollfunktion besser wahrnehmen kann. In seiner jetzigen Form besteht ein Interessenskonflikt, der durch die Parteien hineingetragen wird. Die Abgeordneten sind Mitglieder der Parteien, welche auch die Regierung stellen. Deshalb kann nur von der parlamentarischen Opposition erwartet werden, dass sie ihren Job macht, wohlgemerkt den wichtigsten, der nach der Systemänderung bleibt. Für die Wahrnehmung der Kontrollfunktion sind Leute von außen vorzuziehen, die etablierte Netzwerke noch nicht für sich gewinnen konnten. Eine Direktwahl in Wahlkreisen ohne Listen ist eine leichte Verbesserung gegenüber dem bestehenden System. Allerdings gibt es ein Problem, den unsere Wahlmöglichkeit nicht löst, nämlich die Tatsache, dass die Kandidaten weiterhin vorausgewählt sein können. Kandidaten, die auf ein Parteinetzwerk zugreifen können, haben einen großen Vorteil gegenüber ihren parteilosen Konkurrenten und stellen deshalb die Mehrheit der Abgeordneten, auch in Systemen ohne formale Verankerung der Parteien.
Was sich als Erstes anbietet, wäre einen Teil der Plätze nach Verdienst zu vergeben, wobei der Verdienst darin besteht, einen Gesetzesvorschlag erfolgreich eingebracht zu haben. Das ist ein objektives, leicht zu prüfendes Kriterium und sollte mit mindestens einem Sitz honoriert werden. Somit überwachen die Initiatoren von Änderungen deren Umsetzung.
Mengenmäßig reicht es nicht aus, um alle Plätze zu füllen, außer es wird nur alle 10, 15 Jahre rotiert. Außerdem können Vorschläge auch mit Hilfe von Ressourcen leichter vermarktet werden, womit die Belegung teilweise planbar wird. Wenn ein kleines Parlament mit selten wechselnden Mitgliedern bevorzugt wird, kann man es hierbei belassen. Hier werden noch weitere Alternativen untersucht.
Wenn auf Direktwahlen und Ernennungen von oben gleichzeitig verzichtet werden soll, sind die Optionen ziemlich eingeschränkt. Nutzen wir also die Technologie. Der Computer soll einen zufallssimulierenden Algorithmus durchführen und die restlichen Mitglieder des Bundestags ausspucken, für die kein geeigneteres Verfahren gefunden werden kann. 
Ich weiß, der Gedanke ist sehr gewöhnungsbedürftig, manche würden sogar verrückt sagen. Aber ist es das wirklich? Wäre es nicht gut, ein paar Leute sozusagen von der Straße zu holen und ihnen einen Einblick zu geben, was Regierung und Staatsapparat mit ihrem und unserem Geld so treiben? Ihre Kritik könnte nicht allein schon wegen ihrer Lagerzugehörigkeit und persönlichen Vorgeschichte kategorisch abgewiesen werden.
Es wird aktuell keine Qualifikation benötigt, um in den Bundestag zu gelangen. Deshalb ist davon auszugehen, dass prinzipiell alle eingearbeitet werden können, mit ein paar banalen Einschränkungen: Arbeitsfähigkeit und Sprachbeherrschung müssen natürlich vorhanden sein. Die sind leicht nachzuweisen. Um ein bisschen Erfahrung im Betrieb zu halten, sollten nicht alle auf einmal ersetzt werden, sondern jedes Halbjahr nur ein Achtel der Mitglieder. Das ist ohne weitere Umstände zu erreichen, da keine Bundestagswahlen mehr stattfinden.
Wenn man sich mit der Idee angefreundet hat, dass eine unvorhersehbare Zufallsauswahl geeignet ist, um eine Kontrollfunktion wahrzunehmen, bleibt noch ein großer Einwand übrig, nämlich die technische Realisierbarkeit einer glaubwürdigen Zufallsauswahl. Wir können nicht nachvollziehen, ob die Auswahl, die ein irgendwo herumstehender Computer vornimmt, wirklich ein unvorhersehbares Zufallsergebnis liefert. Dank Veröffentlichung des Zufallsalgorithmus sind die Möglichkeiten eingeschränkt, aber das Ergebnis bleibt vorhersehbar für diejenigen, die die Anfangsparameter kennen. Aus diesem Grund werden weitere, unvorhersehbare Eingaben vorgenommen, und zwar von den Kandidaten selbst. Richtig, Kandidaten gibt es weiterhin, schließlich soll keiner ins Amt gezwungen werden. Zur Motivation wird das dreifache des letzten Verdiensts angeboten (mit Ober-/Untergrenzen für Großverdiener bzw. Arbeitslose), plus Kosten der Unterkunft in Berlin, falls das beim heutigen Stand der Technik noch erforderlich ist. Jeder registrierte Nutzer hat eine separate ID für die Kandidatur und kann die Bewerbung freischalten, wodurch Kandidatur-ID, Name und Bild veröffentlicht werden - eine Absicherung gegen die unbemerkte Auswechslung von Gewinnern. Eine Liste der Kandidatur-IDs der Nichtteilnehmer werden ebenfalls veröffentlicht, damit die Gesamtsumme gebildet und mit der Anzahl der Wähler verglichen werden kann, was die Deckung der Kandidaturen durch echte Profile prüfbar machen soll.
Die Zufallswahl läuft eine Woche lang. Jeder Kandidat kann zu einem beliebigen Zeitpunkt eine Eingabe machen, deren Wert und Zeitstempel hinterher veröffentlicht werden. Alle werden bei der Berechnung des Ergebnisses berücksichtigt. Schon die geringste Änderung einer einzelnen Eingabe oder ihres Zeitpunkts liefert vollkommen andere Ausgabewerte die als anderes Ergebnis interpretiert werden. Der Algorithmus wird so gewählt, dass man mit wenig Rechenleistung von den Eingaben auf die für das Ergebnis relevanten Ausgabewerte kommen kann, aber umgekehrt ungeheure Rechenleistungen aufbringen müsste. Solche Algorithmen existieren (z.B. Hashwertberechnung) und haben sich Jahrzehnte in der Praxis bewährt.
Soviel zu den Ideen rund um den Bundestag. Weiter geht's zum Bundesrat. Der Bundesrat ist Ausdruck des deutschen Föderalismus. Zur Vereinfachung des Systems ist bisher nur die Bundesebene berücksichtigt worden, sodass der Föderalismus nicht zur Sprache kommen konnte. Mit ein paar Modifikationen am vorgeschlagenen System kann er beibehalten werden. Nach Aufteilung der Wähler in Gruppen lassen sich Abstimmungen auf Länderebene durchführen. Ebenso könnten die Länderparlamente nach dem gleichen Verfahren ermittelt werden wie der Bundestag und die gleiche Funktion im jeweiligen Land ausüben. Etwas problematisch wird es, für Abstimmungen auf Landesebene einen Platz zu organisieren. Die Zahl der Plätze ist begrenzt und müsste geteilt werden, wobei das richtige Verhältnis zu bestimmen wäre. Die Alternative ist auf Landesebene alles so beizubehalten wie es ist. Auf kommunaler Ebene ist das unumgänglich, um die Wähler nicht zu überlasten. Das System wird hier nur für die Digitalisierung der Wahlen benutzt.
Der Bundesrat ist nicht kompatibel mit dem System und muss ersatzlos abgeschafft oder durch den im Folgenden beschriebenen Mechanismus ersetzt werden. Zur Berücksichtigung divergierender Länderinteressen in bundesweiten Volksabstimmungen werden die Ergebnisse auch nach Ländern ausgewertet. Erreichen die Unterschiede in einer beliebigen Runde ein bestimmtes Ausmaß, kann die Wahl aufgespalten werden, was den Wirkungsbereich beschlossener Reformen auf die Länder beschränkt, wo sie gewünscht sind. Das ist weniger eine technische Herausforderung als eine juristische, weil dabei auch Zuständigkeiten automatisch mit verschoben werden, sodass man diese Gesetze auf Länderebene hinterher noch ändern bzw. abschaffen kann. Dadurch wird es ziemlich kompliziert. Deshalb empfiehlt es sich, generell mehr Zuständigkeiten auf dieser Ebene zu halten und schon von Anfang an getrennt abzustimmen. Die deutschen Bundesländer sind eigentlich relativ große Einheiten, mit Ausnahme der Städte, die man in ihre Umgebung integrieren könnte.
Als Nächstes kommt die Bundesregierung. Diese wird aktuell vom Bundestag gewählt. Das Kabinett bestehend aus Kanzler und Ministern besteht aus einer recht übersichtlichen Anzahl von nur 16 Personen, allerdings mit sehr viel Macht ausgestattet. Ideal geeignet um eine Direktwahl anzusetzen, vor allem falls der Änderungsvorschlag zur Wahl des Bundestags berücksichtigt wird.
Die Kandidatur funktioniert analog zur Einbringung von Gesetzesvorschlägen: man benötigt eine gewisse Anzahl an Personen, hierfür nur so um die 100, die den Code des Bewerbers scannen. Sie müssen bei der Bestätigung der Auswahl im System eine Begründung schreiben, wieso sie diesen Kandidaten für die entsprechende Position für geeignet halten. Die Kandidatur wird mit diesen Kommentaren und den Namen und Berufsbezeichnungen der Verfasser veröffentlicht. Wer möchte, kann auch berufliche Titel oder relevante Referenzen aus seiner beruflichen Vergangenheit angeben wie z.B. "ehemaliger Vorsitzender der Wirtschaftskammer (Zeitraum X-Y)". Es gibt keine formalen Vorgaben für die Begründung, ausreichend wäre sowas was zu schreiben wie: "Ich kenne XY schon aus seiner Zeit als Manager und halte ihn für einen geeigneten Wirtschaftsminister. Ich habe noch nie eine ehrlichere Person getroffen - er tut seinen Mund immer dahin wo sein Geld ist, genau sowas brauchen wir.". Es geht nicht um die Menge der Stimmen, die man im Voraus sammelt, sondern Belege für Erfahrung und Reputation auf dem jeweiligen Fachgebiet und bei seinen Peers, die in einer ausführenden Regierungsposition benötigt wird, weshalb schon die relativ geringe Anzahl reicht, um zugelassen zu werden. Durch die beruflichen Referenzen sollen Stimmen von unter Umständen bezahlten Kampagnenaktivisten entwertet werden.
Ein Bewerber kann Stimmen ablehnen, um sich vor gezielter Verleumdung zu schützen. Die Namen stammen aus den Daten des Systems und Referenzen werden manuell geprüft, zumindest nachträglich für erfolgreiche Bewerber. Dabei falsche Angaben zu machen ist strafbar. Die Prüfung der Referenzen ist trivial und kann den Systembetreibern überlassen werden, denen nichts anderes übrig bleibt, als objektiv zu bleiben. Die Inhalte der Begründungen hingegen werden nicht geprüft und hier sind falsche Angaben ausdrücklich nicht strafbar. Das Auseinanderhalten von Fakten und Meinung und die Prüfung von Fakten bleibt Aufgabe der breiten Öffentlichkeit, der die Information vorgelegt wird. 
Die Wahl erfolgt alle 4 Jahre nach einer 3-monatigen Bewerbungszeit in 2 Runden (alle - 2 - Gewinner). Eine vollständige Diskussion um eine Amtszeitbegrenzung würde den Rahmen sprengen, weshalb ich hier auf die Argumentation verzichte und es bei der Behauptung belasse, dass sie für den Kanzler sinnvoll ist, für die Minister nicht, weil sie noch jemanden über sich haben.
Die Regierungsarbeit erfordert gelegentliche Gesetzesänderungen, weshalb die Regierung wie gehabt Gesetzesvorschläge einbringen kann. Mit dem Unterschied, dass nun nicht mehr im Bundestag, sondern bundesweit darüber abgestimmt wird. Sie erhält dafür mindestens die Hälfte der Plätze (im aktuellen Vorschlag 3 von 5) zugesprochen. Es ist Aufgabe des Kanzlers, zu koordinieren, welche Ministerien wann zum Zug kommen. Dabei gibt es einige Einschränkungen, damit bestimmte Minister nicht vorsätzlich behindert werden können. Denkbar wäre eine Minimalreservierung pro Ministerium, die nur freiwillig abgegeben werden kann. Es ist grundsätzlich mehr Uneinigkeit in der Regierung zu erwarten als heute, da das Kabinett ohne den Partei- und Koalitionshintergrund zumindest offiziell nicht auf einer gemeinsamen Linie ist.
Ein Kabinettsmitglied kann von seinen Wählern zurückgerufen werden - wenn mehr als 50% der ursprünglichen Wähler mit seiner Arbeit unzufrieden sind und zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Mandats den Haken aus der Übersichtsseite rauszunehmen, wird er aus dem Amt entfernt. Entsprechende Daten werden einmal pro Monat veröffentlicht, um die Menge überschaubar zu halten. Vermutlich sind 50% bei den eigenen Wählern eine genügend große Hürde, damit es ein Ausnahmefall bleibt.
Außer der Direktwahl des Kabinetts schlage ich noch eine weitere Änderung vor. Es passiert leider öfters, dass sich die Exekutive vom gesetzlichen Rahmen losreißt und Amok läuft. In der Regel beruft sich ein angehender Autokrat immer auf einen Notfall, mit dem er sich weitgehende Vollmachten besorgt, die andere geltende Gesetze außer Kraft setzen und Kritik an seiner Vorgehensweise kriminalisieren. Ich halte das repräsentative System im Bezug auf die legislative Ausschlachtung von Notfällen für etwas anfälliger als das direkte, aus zwei Gründen. Erstens verfügen die wenigsten Wähler über die Privilegien ihrer politischen Repräsentanten, um sich vor den Folgen von Notfallmaßnahmen zu schützen, weshalb sie wahrscheinlich eher ablehnen, wenn diese zu drastisch sind. Zweitens ist der politische Prozess im direkten System viel transparenter. Das erschwert die Unterdrückung kritischer Stimmen, die störend für Panikkampagnen für Notfallmaßnahmen wirken. Es ist leichter wegzusehen, wenn oppositionelle Abgeordnete schikaniert werden, als wenn einem die eigene Stimme gestohlen wird.
Trotz dieser Gründe bleibt eine gute gesetzgeberische Praxis gefragt, also eine kritische Öffentlichkeit, die Blankoscheckgesetze konsequent ablehnt, vorhersehbare Ausnahmefälle in Gesetzen berücksichtigt und Amtsinhaber zurückruft, bevor sie sich festgesetzt und ihnen die Möglichkeit dazu genommen haben. Ob und wie viel sich das Volk dabei besser schlägt als die Repräsentanten, wird man wohl erst feststellen können, wenn ihm die Gelegenheit dazu gegeben wurde. Ich denke, es ist besser als sein Ruf und wäre zumindest schneller dabei erfolgte Fehler zu korrigieren, sonst würde die Regierung es nicht nur bei gelegentlichen Umfragen belassen.
Zugegeben, Praktiker auf jedem Gebiet behaupten, dass es im Betrieb manchmal nötig ist, ein paar Regeln zu brechen. Regierungsarbeit ist nicht davon ausgenommen. Ein Weg den Regelbruch überflüssig zu machen wäre Abkürzungen zu schaffen, auf der die Regierung als dringlich eingestufte Gesetzesänderungen durchbringen kann. Das kann so einfach sein wie die Ansetzung einer zeitnahen Notfallabstimmung zu erlauben, über das Parlament zu gehen oder durch Ausrufung eines Notzustands seine Befugnisse auszudehnen. Meiner Meinung nach sollten diese Ansätze wegen zu hohem Missbrauchspotential nicht weiter verfolgt werden. Stattdessen sollten wie in der Wirtschaft kreativere Lösungen im Rahmen der Legalität gesucht werden. Falls das nicht ausreicht, bleibt die Wahl auf eigene Verantwortung zu handeln oder zurückzutreten.
Bei der Gelegenheit setze ich mich mit dem Gedanken auseinander, ob diese Belastung ungerecht gegenüber den Handelnden sein könnte. Der Gedanke drängt sich auf, wenn man im Kleinen beobachtet, wie Menschen öfters gegen der Situation unangemessene Vorschriften verstoßen, und dabei viele andere von ihrem Einsatz profitieren. Das Argument, dass deren Regierungsposition viel mehr Risikobereitschaft erfordert als z.B. in geringeren Wirtschaftspositionen aufgebracht werden muss, weil die persönlichen Konsequenzen vor allem im Falle des Versagens schwerwiegender sind, relativiert sich bei der Berücksichtigung der proportional zunehmenden Konsequenzen für die von Verstößen Betroffenen. Gerade zur Sicherstellung ihres Wohlbefindens müssen die politischen Verantwortlichen unter größerem Druck stehen als ihre weniger gefährlichen Gegenparts in der Wirtschaft. Ein weiteres Argument, dass ein wichtiger Regierungsbeamter unter schärferer Beobachtung steht und deshalb leichter erwischt wird, wird dadurch abgeschwächt, dass die entstandenen Schäden entsprechend groß sein müssen, da er in dieser Machtposition von vielen Seiten gedeckt wird.
Nein, der angebliche Heroismus sollte mit Skepsis betrachtet werden. Diejenigen, die ihn praktizieren, haben das bislang auch ohne Haftungsbeschränkungen geschafft. Es ist Aufgabe der Gerichte, besondere Umstände anzuerkennen - nachträglich, wenn der Rauch sich gelegt hat und die Konsequenzen besser erforscht sind.
Das ist eine gute Überleitung zur Judikative. Das Bundesverfassungsgericht kann derzeit beschlossene Gesetze außer Kraft setzen, sofern es zum Schluss kommt, sie seien nicht verfassungsgemäß. Diese Funktion ist inkompatibel mit dem vorgeschlagenen System. Es kann keinen Kompromiss bei der Frage geben, ob die Mehrheit der Wähler oder einige Professionelle das letzte Wort bei der Gesetzgebung haben. Das ist vergleichbar mit einem Kanal, der nicht in Betrieb genommen werden kann, bis er nicht zu Ende gegraben ist. Die Ausübung dieser Funktion durch die Gerichte macht nur in einem repräsentativen System Sinn, in dem verschiedene Institutionen einander kontrollieren, um die Übermacht einer einzelnen zu verhindern. In der direkten Demokratie öffnen sie eine Hintertür für einzelne, um eine weitreichende Vetomacht auszuüben. Der juristische Reviewprozess ist dazu gedacht, Konflikte zwischen neuen und bestehenden Gesetzen zu identifizieren, bevor sie verabschiedet wurden. Wird etwas übersehen, erhält das neue Gesetz Priorität, weil man annehmen muss, dass es dem aktuellen Willen der Mehrheit eher entgegenkommt. Die verbliebene politische Macht der Gerichte hängt von der Qualität der Gesetze ab, die sie auslegen. Grundsatzurteile werden weiterhin gefällt, wenn vage Formulierungen und Widersprüchlichkeiten dafür Spielraum bieten.
Der nächste Änderungsvorschlag bezieht sich auf die Berufung der Verfassungsrichter. Die Aufgabe wird der Einfachheit halber dem gewählten Justizminister übertragen, wobei durch Amtszeitregelungen sichergestellt ist, dass ein Minister nur wenige Richter befördern kann. Der Justizminister entstammt wahrscheinlich selbst aus Richter- und Staatsanwaltskreisen, wodurch dieser Teil etwas Autonomie gegenüber dem Rest der Regierung bekommt. Direktwahlen sind eine alternative Option, wegen der bereits hohen Inanspruchnahme der Wähler vermutlich nicht die beste. Die aktuelle Prozedur halte ich nicht für empfehlenswert, von ihr profitiert wohl das Parteisystem am meisten.
Die formale Zustimmung des Bundespräsidenten zu Gesetzesänderungen entfällt in der direkten Demokratie. Die Begründung ist analog zu der für das Bundesverfassungsgericht. Ich sehe auch ein Problem darin, eine weitere Abstimmung für das Amt des Präsidenten anzusetzen. Seine Aufgaben lassen sich auf die direkt gewählten Kabinettsmitglieder aufteilen, wodurch unklar bleibt, durch welche Qualitäten sich der entsprechende Bewerber von ihnen abheben sollte. Deshalb der Vorschlag, den Posten einzusparen.
Damit wären die Verfassungsorgane abgehandelt. Das System selbst mit all seinen Parametern müsste ebenfalls in die Verfassung aufgenommen werden (* das GG soll im Folgenden so bezeichnet werden, damit diese Diskussion umgangen wird, zu der ich nichts beitragen kann). Bleibt noch zu klären, welchen Rang die anderen Gesetze haben, die beispielsweise unsere Grundrechte beschreiben, verglichen mit denen, die neu hinzukommen. Andeutungen finden sich im Teil der Judikative. Es ist unlogisch, ein altes Gesetz über ein neues zu stellen, wenn die Entscheider, also die Mehrheit des Volkes, sich für das neue entschieden haben, im Wissen, dass das alte dabei mit angepasst oder abschafft werden muss. Hätten sie das alte wertgeschätzt, würden sie das neue ablehnen. Es ändert nichts an der Argumentation, dass das alte in der Verfassung stand. Wenn die Mehrheit beim Hinweis auf den Verfassungsrang des alten Gesetzes nicht in Ehrfurcht erstarrt, sondern nur mit den Achseln zuckt, dann wird man es im beschriebenen System nicht halten können.
Man könnte versuchen, den konservierenden Charakter der Verfassung zu retten und Änderungen nur mit einer 2/3-Mehrheit zu erlauben. Immerhin ist der Inhalt sehr vernünftig, man wünschte sich nur, dass er nicht so viele Relativierungen im Hinblick auf unsere Abwehrrechte enthielte. Das führt zurück zum Problem, wer entscheidet, wann ein neues Gesetz die Verfassung tangiert und ein Heraufsetzen der Schwelle erforderlich macht. Es wäre möglich das einzurichten, stellt allerdings eine Abweichung vom Grundprinzip des neuen Systems dar. Ohne viel Machtverlust für das Volk umsetzbar wäre es wie sonst auch nur bei sehr einfach zu prüfenden Regeln, z. B. solche, die Verfassungsorgane selbst betreffen, wie die Beschreibung des Wahlvorgangs. Wenn dazu ein Änderungsvorschlag eingereicht wird, ist die Zuordnung ganz klar ersichtlich. Anders sieht es aus bei Änderungen, die das Eigentum betreffen, Meinungsfreiheit, Menschenwürde usw. - da hat jede politische Strömung ihre eigenen Ansichten, ob die Verfassung greift oder nicht. Das schwächt den Schutzcharakter gegenüber der Tagespolitik deutlich und ist der Grund, wieso ich diese Regelung als optional behandle. Nicht etwa fehlender Respekt vor den eigenen Grundrechten oder denen anderer.
Zum Abschluss sollte noch erwähnt werden, wer für den technischen Betrieb des Systems verantwortlich ist. Die herausragende Bedeutung rechtfertigt die Einrichtung eines neuen Ministeriums. Dem neuen Ministerium für Wahlen und demografische Entwicklung sollte außer der Dokumentation derselben auch die Migrationspolitik übertragen werden, weil sie langfristig das Potenzial hat, politische Mehrheiten zu verschieben. Derzeit scheint die Politik auf diesem Gebiet nebenbei vom Wirtschaftsministerium, dem Ministerium für w. Zusammenarbeit und Entwicklung, sowie privaten und internationalen Organisationen gemacht zu werden, mit eingeschränktem Blickwinkel und obskuren Interessen. Gefragt wären zumindest eine öffentliche diskutierte Gesamtstrategie und ein Verantwortlicher, der darüber Rechenschaft ablegen kann.