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Darlegung über die Pflicht des Niqab und warum dieser die korrekteste Bedeckung für die muslimische Frau darstellt.

 

 

 

12. Rabi ul Thani 1436

 

 

Umm Abdullah

 

 

 

Vorwort

 

Bismillahi ar-rahmani ar-rahim wa salaatu wa salaam ala nabiyina Muhammad wa 'ala alihi wa sahbihi ajma'in.

 

Alles Lob und Dank gebührt Allah subhana hua ta'ala, Frieden und Segen seien auf den Propheten Muhammad salallahu alayhi wa sallam, auf seiner Familie, auf seine Gefährten und auf diejenigen die ihnen bis zum Tage des jüngsten Gerichts folgen.

 

Mit Allahs Erlaubnis, welcher mir das Leben schenkte und in dessen Macht es auch steht mir dieses zu nehmen, möchte ich einige Worte an euch richten, welche die korrekte Bedeckung betreffen.

 

Möge Allah subhana hua ta'ala in meinen Worten Khayr sein lassen, und alles gute kommt von Allah.

Die korrekte Bedeckung im Islam:

Der korrekte Hijab besteht aus einem Gewand welcher den gesamten Körper bedeckt und nichts von ihm übrig lässt, bis auf ein oder zwei Augen, welche den Weg weisen sollen.

 

Und ein Beweis hierfür ist, dass der Gesandte Allahs salallahu alayhi wa sallam sagte,

"Alles an einer Frau ist Aurah" (Thirmidi)

Und im Werk Jami' li ahkamil Qur'an wird erwähnt:
"Alles an einer Frau ist ‘Awrah’ (verhüllungsbedürftig); ihr Gesicht, Körper und Stimme, wie zuvor erwähnt. Es ist nicht erlaubt, irgend etwas davon preiszugeben, außer in Situationen der Notwendigkeit."

 

So sagen wir, besteht die Notwendigkeit hierin, wenn Sie (die Frau) keinen Mahram besitzt und sie die Notwendigkeit besitzt hinauszugehen. Und hierin ist es eine Pflicht für sie sich dementsprechend zu kleiden.

 

Allah Jalla wa 'ala sagt in seinem Heiligen Buch:

 

"O Prophet! Sprich zu deinen Frauen und deinen Töchtern und zu den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Übergewänder reichlich über sich ziehen. So ist es am ehesten gewährleistet, dass sie (dann) erkannt und nicht belästigt werden. Und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig."
[al-Ahzaab 33:59]

 

Die früheren Gelehrten und die heutigen, sind sich hierin einig, dass dieser Vers die Bedeckung der muslimischen Frau in all ihren Punkten vorschreibt.

 

Und so sagen und begründen sie in ihrem Tafsir ul Qur'an, wie im Tafsir von al Imam ul Qurtubi rahimahullah:


“Der Jilbāb ist ein Kleidungsstück, welches den gesamten Körper bedeckt…
Ibn ‘Abbās und ‘Ubaidah As-Salmāni sagten, dass er vollständig um den Körper der Frau gebunden wird, so dass nichts mehr sichtbar ist, außer einem Auge, mit dem sie den Weg sehen kann.” [Tafsīr Al-Qurtubī; Sūra 33:59]

An dieser Aussage lässt sich erkennen, dass Imām ul-Qurtubī meint, dass die Frau nur ein einziges Auge zeigen darf, wenn sie andernfalls den Weg nicht sehen könnte. Dies war z.B. auch die Ansicht von dem Ṣaḥābī Ibn ʿAbbās (Allāhs Wohlgefallen auf ihm), wie man aus der Aussage von Qurtubī entnehmen kann.

 

So sehen wir und schlussfolgern wir hiernach, dass die muslimische rechtschaffene Frau die Pflicht besitzt ihren Gesamten Körper zu verhüllen – bis auf das was sie zum erkennen des Weges benötigt (ein Auge/oder zwei).

 

__

 

Wenn wir nun das Verhalten der Sahabiyat diesbezüglich analysieren, nachdem der Befehl Allahs hinab gesandt wurde, so sehen wir folgenden Hadith:

 

 


Es wurde überliefert, dass 'A'ishah (Allahs Wohlgefallen auf ihr) sagte: "Möge Allah den Frauen der Muhajirin gnädig sein. Als Allah die Worte offenbarte (sinngemäss) '' und dass sie ihre Gewänder über ihre Juyubihinna (daher ihre Körper, Gesichter, Nacken und Brüste) schlagen" [al-Nur 24:31], zerrissen sie ihre Unterröcke und bedeckten ihre Gesichter damit." (Überliefert von al-Bukhaari, 4480)

Sie die Ansariyaat radiAllahu anhuma, waren also jene welche zu den ersten gehorsamen Frauen gehörten, die sich dem Vers annahmen und ihren Körper bedeckten.

Dies ist also ein gewaltiges Argument gegen jene, welche behaupten, dass die Sahabiyat radiAllahu anhuma sich ausschließlich mit einem Tuch bedeckten.

 

 

Ein weiterer Hadith lautet:

 

Abu Dawud (1783) überlieferte, dass Jabir ibn 'Abd-Allah sagte: "Der Gesandte Allahs (Allahs Friede und Segen auf ihm) sagte: "Wenn einer von euch einer Frau ein Heiratsangebot machen will, wenn er auf das blicken kann was ihn motiviert voran zu gehen und sie zu heiraten, dann soll er es tun.' Ich machte einem Mädchen ein Heiratsangebot und ich pflegte mich zu verstecken, bis ich das sah, was mich motivierte voran zu gehen und sie zu heiraten, dann heiratete ich sie." Eingestuft als hasan von al-Albani in Sahih Abi Dawud, Nr. 1832. In der Erzählung, die von Ibn Majah überliefert wird, wird gesagt, dass er sich in ihrem Garten versteckte um sie zu sehen.

 

Dieser Hadith beweist in eindeutiger From, dass die Frauen der Sahaba ihre Gesichter zu bedecken pflegten, denn wenn es die Sitte der Frauen gewesen wäre ihre Gesichter unbedeckt zu lassen, hätte es keinen Grund gegeben sich zu verstecken, denn er wäre fähig gewesen sie an jedem Ort zu sehen, wenn sie ihr Gesicht unbedeckt gelassen hätte.

 

In einer weiteren Überlieferung von Abu Dawud heißt es zudem:


“….sie nahmen ihre Übergewänder und machten Schleier aus ihnen.”

Zu dieser Überlieferung sagte al-ʿAsqalānī rahimahullah folgendes:
“Diese Aussage (Sie machten Schleier aus ihnen) bezieht sich auf das Bedecken des Gesichtes.” (Fatḥ ul-Bāri)

 

Bedauerlicherweise leben wir in einer Zeit, in welcher ein Großteil der Muslime, darunter ebenfalls viele Schwestern sagen, der Niqab würde keine Pflicht darstellen.

 

So möchte ich eine Aussage vorlegen von (as-Suyūṭī) welcher sagte:
Der Vers über den korrketen Ḥijāb betrifft jede Frau. Darin liegt die Verpflichtung auf ihnen, dass sie ihre Köpfe und Gesichter bedecken.” (Istinbāt at-Tanzīl 3:118)

 

 

Wenn wir die Aussagen der Madahib (Rechtschulen) betrachten, so sagen Sie folgendes über die Pflicht des Niqab:

 

Der Fiqh der Malikiyya:

 

Hierin ist zu erwähnen, dass al Imām Mālik (rahimullāh) der Meinung war, dass eine muslimische Frau dazu verpflichtet ist, ihr Gesicht und ihre Hände zu bedecken.

Shaykh al-Munājid sagte hierzu:
“Die korrekte Ansicht ist, dass eine Frau ihren kompletten Körper verhüllen muss, sogar das Gesicht und die Hände. Imām Aḥmad sagte, dass sogar die Fingernägel der Frau ʿAwrah sind und dies ist auch die Ansicht von Imām Mālik.”
(Fatwā Islām Q&A Frage Nr. 21536)

 

Und eine Aussage von Shaykh ibn Taymiyyah lautet:
“Die richtige Meinung bei der Rechtschule von Ḥanbal und Mālik ist, dass es Pflicht ist alles zu bedecken, außer einem oder zwei Augen um den Weg zu sehen.”
(Ḥijāb wa Safur S. 10)

 

Der Fiqh der Hanabilah:

 

Auch al Imam Ahmad ibn Hanbal rahimahullah, war der Ansicht, dass das Bedecken des Gesichtes und des Körpers im Allgemeinen, eine Pflicht darstellt für die Frau und so finden wir folgende Aussagen vor:

 

Es wurde von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal überliefert, dass er sagte:
“Die Fingernägel der Frau sind ʿAwrah. Wenn sie also das Haus verlässt, soll sie nichts von sich zeigen. Selbst ihre Ledersocken soll sie nicht zeigen, weil die Ledersocken die Form der Füße zeigen.” (al-Furuʾ 1:601)

 

Hieraus schließen die Ulama, dass Al Imam Ahmad ibn Hanbal rahimahullah, selbst die Fingernägel und alleinige Form der Füße als Fitan ansah. Sodann wie lautet seine Meinung über das Zeigen des Gesichtes?

Weiter betrachten wir eine Aussage eines bekennenden Hanbali, al Imam ibnul Qayyim al Jawziyyah rahimahullah:

 

Al-Ḥafiz ibn al-Qayyīm al-Jawziyyah, welcher der Rechtschule von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal angehörte, sagte uns folgendes zu der weiblichen ʿawrah:


“Die ʿAwrah wird in 2 Arten unterteilt: Die ʿAwrah im Gebet und die ʿAwrah beim Anschauen. Eine Frau darf ihr Gebet verrichten, wenn die Hände und das Gesicht unverschleiert sind, jedoch darf sie so nicht auf dem Markt, oder auf Versammlungen erscheinen. (d.h. es ist nicht erlaubt, wenn die Frau hinausgeht mit unbedecktem Gesicht und unbedeckten Händen.)”
(Tahdhīb as-Sunan und Iʿlam al-Muwaqijīn 2:80)

 

So sehen wir auch hierin eine erneute Aussage, welche für die Pflicht des Niqab spricht.

 

Shaykh Salih ibn al Uthaymin rahimahullah, welcher ein Gelehrter des Hanbali Fiqh war tätigte folgende Aussage:


“Die islāmische Kleidung verbirgt den gesamten Körper…
Nur durch die vollständige Bedeckung, Gesicht und Hände eingeschlossen, kann eine Frau nicht erkannt werden. Dies war das Verständnis und die Praxis der Ṣaḥāba und sie waren die beste Gemeinschaft, die edelste aus der Sicht von Allāh ta ‘ālā, mit dem vollständigsten Imān und den edelsten Charaktereigenschaften. Wie können wir von diesem Weg abweichen?” (Al Hijāb Seite 12, 13)

 

Kommen wir nun zum Fiqh des Imam ash-Shafi'i:

 

Und hierin greife ich die berets von mir erwähnte Aussage auf von Ibn Hajar al Asqalani welcher dem Fiqh ash Shafi'is folgte und sagte:

 

Ibn Ḥajar al-ʿAsqalānī (raḥimullāh) folgte der Rechtschule von ash-Shāfiʾī und er sagte:
“Es hat nicht aufgehört, die Gewohnheit der Frau zu sein, in den älteren Generationen und in den neueren Generationen, dass sie ihr Gesicht vor nicht-verwandten Männern bedeckt.” (Fatḥ al-Bāri 9:235)

 

Und weiter erwähnte er in einem anderen bekannten Werk von ihm:

 

"Es ist verwunderlich, dass einige derjenigen, die behaupten Wissen zu haben, sagen, dass es nichts im Qur'an oder in der Sunnah gibt, welches den Frauen befiehlt ihre Gesicht vor nicht-mahram Männern zu bedecken, auch wenn die Sahabiyaat dies in Gehorsam, aus Glaube an die Offenbarung gegenüber dem Befehl ALLAHs in Seinem Buch getan haben. Und diese Bedeutung ist auch im Sahiih beständig (überliefert), so wie es von Bukhari präsentiert wurde. Dies ist unter den stärksten der Beweisen, dass die Frauen der Muslime verpflichtet sind, den Hijaab zu tragen." (Aduaa'u-l Bayaan Band 6 Seite 594-595)

 

Al Imām Ibn Rislān, erwähnte hierzu:
“Die Muslime stimmen überein, dass es für die Frau verboten ist, das Haus mit unverschleiertem Gesicht zu verlassen.” (Nayl al-Awṭār Sharḥ Muntaq al-Akhbār 6:11)

 

Imām Muḥammad aṣ-Ṣanaʿnī (ebenfalls ein Anhänger des Shāfiʾī-Fiqh) erklärte auch, dass die Frau im Gebet nicht die Hände und nicht das Gesicht bedecken muss. Was ist jedoch, wenn die Frau außerhalb des Gebetes ist und wenn fremde Männer sie anschauen? In diesem Fall sagt Imām aṣ-Ṣanaʿnī:
“Wenn ein Mann die Frau ansieht, dann gehört jedes Körperteil von ihr zur ʿAwrah.”
(Subul as-Salām Sharḥ Bulūgh al-Marām)

 

Dies sind also einige Meinungen von großen A'immah, welche die Drlegung des Niqab und seiner Pflicht bestätigen.

So sehen wir auch hier das eine starke Meinung im Shafi'i Fiqh herrscht, welche den Niqab als Pflicht sieht.

 

Der Fiqh der Ahnaf:

 

Nun möchte ich zum Schluss zu den Ahnaf kommen. Die bekannteste Meinung von al Imam Abu Hanifa ist, dass er im Gegensatz zu Imam Malik, Ibn Hanbal, und Ash Shafi'i die Meinung vertritt, das der Niqab im allgemeinen keine Pflicht darstellt sondern 'nur' stark empfohlen ist.

 

In diesem Madhab ist die Meinung vorhanden, dass der Niqab erst dann zur Pflicht wird, wenn Fitan herrscht.

 

Um darlegen zu können, was hierin mit Fitan gemeint ist, und was der ehrenhafte Imam damit meinte möchte ich folgende Aussage von Anwar Ali Adam al mazahiri rahimahullah einfügen:

 

Imām Shāfiʾī, Imām Mālik und Imām Aḥmad ibn Ḥanbal sind der Meinung, dass der Niqāb (die vollständige Bedeckung des Gesichts und der Hände mit einem kleinen Augenschlitz, womit man sehen kann) verpflichtend (fard) ist. Imām Abū Ḥanifa sagt, dass der Niqāb “wājib” ist und dass das Gesicht und die Hände sichtbar sein dürfen, vorrausgesetzt, dass keine Angst besteht, dass der Anblick des weiblichen Gesichts reizvoll ist. Wenn die geringste Chance besteht, dass in dem Betrachter die Begierde entsteht (mit Begierde ist gemeint, dass der Betrachter das weibliche Gesicht sieht und er denkt, dass sie schön aussieht; damit sind keine sexuellen Gedanken gemeint), dann ist es ḥarām (verboten) für die Frau, wenn sie ihr Gesicht und ihre Hände zeigt.”
(entommen aus ibnfarooq.tripod.com)

 

Allahu Akbar! So sehen wir hier die wahre Bedeutung der Fitan und was Al Imam Abu Hanifa hiermit meinte.

 

'Wenn die geringste Chance besteht(...)'

 

So möchte ich fragen, welche gewaltigen Fitan herrschen in unserer heutigen Zeit? Und wie oft betrachten wir Gesichter von weiblichen Personen, welche als attraktiv gelten? -

 

So wäre die Meinung von Al Imam Abu Hanifa in unserer heutigen Zeit ganz klar, dass der Niqab zur Pflicht wird, bezogen auf der obigen Erklärung, was er mit 'Fitnah' meinte.

 

Diesbezüglich sagt Ibn Nujaym (raḥimullāh), welcher der Ḥanafī-Rechtschule folgte:
“Unsere Gelehrten erklärten: Es ist der Frau verboten ihr Gesicht unbedeckt zu lassen, während sie unter Männern ist; in unserer Zeit, aufgrund der Fitnah!”
(al-Baḥr ar-Rāʾiq Sharḥ Kanz ad-Daqāʾiq)

 

Hierbei möchte ich erwähnen, dass Ibn Nujaym bereits ca. im Jahre 970 n.d.H., also ungefähr im Jahre 1563 verstorben ist. Wenn also im Jahre 1563 laut den Ḥanafī-Gelehrten der Niqāb schon zur Pflicht geworden ist, wie ist es dann erst in unserer Zeit, im Jahre 2015, wo die Fitnah ein gewaltiges Ausmaß genommen hat?

 

Fa subhanAllah.

 

Was zu erwähnen ist, ist dass es einige Ulama unter den Ahnaf gibt, welche unabhängig der Meinung Abu Hanifa's den Niqab so oder so als Pflicht ansehen.

 

Wie beispielsweise Imām Abū Bakr al-Jassās, welcher in der Erläuterung des Qurʾān folgendes schrieb:
Der jungen Frau wurde angeordnet ihr Gesicht zu bedecken, wegen der Keuschheit und Schamhaftigkeit, sodass die Verdorbenen keine Begierde nach ihr empfinden.”
(Aḥkām al-Qurʾān 3:458)

 

 

Schlusswort:

 

So sagen wir und ist unsere Überzeugung, dass die korrekteste Meinung der früheren und heutigen Ulama bezüglich des Niqab die ist, dass der Niqab die korrekte Bedeckung der Frau im Islam darstellt, und sie eine unabdingbare Pflicht für Sie (die Frau) darstellt.

 

Sodann ya Akhawat fillah halte ich euch an als Ermahnung fi llah eurer Pflicht nachzukommen, welche die Bedeckung unserer Körper beinhaltet.

Von Kopf bis zu der Fußsohle, sollte nichts vom Körper zu sehen sein, außer höchstens einem oder zwei Augen, um den Weg zu erkennen. Hierbei ist das entblößen der Augen nur dann gestattet, wenn man den Weg erkennen will. Ansonsten gilt auch hier der Ijma' der Gelehrten, selbst sie (die Augen) zu bedecken.

 

Akhawat fi'llah welche ich um Allahs Willen liebe, ich möchte euch dazu anhalten darüber nachzudenken, was euch wichtiger ist. Ad Dunya oder Al Akhira?

 

Und wisst geehrte Schwestern Allah sagt in seinem Buche: 'Innama Dunya Fanaa'.

 

'DAS DIESSEITS IST VERGÄNGLICH.'

 

Es ist vergänglich und wird enden. Doch wahrlich das Jenseits wird niemals enden. Und so solltet ihr euch entscheiden, für wen ihr leben wollt.

Fürchtet weder eure Familien, noch eure Umgebung, weder euren Arbeitgeber noch den Mann auf der Straße, denn eure Abrechnung werdet ihr allein überstehen müssen, und so werden euch diese Menschen nicht als Entschuldigung dienen,

 

Und so sagen wir, kein Gehorsam der Schöpfung im Ungehorsam dem Schöpfer gegenüber.

Euer Niqab ist euer Schutz, er ist euch eine Hülle der Achtsamkeit und der Scham. Er ist Ibada und gehorsam gegenüber dem Schöpfer. So eifert den besten Frauen dieser Dunya nach, welche nichts mehr anstrebten als das Wohlgefallen Allahs und ehrt euch und euren Körper durch die Verhüllung dessen, auf dass Allah jalla wa 'ala euch fil Jannah mit den besten Frauen dieser Dunya vereinen möge.

 

Möge Allah jalla wa 'ala uns auf seinem Wege rechtleiten, dass Wissen erlernen lassen und uns vor Unwissenheit bewahren.

Möge er jalla wa 'ala uns vor dem Übel in dieser Dunya fernhalten und uns zu den besten Frauen in ihr gehören lassen.

Möge er jalla wa 'ala uns ins Paradies eingehen lassen und uns die Höchste Stufe al Jannah al Firdaus al a'la geben.

Und als letzte Du'a möchte ich erwähnen:

 

''Allahuma arinal haqqa haqqan war zuqnaj tinabah

wa arinal batila batilan war zuqna tiba'a.''

 

Allahuma lasse und die Wahrheit als Wahrheit sehen, und segne uns indem wir ihr folgen. Und lasse uns die Falschheit als Falscheit sehen, und segne uns indem wir ihr fernbleiben.

 

Wa salallahu ala nabyina Muhammad wa ala alihi wa sahbihi ajma3in.

 

Wa salamu alaykum wa rahmatullahi' wa barakatuh.