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Transkript / Video zum „NEO MAGAZIN ROYALE“ vom 31.03.2016 (unzensierte Folge 43) sowie Reaktionen aus Politik, Justiz und Medien

Jan Böhmermann und Ralf Kabelka: Erörterung von Fragen der Abgrenzung rechtswidriger Schmähkritik von zulässiger Satire als künstlerisch-satirisch inszenierte Darbietung einer Late-Night-Show. Das aus nur einem kleinen Teil daraus als Schmähgedicht bekannt gewordene Bühnenspiel im Zusammenhang der kompletten Sendung nachvollziehen.

Sidekick Ralf Kabelka in der Sendung vom 30.03.2016 zdf_nmr_unzensiert_boehmermann_hd_small.    – Sidekick Kabelka (links) und Moderator Böhmermann (rechts)

Genauer Wortlaut in transkribiertem Text. Vollständiger Kontext der ursprünglichen Schnittfassung einschließlich den daraus in ZDF-Mediathek und Wiederholung entfernten bzw. gelöschten Passagen; darin auch der kurz aufgeführte Vortrag eines vom türkischen Präsidenten Erdoğan handelnden Gedichts namens „Schmähkritik“ als juristisches Fallbeispiel.

Das ganze Video der anfänglich ungekürzten Fernsehsendung ist im ungeschnittenen Original rund fünf Minuten länger (= 43:20 Min).

Zudem sind relevante Reaktionen aus Politik, Justiz und Medien fortlaufend dokumentiert (zuletzt am 10. Februar 2023 aktualisiert).
 
 

Transkript (in zwei zusammenhängenden Auszügen)

– inhaltlich und grammatikalisch unverändert – 

[…]

B ö h m e r m a n n :

– Wir sind es, die Satire-Sendung über die alles spricht zur Zeit. Haben Sie vielleicht mitbekommen. Unglaubliche Riesen-Aufregung wegen eines Liedes des NDR-Satire-Magazines „Tagesthemen“, nein, „extra 3“ ..., „extra 3, gab es riesigen diplomatischen Ärger zwischen Deutschland und der Türkei. Was ist passiert? Die „extra 3“-Redaktion hat, ich glaube, einen alten „Nena“-Song genommen, den umgetextet und sich in diesem Text über den türkischen Präsidenten Recep Erdoğan lustig gemacht. Das ist lustig. Noch lustiger allerdings als der Song ist die Reaktion [lacht] von Erdoğan und der Türkei. Darauf hat die Türkei nämlich, als sie diesen Song gehört hat, sich den hat übersetzen lassen, den deutschen Botschafter [Martin Erdmann] in Ankara einbestellt. Es gab Riesen-Anschiss. Einmal Anschiss mit scharf und alles. Und, und es hieß, die deutsche Bundesregierung müsse dafür sorgen, dass diese Satire gesperrt wird. Und wir haben lange intern diskutiert, wie gehen wir mit diesem Thema um. Es ist, ich sag mal, es sind Mitbewerber von uns. Wir sind im weitesten Sinne keine Satire-Sendung, wir sind eher eine Quatsch-Sendung – aber trotzdem ist das eine Sache die im weitesten Sinne mit uns zu tun hat. Wie gehen wir damit um? Wie ist unser …, wie verhalten wir uns gegenüber diesem Thema? Und ähm, wir sind zu dem Entschluss gekommen, dass wir, das Team vom „Neo Magazin Royale“ und ich persönlich sowie das ganze ZDF fest – in diesen schweren Zeiten – an der Seite von Präsident Erdoğan stehen. Die „extra 3“-Redaktion, das ist unsere Meinung, sollte man festnehmen, einsperren und auspeitschen.

K a b e l k a :

– Ja.

B . :

– Wir haben den „Neo Magazin Royale“-Satire-Botschafter aus Hamburg einbestellt, abgezogen. Und wir sind enttäuscht und wir sind verärgert von den „extra 3“-Kollegen: Sag’ mal, einen „Nena“-Song umtexten? Ganz im Ernst? Seriously? I mean, come on! Das ist ein Schlag ins Gesicht des Satire-Standortes Deutschland. Inhaltlich völlig korrekt, aber I mean, come on, einen „Nena“-Song? I mean, what the fuck? Make Germany great again, meine Damen und Herren, Erdoğan – ist auch unsere Meinung – Erdoğan ist wirklich so undemokratisch, viele Menschen in Sachsen-Anhalt wollen wissen, wann sie ihn endlich wählen können [auf sächsisch]: „Den find ich gut, ah den, da, Türke? Ist egal, der hat die richtigen Ansichten.“

[…]

B . :

– Meine Damen und Herren! Willkommen in Deutschlands Quatsch-Sendung Nummer eins. Wir sind‘s. Wir haben mit Satire nichts am Hut.

K . :

– Überhaupt nichts.

B . :

– Was die Kollegen da in Hamburg bei „extra 3“ gemacht haben, diese dicken Bretter, die können wir hier ..., sind wir nicht im Stande zu bohren. Das muss man ehrlich sagen.

K . :

– Schaffen wir nicht.

B . :

– Hut ab! Große Nummer! Deutschland hat fast den dritten Weltkrieg ausgelöst.

K . :

– Ja, das ist eine ganz andere Liga. Auch die „heute show“, wie gut die ist.

B . :

– Die „heute show“, die finde ich richtig gut! Und es ist nicht so, wenn ich in der Vergangenheit irgendwie gerüchteweise gehört habe, dass wir hier scharf auf den Sendeplatz sind von der, von der „heute show“ oder …

K . :

– Ja, bodenlose Frechheit!

B . :

– … auf irgendwas, was Olli [Oliver] Welke gehört, das würde ich niemals sagen, das stimmt nicht, auf gar keinen Fall! Olli [Kuss-Geste], liebe Grüße! Riesen-Fan! Schaue ich jede Woche um, äh, um mich inspirieren zu lassen. [Publikum lacht.] Und Satire-„extra 3“ hat in dieser Woche fast einen dritten Weltkrieg ausgelöst – dafür erst mal einen großen Applaus! [Publikum applaudiert.] Ja, mit einer Super-Nummer. Und das muss man vielleicht mal ... Offensichtlich schaut man in der Türkei jede noch so kleine Satire- oder Quatsch-Sendung, also wahrscheinlich auch diese. Vielleicht, liebe Türken, wenn Sie das jetzt – hülü – wenn Sie das jetzt ... [Publikum lacht.] Wenn Sie das sehen, vielleicht müssen wir Ihnen ganz kurz was erklären! Was die Kollegen von „extra 3“ gemacht haben. Also einen auf ..., inhaltlich, humorvoll mit dem umgegangen sind, was Sie da quasi politisch unten tun, Herr Erdoğan! Das ist in Deutschland und in Europa gedeckt von der Kunstfreiheit, von der Pressefreiheit, von der Meinungsfreiheit …

K . :

– Artikel 5.

B . :

– … das ist. Was?

K . :

– Art. 5 GG.

B . :

– Artikel 5? Artikel 5 unseres Grundgesetzes, unserer tollen Verfassung! Das darf man hier. Das ist …, da können Sie nicht einfach sagen, die Bundesregierung soll die Satire zurückziehen oder das muss irgendwie jetzt gelöscht werden aus dem Internet. Das ist …, in Deutschland ist so etwas erlaubt und ich finde es ganz toll, wie in dieser Woche die Zivilgesellschaft aufgestanden ist, von Beatrix von Storch, die noch vor zwei Wochen, glaube ich, mich erschießen lassen wollte wegen des komischen Songs, den wir hier gemacht haben. Und jetzt ist sie auf einmal ganz vorne dabei, wenn es um Pressefreiheit und Kunstfreiheit geht. Alle Leute waren auf einmal auf einer Linie, das ist, das muss man, das muss zugelassen werden, je suis „extra 3“. Äh, Herr, Herr Erdoğan! Es ist aber, es gibt natürlich, es gibt Fälle, wo man auch in Deutschland, in Mitteleuropa Sachen macht, die nicht erlaubt sind. Also es gibt Kunstfreiheit – [das ist] das eine: Satire und Kunst und Spaß.

K . :

– Das ist das eine.

B . :

– Das ist erlaubt. Und auf der anderen Seite, ich glaube es heißt, wie heißt es?

K . :

– Schmähkritik.

B . :

– Schmähkritik. Das ist ein juristischer Ausdruck. Also, was ist Schmäh…?

K . :

– Wenn du Leute diffamierst, wenn du einfach nur so unten ‘rum argumentierst, wenn du die beschimpfst und nur bei privaten Sachen, die die irgendwie ausmachen, herabsetzt …

B . :

– Herabwürdigen, das ist Schmähkritik.

K . :

– Das ist Schmähkritik.

B . :

Und das ist in Deutschland auch nicht, das ist auch nicht erlaubt. Haben Sie das verstanden, Herr Erdoğan? Also, äh, vielleicht müssen wir …

K . :

– Das kann bestraft werden.

B . :

– … ein kleines ... Das kann bestraft werden. Und dann können auch Sachen gelöscht werden. Aber erst hinterher. Nicht vorher. Das muss man …

K . :

– Ja, äh, erst hinterher.

B . :

– Es ist vielleicht ein bisschen kompliziert, vielleicht erklären wir es an einem praktischen Beispiel mal ganz kurz.

K . :

– Ja, mach’ doch mal!

. :

– Ich habe ein Gedicht mit. Ja ein Gedicht, es heißt ..., Gedicht, das heißt „Schmähkritik“. Können wir dazu vielleicht ähm so eine türkisch angehauchte Version von einem „Nena“-Song haben? Einfach nur, können wir vielleicht ganz kurz nur die türkische Flagge, dass … im Hintergrund bei mir? Sehr gut! Also das Gedicht ... Und das ist jetzt, was jetzt kommt ist: das darf man nicht machen …

K . :

– Das darf man nicht machen!

. :

– Also, wenn das öffentlich aufgeführt wird, das wäre in Deutschland verboten und da könnte man …

K . :

– Genau aufpassen, das nicht!

. :

– Das ... Okay. Das Gedicht heißt „Schmähkritik“:

„Sackdoof, feige und verklemmt, 
ist Erdoğan der Präsident.

Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner, 
selbst ein Schweinefurz riecht schöner.

Er ist der Mann, der Mädchen schlägt 
und dabei Gummimasken trägt.

Am liebsten mag er Ziegen ficken 
und Minderheiten unterdrücken …“

Das ist …, das wär jetzt quasi eine Sache die [verneinend den Kopf schüttelnd] …

K . :

– Nein [ebenfalls verneinend den Kopf schüttelnd].

. :

– „Kurden treten, Christen hauen, 
und dabei Kinderpornos schauen.

Und selbst abends heisst’s statt schlafen, 
Fellatio mit hundert Schafen.

Ja, Erdoğan ist voll und ganz 
ein Präsident mit kleinem Schwanz.

Jeden, jeden …“

Wie gesagt, das ist eine Sache, da muss man …

K . :

– Das darf man nicht machen!

. :

– Das darf man nicht machen!

K . :

– Ja, nicht Präsident sagen!

. :

– „Jeden Türken hört man flöten, 
die dumme Sau hat Schrumpelklöten.

Von Ankara bis Istanbul
weiss jeder dieser Mann ist schwul,
pervers, verlaust und zoophil:
Recep Fritzl Přiklopil.

Sein Kopf so leer, wie seine Eier,
der Star auf jeder Gang-Bang-Feier.

Bis der Schwanz beim Pinkeln brennt,
das ist Recep Erdoğan, der türkische Präsident.“

Und das darf man, also das dürfte man jetzt im deutschen …

K . :

– Das darf man nicht! Unter aller Kajüte!

. :

– Ganz kurz, hey! Hey, hey! [streng rufend gegen den Applaus des Studiopublikums gerichtet]

K . :

– Nicht klatschen!

. :

– Also das ist jetzt eine Geschichte, wenn das, was könnte da jetzt passieren?

K . :

– Unter Umständen nimmt man es aus der Mediathek! Das kann jetzt rausgeschmissen werden. Das ist die schlimmste Strafe.

. :

– Also da könnte, also da müsste, also wenn jetzt, wenn jetzt quasi die Türkei oder, oder der Präsident was dagegen hat, müsste er sich in Deutschland erst mal einen Anwalt suchen.

K . :

– Ja, genau.

. :

– Ich kann Ihnen sehr empfehlen, ähm unseren Scherz-Anwalt Dr. Christian Witz in Berlin. Das ist ein ganz toller.

K . :

– Der berät auch den Berliner Bürgermeister [Michael Müller, SPD].

. :

– Der berät auch den Berliner Bürgermeister? Unser Scherz-Anwalt Dr. Christian Witz?

K . :

– Ja. Der macht einfach alles.

. :

– Darf der das denn eigentlich?

K . :

– Der macht Atze [Schröder], [Oliver] Pocher und den Berliner Bürgermeister.

. :

– Unser Scherz-Anwalt Dr. Christian Witz? Da nehmen Sie sich einen Anwalt. Dann sagen Sie erstmal, Sie haben da etwas im Fernsehen gesehen, was Ihnen nicht gefällt: Schmähkritik. Und dann geht man erstmal vor ein Amtsgericht. Einstweilige Verfügung, Unterlassungserklärung.

K . :

– Ja. Unterlassungserklärung.

B . :

Und dann wird wahrscheinlich die Sendung die das gemacht hat oder der Sender wird sagen: „Nein, das sehen wir anders!“ und dann geht man die Instanzen hoch und irgendwann in drei, vier Jahren …

K . :

– Ja. Schadenersatz irgendwann.

. :

– Wichtig ist, Sie müssen dafür sorgen, dass es nicht im Internet landet. Also ganz wichtig ...

K . :

– Ja. 

B . :

... dass die Ausschnitte nicht …

K . :

– Aber das macht doch keiner.

. :

– Das macht keiner; kann ich mir auch nicht vorstellen, dass …

K . :

– Man hat es ja in der Mediathek normalerweise, was will man da …?

. :

– Warum soll man es ins Netz stellen?

K . :

– Warum?

. :

– Ist es jetzt klar?

K . :

– Ich glaube schon.

[…] 
 

Archiviertes Bild- und Tonmaterial

 
  > Streaming | Video | 43:19 Min | ungekürzte Originalfassung | HD 720p (Vimeo)
  > Streaming | Video | 43:20 Min | ungekürzte Originalfassung | SD 480p (Vimeo)

  > Streaming | Video | 43:19 Min | ungekürzte Originalfassung | HD 720p (Dailymotion)
  > Streaming | Video | 43:20 Min | ungekürzte Originalfassung | SD 480p (Dailymotion)
  > Streaming | Video | 43:20 Min | ungekürzte Originalfassung | HD 720p
 (Facebook)
  > Streaming | Video | 43:20 Min | ungekürzte Originalfassung | SD 480p (Facebook)
  > Streaming | Audio | 43:19 Min | ungekürzte Originalfassung | Tonspur (Soundcloud)
  > Streaming | Audio | 43:19 Min | ungekürzte Originalfassung | Tonspur (Audiomack)
  > Streaming | Video | 03:20 Min | nach der Sendung weitergeführtes Gespräch (Internet) | HD 1080p (Youtube)
  > Streaming | Video | 00:34 Min | nach der Sendung aufgezeichneter Programmhinweis (Fernsehen) | SD 360p (Vimeo)
  > Streaming | Video | 05:59 Min | Passage Schmähkritik (Englische Untertitel / English Subtitles) | SD 480p (Vimeo)
 
 


Reaktionen und Entscheidungen aus Politik, Justiz und Medien

– chronologisch fortlaufend dokumentiert – 

 
01.04.2016 | Pressemitteilung: ZDF zur Löschung
Der Sender erklärte am Montag (01.04.2016): „Die Parodie im NEO MAGAZIN ROYALE vom 31. März zum Umgang des türkischen Präsidenten mit Satire entspricht nicht den Ansprüchen, die das ZDF an die Qualität von Satiresendungen stellt. Aus diesem Grund wurde die Passage aus der Sendung entfernt“.
Hinweistafel über Qualitätsanforderungen des ZDF
(Bild: ZDF)
twitter.com/ZDF/status/715905805502005248

 
01.04.2016 
| Pressemitteilung: Himmler zu Grenzüberschreitungen
ZDF-Programmdirektor Dr. Norbert Himmler (Bild unten) ergänzte später am Montag (01.04.2016) in einer weiteren Mitteilung: „Wir sind bekannt dafür, dass wir bei unseren Satire-Formaten breite Schultern haben und den Protagonisten große Freiräume geben. Aber es gibt auch Grenzen der Ironie und der Satire. In diesem Fall wurden sie klar überschritten. Deswegen haben wir in Absprache mit Jan Böhmermann beschlossen, die Passage aus der Sendung herauszunehmen. Das betrifft das Sendungsvideo in der Mediathek, Clips auf YouTube, sowie Wiederholungen.“

Himmlers Grenzen
(Bild: ZDF)
twitter.com/ZDF/status/715935061321850880

 
01.04.2016 
| Medienbericht: Bellut und Himmler im Urlaub / Himmler stimmte Löschung zu
Das Unterhaltungsportal „SPIEGEL ONLINE“, nicht zu verwechseln mit dem Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“, berichtete am Freitag (01.04.2016), dass sich sowohl Himmler als auch Intendant Dr. Thomas Bellut im Urlaub befunden und sich nicht direkt mit dem Fall befasst hätten. Aus der Ferne habe Himmler aber
 einer Löschung zugestimmt.
spiegel.de/kultur/tv/zdf-zensiert-boehmermann-schmaehgedicht-auf-erdogan-a-1085087.html

 
01.04.2016 
| Gelöschte Stellungnahme Böhmermanns
Am Freitag (01.04.2016) nahm Böhmermann kurz über Facebook Stellung: „Ich denke, wir haben heute am 1. April 2016 gemeinsam mit dem ZDF eindrucksvoll gezeigt, wo die Grenzen der Satire bei uns in Deutschland sind. Endlich! Sollte ich bei der gebührenfinanzierten Erfüllung meines pädagogischen Auftrags die Gefühle eines lupenreinen Demokraten verletzt haben, bitte ich ergebenst um Verzeihung“. Der entsprechende Beitrag wurde jedoch wieder gelöscht.
facebook.com/jboehmermann/posts/1163489583683563 (gelöscht)

 
02.04.2016 
| Gekürzte Schnittfassung in Mediathek bereitgestellt / Sendungstitel geändert / Wiederholung im Hauptprogramm
Das anfänglich am Donnerstag (31.03.2016) in der Mediathek bereitgestellte und in ZDFneo ausgestrahlte Original der Sendung hatte eine Spielzeit von 43:20 Minuten. Die neue Schnittfassung ist nur noch 38:37 Minuten lang. Sie wurde in „NEO MAGAZIN ROYALE vom 1.4.2016“ umbenannt. In der Nacht von Freitag (01.04.2016) zu Samstag (02.04.2016) wurde die zensierte Schnittfassung vom ZDF im Hauptprogramm gesendet. Dort verschob sich die Ausstrahlung auf ca. 1.15 Uhr, da zum Tode von Hans-Dietrich Genscher kurzfristig Sondersendungen ins Programm genommen waren.
vimeo.com/161272558 (Stream | Video | hier: ungekürzte Originalfassung)

Video thumb
 (Nach Sendung weitergeführtes Gespräch m. Ronja v. Rönne | Stream | Video | 3:20 Min | HD 1080p)
zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2649616/NEO-MAGAZIN-ROYALE-vom-31.03.2016?flash=off (gelöscht)
zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2708404/NEO-MAGAZIN-ROYALE-vom-1.4.2016?flash=off (Stream | Video | gekürzte Schnittfassung)

 
02.04.2016 | Interview: ZDF-Pressesprecher über Redaktionsidee und Umsetzung sowie zur Sendungskürzung
Der Leiter der „Hauptabteilung Kommunikation“ des ZDF, Alexander Stock, wurde in einem mit dem „Medienmagazin“ („radioeins“, RBB) am Samstagnachmittag (02.04.2016) geführten Interview gefragt, ob das ZDF an einem Beispiel praktisch zeigen wollte, wo berechtigte Kritik aufhören und Beleidigung und Schmähkritik anfangen würde. Stock sagte: „Das ist jetzt kein gemeinsamer Versuch des ZDF gewesen, so wie Sie das in Ihrer Frage formuliert haben, sondern es war eine Idee des Redaktionsteams von Jan Böhmermann, sich mit der Diskussion über die „NDR 3“-Satire und die Reaktion der türkischen Regierung zu beschäftigten und dabei die, wenn man so will, nächste Dimension zu thematisieren, wo …, was ist noch Satire, was kann man nicht machen. Über die Idee kann man jetzt streiten; die ist im Kern aber gut. Was uns gestört hat, ist die Umsetzung.“ Weiter wurde Stock gefragt, warum die Sendung für wenige Stunden in kompletter Länge in der Mediathek verfügbar gewesen sei; er antwortete: „Ja, es gab hier unterschiedliche Einschätzungen am Abend und am nächsten Tag; das hat sich ja gezeigt. Und man kann das vielleicht auch nachvollziehen, wenn man sich die Presseberichterstattung heute anschaut; da findet man ja auch ein breites Spektrum an Einschätzungen und Haltungen zu dieser Art von Qualität. Es ist auch nicht ganz einfach: Satire ist eine Kunstform, die besonders große Freiheit genießt und genießen muss; und ich glaube gerade das ZDF hat in den letzten Jahren unter Beweis gestellt, dass wir hier unseren Protagonisten, den Satireformaten auch sehr viel Freiraum und großen Freiraum lassen. Aber es gibt eben doch auch Grenzen – auch für uns, was die Qualität angeht, was die Ironie und die Satire am Ende auch betrifft. Man kann nach unserer Einschätzung eben nicht alles machen und das was dort gemacht worden ist, eine Form dieses Gedichtes, das war für uns dann doch der Schritt zu viel; und das war der Grund die Passage, so wie sie war, aus der Sendung herauszunehmen und auch aus den Wiederholungen und den Ausspielwegen im Onlinebereich, etwa der Mediathek. Und diese Entscheidung, die haben wir übrigens auch gemeinsam mit Jan Böhmermann so getroffen.“
radioeins.de/archiv/podcast/medienmagazin.html (unter „
#r1MM 02.04.2016“ ab 00:04:41)

 
03.04.2016 
| Böhmermann in seiner Radiosendung „Sanft & Sorgfältig“
In der Folge: Leckerlis“ („radioeins“, RBB) vom Sonntag (03.04.2016) gingen Böhmermann und sein Co-Moderator Olli [Oliver Mark] Schulz nicht auf die Thematik ein. Erst ganz am Ende der Sendung war von Böhmermann kurz zu hören: Manchmal wünsch‘ ich mir, ich wär‘ Recep Erdoğan, der türkische Präsident. Kannste machen was du willst; und wenn die Leute irgendwas sagen, was dir nicht passt, werden die einfach eingesperrt. Ist doch ganz geil.
radioeins.de/archiv/podcast/zwei_alte_hasen.html (unter „Leckerlis“ ab 01:08:02)

 
04.04.2016 | Bundespressekonferenz: StS Seibert informiert ungefragt über Telefonat von BK‘in Merkel mit MPr Davutoğlu 

Der Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Staatssekretär Steffen Seibert, teilte am Montag (04.04.2016) in der Regierungspressekonferenz mit: „Ich wollte Sie informieren über ein Telefongespräch der Bundeskanzlerin [Dr. Angela Merkel, CDU], gestern Abend mit dem türkischen Ministerpräsidenten [Ahmet] Davutoğlu.“ […] „Gesprächsgegenstand war auch die jüngste Veröffentlichung eines sogenannten Schmähgedichts gegen den türkischen Staatspräsidenten Erdoğan. Die Bundeskanzlerin und der Ministerpräsident stimmten überein, dass es sich dabei um einen bewusst verletzenden Text handele. Die Bundeskanzlerin verwies auf die Konsequenzen, die der ausstrahlende Sender bereits gezogen hat. Sie bekräftigte noch einmal den hohen Wert, den die Bundesregierung der Presse- und Meinungsfreiheit beimisst.“ […] „Man war sich in der Einschätzung, dass es ein bewusst verletzender Text ist, einig. Die Kanzlerin hat auch auf die Konsequenzen verwiesen, die der ausstrahlende Sender bereits gezogen hat.“ [...] „Es ist nicht die Aufgabe der Politik zu benennen, wann Grenzen überschritten sind und das habe ich in meinem Bericht aus dem Telefonat auch nicht getan. Diese Beurteilung habe ich nicht vorgenommen. Die Beurteilung, die sowohl die Bundeskanzlerin, als auch der türkische Ministerpräsident vorgenommen haben, ist, dass dieser Text erkennbar mit der Absicht verletzend zu wirken, geschrieben worden ist. Das glaube ich, wird keinem entgangen sein, der den Text gelesen hat oder die Einleitung zu dem Text.“ […] Auf Nachfrage, ob Merkel sich für den Fernsehbeitrag entschuldigt habe, sagte Seibert: „Ich habe Ihnen das gesagt, was dazu zu sagen ist.“

Video thumb
 (ab 00:00:36, ab 00:03:44 und ab 00:09:07 | Video)
jungundnaiv.de/2016/04/04/bundesregierung-fuer-desinteressierte-bpk-vom-4-april-2016 (Wortprotokoll)

 
04.04.2016 | Böhmermann zur Presseunterrichtung von StS Seibert
Kurz nach Seiberts Äußerungen, meldete sich Böhmermann noch Montagvormittag (04.04.2016) über Twitter“ zu Wort: Ich befürchte, irgendetwas wichtiges wurde heute bewusst verletzt“.
twitter.com/janboehm/status/717063493904629760

 
06.04.2016 
| Glosse im Feuilleton der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
Am Mittwoch (06.04.2016) war dort unter der Überschrift Merkel mischt mit“ die Glosse von Edo Reents zu lesen: «Jan Böhmermann habe sich „bewusst verletzend“ über den türkischen Staatspräsidenten Erdogan geäußert, sagte die Kanzlerin telefonisch dem türkischen Ministerpräsidenten Davutoglu. Aber das hat Satire nun mal so an sich, dass sie gegebenenfalls auch bewusst verletzt. Und als Satire hat Böhmermann seinen Fernsehbeitrag über Erdogan ausdrücklich kenntlich gemacht. Er wies sein Gedicht ausdrücklich als „Schmähkritik“ aus. Damit war eine Metaebene erreicht: Die Schmähung selbst, ihr Wesen und ihre Form, wurde zum Thema. Böhmermann wollte demonstrieren, wie man so eine Schmähkritik anfertigt. Es war also eine Art Muster, das er vorlegte, welches auch dem in Satirefragen nicht geschulten Zuschauer signalisierte, es nicht beim Nennwert nehmen zu dürfen. Sein Hinweis, dergleichen sei auch in Deutschland nicht erlaubt, machte den spielerischen Charakter der Sache vollends kenntlich: Böhmermann wollte einfach mal sehen, wie weit man gehen kann. Und wie von ihm vorausgesagt, nahm das ZDF den Beitrag dann auch aus dem Internet – ein Vorgang, der Grundrechte-Wächter sonst alarmiert, diesmal jedoch erstaunlicherweise kaum beanstandet wird. Und hier bekommt das Merkel-Telefonat zusätzliches Gewicht: Dass die Kanzlerin den türkischen Ministerpräsidenten Davutoglu in besagter Sache von sich aus anrief, mag angesichts der politischen Großwetterlage begreiflich sein – aus pragmatischen Erwägungen heraus ist ihr an einem auskömmlichen Verhältnis zur Türkei gelegen. Trotzdem erweckt sie damit den Eindruck des Eilfertig-Beflissenen. Schwerer wiegt noch ihr Hinweis auf die Beitragsentfernung durch das ZDF: Es ist leider etwas Dummes passiert, aber wir haben den Fehler ja sofort behoben. Dass sie den Vorgang überhaupt erwähnt, lässt auf Billigung schließen. Und was hätte sie Davutoglu gesagt, wenn der Beitrag noch nicht entfernt gewesen wäre? Ich kümmere mich drum? So aber ergibt das peinliche Manöver auch noch die Schlagzeile: „Merkel rügt Böhmermann“ (ergänze: wie einen Rotzlöffel) – staatstragender ging’s schon lange nicht mehr zu. Man muss Böhmermann nicht mögen, aber ihn seine Arbeit machen lassen. Der Eifer, mit dem man ihm nun nachzuweisen versucht, dass er danebengegriffen hat, verrät eine irritierende Einigkeit und wird sonst (Mohammed-Karikaturen, Charlie Hebdo) darauf verwendet, die Pressefreiheit zu verteidigen, und zwar – das ist ja gerade ihr Witz – unabhängig von Geschmacksfragen. Dass ein Erdogan-Spottlied der Sendung „Extra 3“, das nichts enthielt, was man nicht sowieso über den Präsidenten wusste, dagegen so gut ankommt, bestätigt ein verbreitetes Satireverständnis: irgendetwas halt „mit spitzer Feder“. Nur zu spitz darf sie natürlich nicht sein. Das zu beurteilen ist aber immer noch Sache der Gerichte. edo.»
„Frankfurter Allgemeine Zeitung“, Ausgabe Nr. 80 vom 06.04.2016, Seite 9

 
06.04.2016
| Medienbericht: Rechtsgutachten im Auswärtigen Amt / Proteste vor ZDF-Studio Istanbul / türkisches Presseecho
Am Mittwoch (06.04.2016) hatte der „Tagesspiegel“ über die folgenden Ereignisse berichtet:
– Das Auswärtige Amt hätte noch vor dem Telefongespräch zwischen Merkel und Davutoğlu am Sonntag (03.04.2016) eine kurzfristige juristische Prüfung in Auftrag gegeben. Das Ergebnis sei noch am Sonntag in einer Krisensitzung im Ministerium vorgestellt worden. Demnach ginge man dort von einem „höchstwahrscheinlich strafbaren Vergehen“ aus. Anlass sei der „erhebliche Unmut“ in der türkischen Regierung gewesen. Damit ein Strafverfahren gegen Böhmermann eingeleitet werden kann, müsste die türkische Regierung zunächst offiziell einen Strafverfolgungsantrag (ein sogenanntes Strafverlangen) beim Auswärtigen Amt stellen. Ferner müsste die Bundesregierung entscheiden, ob sie eine Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt. Aus Regierungskreisen soll es heißen, dass die Türkei nach dem Telefonat mit Merkel und Davutoğlu möglicherweise auf ein Strafverlangen verzichten werde.
– Ein Verantwortlicher des ZDF-Auslandsstudios in Istanbul soll türkische Medienberichte bestätigt haben, wonach eine Gruppe von etwa 30 Personen am Samstag (02.04.2016) vor dem Gebäude skandiert und mit faulen Eiern geworfen hätte: „Es stinkt heute noch. Wir wurden zur Zielscheibe des Zorns“. Die Menge soll vom ZDF eine Entschuldigung gefordert haben. Auf Schildern soll in deutscher Sprache zu lesen gewesen sein: „Ein Zurückziehen des Hassbeitrages des ZDF mit einer mageren Begründung reicht nicht aus“. Das ZDF-Studio soll seine Metallrolläden heruntergelassen haben. Nach etwa einer Stunde sei die Belagerung vorbei gewesen. Das ZDF habe den Vorfall der örtlichen Polizei gemeldet; Drohanrufe oder -schreiben hätte es nicht gegeben.
– In der türkischen Presse wären eine Entschuldigung des ZDF sowie weitere Konsequenzen gefordert worden. Die wohl Erdoğan nahestehende Zeitung „Sabah“ hätte gefragt: „Wann geht Böhmermann?!“. Es sei hierbei nicht erwähnt worden, dass es sich um eine Satiresendung handelt. Die „türkische Community“ in Deutschland gehe „überwiegend davon aus, dass die Verbreitung von Hass und Hetze die tatsächliche Intention des Journalisten gewesen sei“. Es hätte „mehrere Online-Petitionen und Beschwerdebriefe“ gegeben, die die Absetzung der Sendung und die Auflösung der Verträge des Senders mit dem „Journalisten“ Böhmermann gefordert hätten. „Sabah“ ist eine der auflagenstärksten Tageszeitungen in der Türkei. Sie ist im Besitz der Çalık Holding, deren Chef Berat Albayrak ist, der Schwiegersohn von Erdoğan. „Sabah“-Chefredakteur Mikdat Karaalioğlu hätte das Thema unter dem Titel „Dreckskerl, du bist kein Humorist, sondern ein Hetzer“ kommentiert.
„Der Tagesspiegel“, Ausgabe vom 07.04.2016, Seite 27
tagesspiegel.de/politik/erdogan-gedicht-jan-boehmermann-drohen-juristische-konsequenzen/13407794.html
lawblog.de/index.php/archives/2016/04/04/kunstfreiheit-das-ding-ohne-schranken (zu Strafverlangen und Ermächtigung)
dejure.org/gesetze/StGB/103.html (Gesetzestext zu § 103 StGB)
dejure.org/dienste/lex/StGB/103/1.html
 (Rechtsprechung zu § 103 StGB)
dejure.org/gesetze/StGB/104a.html (Gesetzestext zu § 104a StGB)
dejure.org/dienste/lex/StGB/104a/1.html (Rechtsprechung zu § 104a StGB)

 
06.04.2016 | Bundespressekonferenz: StS Seibert und Chebli zu Medienbericht über internes Rechtsgutachten befragt
In der Regierungspressekonferenz vom Mittwoch (06.04.2016) wurde die stellvertretende Sprecherin des Auswärtigen Amtes, Sawsan Chebli, gefragt, ob der „Tagesspiegel“-Bericht über „eine juristische Prüfung durch das Auswärtige Amt“ zuträfe. Weder bestätigend, noch dementierend erklärte sie: „Die Bundesregierung hat bereits Stellung zu diesem Thema …, zu diesem Themenkomplex genommen; Herr Seibert selbst persönlich. Dazu ist im Prinzip alles gesagt worden. Vielleicht ein Satz: Das Auswärtige Amt ist weder Staatsanwalt, noch Gericht. Es werden bei uns im Haus jeden Tag etliche Papiere produziert. Und Sie können sich sicher sein, dass das Auswärtige Amt in diesem Sinne seine Grenzen kennt. Vielleicht dazu …“ […] „Es ist ja nicht Aufgabe des Auswärtigen Amtes juristisch zu entscheiden, ob in Einzelfällen Grenzen zwischen Kunstfreiheit und Beleidigung überschritten wird. Das ist nicht Aufgabe des Auswärtigen Amtes. Das haben hohe Gerichte zu entscheiden. Vor diesem Hintergrund hab‘ ich die Äußerungen oder die Kommentare ..., Berichte überhaupt nicht zu kommentieren. Nur das zu sagen, was wir als Auswärtiges Amt dazu sagen, also wir ..., wir sind nicht sozusagen das Auswärtige Amt das am Ende darüber entscheidet, ob Grenzen gezogen werden oder nicht.“ [...] Auf Nachfrage, ob das Auswärtige Amt regelmäßig prüfe, ob Beiträge deutscher Medienschaffender einen Straftatbestand erfüllen, antwortete Chebli: „Nein, das tun wir natürlich nicht. Also ich kann mich nicht an irgendwelche Fälle erinnern, dass das Auswärtige Amt das regelmäßig tut. Und zu dem von Ihnen angesprochenen Fall habe ich das gesagt, was wir dazu zusagen haben; und ich glaub’, dass ist eigentlich eine ziemlich klare Antwort.“ – Seibert: „Dazu ist auch wirklich alles gesagt. Ich will bei der Gelegenheit, dass wir dieses Thema ansprechen, etwas richtig stellen, was sich in der Berichterstattung zum Teil falsch dargestellt …, gelesen habe. Die Bundeskanzlerin hat keineswegs den türkischen Ministerpräsidenten am Sonntag wegen dieses Schmähtextes angerufen. Vielmehr gab es – so wie ich Ihnen das hier auch dargestellt hatte am Montag – am Sonntagabend ein länger verabredetes Telefonat zum Thema der Umsetzung des EU-Türkei-Flüchtlingsabkommens. Das war auch das beherrschende Thema dieses Telefonats. Das andere Thema kam in diesem Telefonat eben auch zur Sprache. So hatte ich’s Ihnen am Montag dargestellt. Nicht jeder hat’s auch so berichtet, deswegen wollte ich das an dieser Stelle noch einmal gesagt haben.“ […] „Ich hab’ zu diesem Telefonat am Montag alles gesagt. Ich hab’ das jetzt noch mal richtigstellend für diejenigen gesagt, die es anders dargestellt haben; und mehr ist dazu nicht zu sagen.“ […] „Zu internen Papieren äußere ich mich nicht und ich habe bereits auch schon gesagt am Montag, es ist nicht die Aufgabe der Politik zu beurteilen, wann Grenzen überschritten sind oder wann nicht.“ – Chebli weiter: „Ich habe zu dem Themenkomplex gesagt, was ich dazu zu sagen habe; ich hab‘ dem an dieser Stelle überhaupt nichts hinzuzufügen.“
youtube.com/watch?v=PKvdm-8OMvg&t=50m50s (ab 00:50:50 | Video)
jungundnaiv.de/2016/04/06/bundesregierung-fuer-desinteressierte-bpk-vom-6-april-2016 (Wortprotokoll)

 
06.04.2016 | Medienbericht: Staatsanwaltschaft Mainz leitet Ermittlungen ein
Die Leitende Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Mainz, Andrea Keller, teilte der dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH am Mittwoch (06.04.2016) mit, dass wegen des Verdachts der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten nach § 103 des Strafgesetzbuches ein Ermittlungsverfahren eröffnet worden sei. Sie bestätigte damit einen Bericht von „SPIEGEL ONLINE“ vom gleichen Tage. Demnach hätten zuvor etwa 20 Privatpersonen Strafanzeige erstattet. Alle Anzeigen würden in einem Ermittlungsverfahren gebündelt. Auf die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes stehen Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft, wenn die Beleidigung in verleumderischer Absicht erfolgt, sogar bis zu fünf Jahre. Eine Anklage ist aber nur dann möglich, wenn auch die türkische Regierung die Strafverfolgung verlangt und anschließend die Bundesregierung die Strafverfolgungsbehörde dazu ermächtigt. Die Anzeige von Privatpersonen ist dafür nicht ausreichend. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sei unterrichtet worden, „um zu klären, ob seitens der Türkei bzw. ihres Staatsoberhauptes ein Strafverlangen gestellt wird“. Ferner solle zur Beweissicherung ein Sendemitschnitt beim ZDF angefordert werden.
spiegel.de/politik/deutschland/jan-boehmermann-staatsanwaltschaft-ermittelt-nach-erdogan-satire-a-1085795.html

 
06.04.2016 | Pressemitteilung: ZDF zu Ermittlungen der Mainzer Staatsanwaltschaft
Das ZDF teilte am Mittwochabend (06.04.2016) über den Agenturdienst „ots“ (news aktuell GmbH) sowie über „Twitter“ mit: „
Ermittlungen der Mainzer Staatsanwaltschaft wegen ZDF-Satire: Die Staatsanwaltschaft Mainz hat wegen der umstrittenen Passage über die Grenze zwischen Satire und einer ‘Schmähkritik‘ in der letzten Ausgabe von ‘Neo Magazin Royale‘ Ermittlungen eingeleitet. Eine offizielle Mitteilung der Behörde darüber liegt dem ZDF noch nicht vor. Allerdings wurde der Sachverhalt bereits gegenüber verschiedenen Medien, darunter auch dem Mainzer Landesstudio des ZDF bestätigt. Danach wird wegen des Verdachts der Beleidigung von Organen oder Vertretern ausländischer Staaten ermittelt. Das ZDF hatte die Passage nach der Sendung für alle Wiederholungen und im Internet gelöscht, weil die Qualitätsansprüche und Standards des ZDF nicht erfüllt waren. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir zu diesem Zeitpunkt eines beginnenden Ermittlungsverfahrens dazu nicht weiter Stellung nehmen können.
ZDF-Presseinformation zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen
(Bild: ZDF)
presseportal.de/pm/7840/3294728
twitter.com/ZDF/status/717767853290553345

 
06.04.2016 | NMR: „Das Urteil“ zur letzten Sendung bleibt unkommentiert
Zur Sendung der Vorwoche sagt Böhmermann in seinem „Urteil“ vom Mittwoch (06.04.2016) zunächst nichts. Nach rund zweieinhalb Minuten Schweigen, gibt er lediglich eine kurze Bewertung ab: „Achso, ja, Sendung war 5 von 10“, dann endet das Video.

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 (Das Urteil“ zu Episode 43)

 
07.04.2016 | Medienbericht: StS Seibert ruft Feuilleton-Redaktion der Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ an
Im Feuilleton der FAZ war am Donnerstag (07.04.2016) unter der Überschrift „Seibert mischt mit“ zu lesen: «Böhmermann-Satire zieht Kreise – In unserer gestrigen Glosse „Merkel mischt mit“ hieß es, die Bundeskanzlerin habe den türkischen Ministerpräsidenten Davutoglu angerufen und ihm versichert, die Erdogan-Satire des Fernsehmoderators Jan Böhmermann sei „bewusst verletzend“ gewesen, das ZDF habe den Beitrag aber aus seiner Mediathek herausgenommen. So hatte es Regierungssprecher Steffen Seibert Anfang der Woche auch öffentlich gemacht. Seibert rief nun gestern hier in der Feuilleton-Redaktion an, um eigens darauf hinzuweisen, dass in dem Telefonat Merkel-Davutoglu von der Böhmermann-Satire tatsächlich im dargestellten Sinne die Rede war; hauptsächlich aber sei es um die Flüchtlingspolitik gegangen. F.A.Z.»
Frankfurter Allgemeine Zeitung, Ausgabe Nr. 81 vom 07.04.2016, Seite 11

 
07.04.2016 | Medienbericht: Berliner Botschaft reagiert verärgert / Prüfung juristischer Schritte seitens der Türkei
Der „Tagesspiegel berichtete am Donnerstag (07.04.2016), der türkische Botschafter, Hüseyin Avni Karslıoğlu, hätte das Gedicht als widerwärtig und als Beleidigung aller Türken bezeichnet. Er habe die Frage aufgeworfen, ob deutsche Fernsehsender ein solches Gedicht auch ausgestrahlt hätten, wenn es darin um Israel gegangen wäre. Laut der türkischen Zeitung „Yeni Safak“ prüfe die Türkei juristische Maßnahmen. Die türkische Botschaft in Berlin werde untersuchen, ob Strafverlangen zu erklären sei. Stellungnahmen hierzu hätten weder türkische Regierung, noch türkisches Außenministerium abgegeben.
tagesspiegel.de/politik/nach-boehmermann-gedicht-erdogan-droht-mit-unterbrechung-des-fluechtlingsdeals/13418102.html

 
07.04.2016 | Neue Sendung vom Donnerstag
In der „NEO MAGAZIN ROYALE“-Folge Nr. 44 war am Donnerstag (07.04.2016) Anne Will zu Gast.
zdf.de/ZDFmediathek/.../2691396/NEO-MAGAZIN-ROYALE-vom-07.04.2016?flash=off (Stream | Video | 42:13 Min. | SD var. bis 480p)
nrodl.zdf.de.glcloud.net/.../...sendungroyale044luj_nmg_3328k_p36v12.mp4 (Download ¹ | Video | 42:13 Min. | HD 720p | ca. 1,06 GB)
nrodl.zdf.de.glcloud.net/.../...sendungroyale044luj_nmg_2328k_p35v12.mp4 (Download ¹ | Video | 42:13 Min. | SD 576p | ca. 740 MB)
nrodl.zdf.de/none/zdf/.../...sendungroyale044luj_nmg_1456k_p13v12.mp4 (Download ¹ | Video | 42:13 Min. | SD 480p | ca. 463 MB)
nrodl.zdf.de/none/zdf/.../...sendungroyale044luj_nmg_436k_p9v12.mp4 (Download ¹ | Video | 42:13 Min. | SD 272p | ca. 140 MB)

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 (Nach der Sendung weitergeführtes Gespräch mit Anne Will | Stream | Video | 4:06 Min | HD 1080p)
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 (Einspielfilm aus der Sendung: Talk mit Anne Will“ | Stream | Video | 12:42 Min | HD 1080p)
[ ¹ = ggf. Rechtsklick „Ziel speichern“, „Verknüpfte Datei laden“ o.ä. erforderlich]

  
08.04.2016
 | Medienberichte und Kommentar vom Freitag (08.04.2016) zur Sendung vom Donnerstag (07.04.2016)
rp-online.de/panorama/fernsehen/erdogan-gedicht-so-reagiert-jan-boehmermann-im-neo-magazin-auf-die-kritik-aid-1.5888476
tagesspiegel.de/medien/neo-magazin-royale-ohrenbetaeubendes-schweigen-bei-boehmermann/13420172.html
tagesspiegel.de/politik/erdogan-boehmermann-und-die-satire-der-beste-witz-das-sind-wir-selbst/13418440.html

 
08.04.2016 
| Böhmermann sagt Teilnahme an Grimme-Preisverleihung ab
Am Freitag (08.04.2016) begründete Böhmermann sein Fernbleiben über „Facebook“: „Ich fühle mich erschüttert in allem, an das ich je geglaubt habe. Mein Team von der Bildundtonfabrik und ich bitten um Verständnis, dass wir heute Abend nicht in Marl feiern können“. Dort sollte er einen Preis für seinen Beitrag über ein angeblich gefälschtes Varoufakis-Video entgegennehmen.
facebook.com/jboehmermann/posts/1168220633210458
3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=58238 (Aufzeichnung der Preisverleihung mit Jörg Thadeusz | Video | ab 104:35)

 
08.04.2016 | Medienbericht: Böhmermann schrieb ChefBK Altmaier / Türkei über ihre Klagemöglichkeit / RA Schertz mandatiert 
„SPIEGEL ONLINE“ berichtete am Freitag (08.04.2016) vorab aus der „SPIEGEL“-Ausgabe vom Samstag (09.04.2016):
– Böhmermann habe dem Chef des Bundeskanzleramts
, Bundesminister Peter Altmaier [CDU], am Sonntag (03.04.2016) eine private Twitter“-Nachricht geschrieben: „Ich möchte gerne in einem Land leben, in dem das Erkunden der Grenze der Satire erlaubt, gewünscht und Gegenstand einer zivilgesellschaftlichen Debatte sein kann“. Altmaier habe sich auf Anfrage dazu nicht äußern wollen.
– Die türkische Regierung habe die Bundesregierung schon vor dem Merkel-Telefonat am Montag (04.04.2016) über die Möglichkeit einer Klage gegen Böhmermann und das ZDF informiert. Seit dem Telefonat sei davon keine Rede mehr.
– Böhmermann nehme 
Dienste des Rechtsanwalts Prof. Dr. Christian Schertz von der Rechtsanwaltskanzlei Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbH aus Berlin in Anspruch. Schertz hätte gegenüber dem Verlag harsche Kritik am Verhalten der Bundesregierung geübt: Besonders schwierig finden wir, dass die Kanzlerin sich bereits öffentlich mit einer rechtlichen Bewertung geäußert hat und das Auswärtige Amt Gutachten anfertigen lässt. Man sollte hier die Grundsätze der Gewaltenteilung beachten.
spiegel.de/politik/deutschland/jan-boehmermann-bat-kanzleramtschef-peter-altmaier-um-beistand-a-1086128.html
christian-schertz.de (Link zur Kanzlei)


08.04.2016
 | Medienbericht: ChefBK Altmaier bestätigt Anfrage von Böhmermann
Die „Funke Mediengruppe“ („WAZ“, „DerWesten“) berichtete am Freitag (08.04.2016), Altmaier habe ihr bestätigt, dass Böhmermann ihn um Beistand gebeten hätte: „Herr Böhmermann hat mir eine Direktmail übermittelt, die er selbst als privat und nicht öffentlich eingestuft hat“. Zum Gedichtvortrag Altmaier weiter: „Herr Böhmermann hat selbst gesagt, dass seine Äußerungen über den türkischen Präsidenten als Schmähkritik zu verstehen sind, die in dieser Form gar nicht gestattet sei“. Laut SPIEGEL wäre es jedoch nicht um Hilfe für Böhmermann, sondern um, so Böhmermann demnach in seiner Nachricht: „Berücksichtigung meines künstlerischen Ansatzes und meiner Position, auch wenn er streitbar ist“ gegangen.
derwesten.de/kultur/fernsehen/jan-boehmermann-boykottiert-grimme-preis-verleihung-id11716164.html

 
08.04.2016 
| Meinung und Hintergründe im Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ vom Samstag
Darin finden sich der Leitartikel „Staatsaffäre Böhmermann: Angela Merkel ist der türkische Präsident wichtiger als die Freiheit der Kunst“ sowie der Hintergrundbericht „Machmal doof, manchmal albern / Diplomatie: Nach der Satire des ZDF-Komikers Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Erdoğan erwog Ankara eine Klage – und bekam Rückendeckung von der Kanzlerin“. Zitat aus dem Artikel: «[...] Der Medienanwalt [Schertz] übt harsche Kritik am Verhalten der Bundesregierung. „Besonders schwierig finden wir, dass die Kanzlerin sich bereits öffentlich mit einer rechtlichen Bewertung geäußert hat und das Auswärtige Amt Gutachten anfertigen lässt“, sagt Schertz. Für die rechtliche Einschätzung sei die Justiz zuständig. „Man sollte hier die Grundsätze der Gewaltenteilung beachten.“ Böhmermann habe die Grenzen von Satire deutlich machen wollen, sagt der Medienanwalt. „Das ist so, wie wenn ein Professor in der Juravorlesung Beispiele für Schmähungen benutzt, etwa dass eine Fernsehmoderatorin wie eine ausgemolkene Ziege aussieht oder eine Sängerin ein ostdeutsches Hormonwrack ist.“ Beides sei verboten worden. Doch der Professor dürfe die Beispiele weiterhin nennen, um den Studenten zu zeigen, was Schmähkritik ist. „Nichts anderes hat Böhmermann auf populäre Weise gemacht, wenn man es zu Ende denkt.“ So sehen es die meisten Juristen. „Das Gedicht selbst war eindeutig Teil einer Satire, die als Kunstform durch das Grundgesetz geschützt ist“, sagt der Fachanwalt Christian Solmecke. Eine klare Grenze sei nur erreicht, wenn es ausschließlich um Schmähung, Rufschädigung oder gar um die bloße Beleidigung einer Person gehe. [...]»
„DER SPIEGEL“, Ausgabe Nr. 15/2016 vom 09.04.2016, Seiten 6, 28 und 29
abo.spiegel.de/de/p/kauf/start/sp/2016/15 (Einzelheft, digitale Ausgabe, € 3,99)

 
08.04.2016 | Interview: MdEP Sonneborn zum Thema
Der Abgeordnete Martin Sonneborn (Die PARTEI, fraktionslos), Mitglied des Europäischen Parlaments, sprach am Freitag (08.04.2016) mit dem Radiosender „SWRinfo“.
soundcloud.com/swrinfo/satire-im-titanic-stil
swr.de/swrinfo/sonneborn-verteidigt-boehmermann-legitimer-satirischer-akt/-/id=7612/did=17241300/nid=7612/1ryzizn

 
10.04.2016 | Medienbericht: Türkei stellt Strafverlangen an Auswärtiges Amt / BK‘in, AA und BMJV in die Sache eingebunden
„Der Tagesspiegel berichtet am Sonntag (10.04.2016) aus eigenen Erkenntnissen, nach welchen die türkische Botschaft in Berlin beim Auswärtigen Amt Strafverlangen gestellt habe. Dies sei dem Tagesspiegel“ aus Regierungskreisen bestätigt worden. Die Bundesregierung wolle den Inhalt der Verbalnote „sorgfältig und so zügig wie möglich prüfen“. Die Bundeskanzlerin, der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) und der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas (SPD), wären persönlich mit dem Vorgang betraut. Die Bundesregierung habe den türkischen Erwartungen nicht unter Hinweis auf die geltende Presse-, Meinungs- und Kunstfreiheit widersprochen, weswegen die Erteilung einer Strafverfolgungsermächtigung nicht auszuschließen sei.
tagesspiegel.de/politik/verbalnote-an-die-bundesregierung-tuerkei-will-strafprozess-gegen-jan-boehmermann/13426558.html

 
10.04.2016 | RBB-Radiosendung „Sanft & Sorgfältig“ vom Sonntag (10.04.2016) ausgefallen
Per „Twitter“ teilte Schulz am Sonntag (10.04.2016) mit: „Hallo, leider fällt Sanft & Sorgfältig heute aus: http://bit.ly/1VJTsTj“. Der Link hatte auf ein Foto [liegt hier nicht vor / wird ggf. ergänzt] des „Facebook“-Kontos von Schulz verwiesen. Dort wurde das Foto gelöscht. Auf der Internetseite des federführenden Senders „radioeins“ hieß es: «Liebe Hörerinnen und Hörer, normalerweise gibt es an dieser Stelle wie jeden Sonntag eine neue Ausgabe der Satiresendung „Sanft und Sorgfältig“ mit Olli Schulz und Jan Böhmermann. Leider können wir heute nicht liefern, denn wir haben keine neue Sendung vorliegen. Sie wissen ja sicher, was gerade rund um Jan Böhmermann los ist. Er hat es deshalb in dieser Woche nicht geschafft, diese schöne Unterhaltungssendung aufzunehmen. Daher muss sie heute leider entfallen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.» 
twitter.com/DeinOlliSchulz/status/719156482038571008
facebook.com/MeinOlliSchulz/photos/a.10150094125639316.277279.143413039315/10154445511939316 (gelöscht)
radioeins.de/programm/sendungen/sendungen/108/1604/160410_eins_sanft_sorgf_ltig_mit_olli_jan_21487.html

 
10.04.2016 | Diskussion: „Anne Will“ mit MdEP Brok, MdB Dağdelen, Somuncu u.a. vom Sonntag / Böhmermann sagt ab
Zum Thema Streit um Erdogan-Kritik – Kuscht die Bundesregierung vor der Türkei? diskutierten in der ARD/NDR-Sendung („Das Erste“) Elmar Brok (CDU, EVP-Fraktion), Mitglied des Europäischen Parlaments, Sevim Dağdelen (Die Linke), Mitglied des Bundestages, Serdar Somuncu, Prof. Dr. Bernhard Pörksen und Rechtsanwalt Fatih Zingal. Böhmermann hatte einer beabsichtigten Teilnahme abgesagt.
daserste.ndr.de/annewill/archiv/Streit-um-Erdogan-Kritik-Kuscht-die-Bundesregierung-vor-der-Tuerkei,erdogankritik100.html 

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 (Stream Video mit Werbung 58:22 Min. HD 720p)

 
11.04.2016 | Interview: MdB Heveling zum Thema
Der Bundestagsabgeordnete Ansgar Heveling (CDU/CSU, Vorsitzender des Innenausschusses) im Gespräch mit dem Deutschlandfunk.
ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2016/04/11/dlf_20160411_0518_c25c4a58.mp3 (Audio | 8:25 Min)
deutschlandfunk.de/causa-boehmermann-wir-haben-ganz-klare-rechtsstaatliche.694.de.html?dram:article_id=350878 (Transkript)

 
11.04.2016 | Agenturmeldung: ZDF will an Zusammenarbeit mit Böhmermann festhalten
Am Montag (11.04.2016) teilte ein Sprecher des Senders der dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH auf Anfrage mit: „Die Sendung wird wie bisher fortgeführt“ und Aufzeichnungen würden wie gewohnt stattfinden. Kommende Sendetermine samt Bereitstellung in der Mediathek blieben unverändert beibehalten. Der Sender stelle die Zusammenarbeit mit Böhmermann auch nach dem Strafverlangen der türkischen Regierung nicht infrage.
sueddeutsche.de/.../medien-zdf-zusammenarbeit-mit-boehmermann-steht-nicht-infrage-dpa.urn-newsml-dpa-com-...-...-99-536465 

 
11.04.2016 | Kommentar: Varoufakis bekundet Solidarität zu Böhmermann
Der frühere griechische Finanzminister, Prof. Dr. Yanis [Gianis] Varoufakis, teilte am Montag (11.04.2016) via Twitter mit: Europe first lost its soul (agreement with Turkey on refugees), now it is losing its humour. Hands off @janboehm! [Zuerst hat Europa seine Seele verloren (Flüchtlingsabkommen mit der Türkei), jetzt verliert es seinen Humor. Hände weg von Jan Böhmermann!]“.
twitter.com/yanisvaroufakis/status/719438182878691328   

 
11.04.2016
 | Regierungspressekonferenz: StS Seibert gibt Erklärung ab
In der Bundespressekonferenz am Montag (11.04.2016) nahm Seibert eingangs wie folgt Stellung: «Ja, meine Damen und Herren, guten Tag! Ich wollte Sie darüber informieren, dass die Botschaft der Türkei im Zusammenhang mit der ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“ eine Verbalnote an das Auswärtige Amt gerichtet hat. Das ist ein förmliches Verlangen der türkischen Seite nach Strafverfolgung im Zusammenhang mit Äußerungen, die in dieser Sendung gemacht wurden. Der Inhalt dieser Verbalnote und das weitere Vorgehen werden jetzt von der Bundesregierung sorgfältig geprüft. Das wird ein paar Tage dauern, nich’ Wochen, aber doch ein paar Tage, denn mit den rechtlichen Fragen, die jetzt zu prüfen sind, äh, waren wir in den letzten Jahren nicht befasst. Ich kann und will dem Ergebnis dieser Prüfung nich’ vorgreifen, aber wir werden Sie selbstverständlich informieren, sobald die Prüfung abgeschlossen ist. Lassen Sie mich diesen Sachverhalt zum Anlass nehmen, um noch einmal unmissverständlich deutlich zu machen: Artikel 5 unseres Grundgesetzes, die Freiheit der Meinung, der Kunst und der Wissenschaft ist für die Bundeskanzlerin selbstverständlich höchstes Gut und weder nach innen, noch nach außen, verhandelbar – und das gilt unabhängig davon, ob sie persönlich etwas für geschmackvoll oder geschmacklos, für gelungen oder für abstoßend hält. Artikel 5, die Freiheit der Meinung ist höchstes Gut – auch im Blick auf die „extra 3“-Sendung, die hier Thema war und natürlich auf den jetzt kontrovers diskutierten Text von Herrn Böhmermann, den er selbst als eine bewusste Überschreitung von Grenzen eingeleitet hat. Das und nichts anderes wollte die Bundeskanzlerin mit der Formulierung: „der Text sei bewusst verletzend“, deutlich machen. Ich sage das heute für die Bundeskanzlerin noch einmal, um dem entstandenen Eindruck entgegenzuwirken, die Freiheit der Meinung, der Kunst und der Wissenschaft habe für die Bundeskanzlerin nicht mehr den notwendig hohen Stellenwert, nur weil sie gemeinsam mit anderen Europäern die Flüchtlingsfrage partnerschaftlich mit der Türkei lösen will. Die Lösung der Flüchtlingsfrage ist im gemeinsamen Interesse Deutschlands, der Europäischen Union und der Türkei. Die Grundwerte des Grundgesetzes sind unverhandelbar – unabhängig davon, ob Deutschland mit anderen daran arbeitet, eine gemeinsame politische Herausforderung zu bewältigen. Diese Haltung der Bundeskanzlerin wollte ich Ihnen noch einmal deutlich machen.»

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 (Mitschnitt BPA: Erklärung | Stream | Video | 2:24 Min | SD variabel bis 480p]
tagesschau.de/multimedia/video/video-173655.html  („ARD-aktuell“: Befragung | Stream | Video | 32:20 Min | SD/HD var. bis 720p)
tagesschau.de/.../TV-20160411-...-xl.h264.mp4 („ARD-aktuell“: Befragung | Download | Video | 32:20 Min | HD 720p | ca. 801 MB)
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 („Phoenix“: Erkl./Befr. Ausschnitte/Fragenton mit Mikro) | Stream | 5:43 Min | SD/HD var. b. 720p)
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 („Jung & Naiv“: vollständig / Fragenton mit Mikro | Stream | 1:38:08 Std. | SD/HD var. b. 1080p)

jungundnaiv.de/2016/04/11/bundesregierung-fuer-desinteressierte-bpk-vom-11-april-2016/ (Transkript/Wortprotokoll)

 
11.04.2016 Agenturmeldung: Türkische Regierung äußert sich öffentlich
Der dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH zufolge, habe der stellvertretende Ministerpräsident der Türkei, Numan Kurtulmuş (AKP), am Montag (11.04.2016) erklärt, das Gedicht wäre nicht nur eine Beleidigung Erdoğans gewesen, sondern hätte auch alle 78 Millionen Türken beledigt. Die Türkei habe absolut keinen politischen Druck auf Deutschland ausüben wollen, wird er zitiert. Böhmermann habe jedoch ein schweres Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ begangen und mit seinem Gedicht alle Grenzen der Schamlosigkeit übertroffen“, soll er weiter mitgeteilt haben. Die türkische Regierung könne das nicht akzeptieren: Deshalb wollen wir als Republik Türkei natürlich, dass dieser unverschämte Mann im Rahmen der deutschen Gesetze sofort wegen Beleidigung eines Präsidenten bestraft wird“.
derwesten.de/politik/tuerkei-boehmermann-text-ist-verbrechen-gegen-menschlichkeit-id11725707.html 

 
11.04.2016 
| Medienbericht: H.E. Erdmann im Interview mit türkischer Presse zu seinen Einbestellungen
Der Standard aus Wien berichtete am Montag (11.04.2016) über ein Interview des deutschen Botschafters Erdmann in Ankara. Dieser habe der oppositionellen Zeitung Cumhuriyet Gazetesi mitgeteilt, dass er keine Ahnung gehabt hätte, worum es ginge, als er das dritte Mal innerhalb vom vier Wochen ins Ministerium einbestellt wurde. Erdmann: „Ich mache die Erfahrung, dass die Welt, und natürlich auch die diplomatische Welt, sehr farbig sind“. Er wäre auch schon wegen eines deutschen Schulbuchs einbestellt worden. In der Causa Böhmermann hätte Erdmann von kulturellen Unterschieden gesprochen, soll zugleich aber betont haben, dass er es persönlich bedauere, dass eine solche Sendung ausgestrahlt worden sei.
derstandard.at/2000034640194/Nicht-nur-Boehmermann-Erdogan-dreht-das-Beleidigungskarussell

 
11.04.2016
 | Agenturmeldung: Bellut steht zu Böhmermann / kein Druck von außen | Bellut gibt Statement in ZDF-Sendung
– Am Montag (11.04.2016) habe Bellut der dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH erklärt: „Ich stehe natürlich zu den Satire-Sendungen, zu den Moderatoren und zu Herrn Böhmermann auch. Ich plädiere dafür, dass ein kleiner Teil dieser längeren Satire-Sendung nicht so hoch gehoben wird. Am Ende bleibt eine Sendung, über die man so oder so urteilen kann. Sie entsprach nicht den Vorstellungen, die wir vom Programm haben. Ich fand es einen Tick zu hart, einen Tick zu weit gegangen“ und es habe keinen Druck von außen gegeben: „Das war reine Meinung des Programmdirektors [Himmler], das war seine Auffassung, dass wir es aus der Mediathek genommen haben“. Nach der Sendung habe es rund 2000 Mails oder Anrufe mit Beschwerden beim Sender gegeben: „So bin ich auch erst auf die Sendung aufmerksam geworden. Und daraufhin haben wir reagiert“. Zu dem Ermittlungsverfahren sagte er: „Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft, dem nachzugehen. Ich habe volles Vertrauen in den Rechtsstaat“.
– Im „heute journal“ seines Senders nahm der Intendant am Montagabend (11.04.2016) selbst vor der Kamera Stellung: „Es geht ja im Augenblick um eine kleine Passage in einer seiner letzten Sendungen über die heftig diskutiert wird. Diese Passage haben wir uns auch angesehen und diskutiert – und haben entschieden: sie entspricht nicht den Qualitätsvorstellungen, die wir für Sendungen dieser Art haben. Und das haben wir aus eigenem Antrieb gemacht, deshalb gesperrt für die Wiederholung in der Mediathek, also nicht mehr zur Verfügung gestellt.“
morgenpost.de/kultur/tv/article207412151/ZDF-Intendant-Thomas-Bellut-Ich-stehe-zu-Jan-Boehmermann.html
zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2714782/ZDF-heute-journal-vom-11.-April-2016?flash=off (ab 03:24 Min.)

 
11.04.2016 | Medienbericht: Prüfung der Verbalnote ging Hin- und Hergeschiebe der Resort-Zuständigkeit voraus
In einem Artikel vom Montagabend (11.04.2016) berichtete die Welt unter anderem: «Der Auslagerung der Entscheidung auf anonyme Beamte ging am Wochenende ein Schwarzer-Peter-Spiel zwischen den Ressorts voraus. Zunächst hatte der türkische Botschafter eine sogenannte Verbalnote ans Auswärtige Amt gerichtet. Doch Frank-Walter Steinmeier (SPD) war nicht bereit, die Suppe allein auszulöffeln. Seine Diplomaten fanden dann auch recht schnell einen Passus im Gesetz, der nahelegt, dass sich die Bundesregierung als Ganzes dazu verhalten muss: also ein Fall für das Kanzleramt. Den Leuten Angela Merkels (CDU) gelang es dann aber, mit dem Justizministerium wenigstens noch ein weiteres SPD-geführtes Ressort in die Mitverantwortung zu ziehen.»
welt.de/politik/deutschland/article154236921/Vor-allem-Merkel-steht-im-Fall-Boehmermann-bedroeppelt-da.html

 
11.04.2016 | Presseerklärung: StA Mainz bestätigt privaten/persönlichen Strafantrag des Präs. Erdoğan
Dazu gab die Staatsanwaltschaft Mainz am Montagabend (11.04.2016) eine Pressemitteilung heraus: «Strafantrag des Präsidenten der Türkei gegen Jan Böhmermann – Bei der Staatsanwaltschaft sind heute eine Vielzahl von Medienanfragen eingegangen, wonach den anfragenden Journalistinnen und Journalisten belastbare Informationen vorlägen, dass der Staatspräsident der Türkei Strafantrag gegen Herrn Jan Böhmermann gestellt habe. Hierzu teile ich mit, dass ein entsprechender Strafantrag nach § 194 Strafgesetzbuch wegen Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch) bei der Staatsanwaltschaft Mainz eingegangen ist. Gegenstand des durch eine Rechtsanwaltskanzlei gestellten Strafantrages ist das öffentlich vorgetragene so genannte Schmähgedicht, das in der Sendung „ZDF Neo Royal“ am 31.3.2016 ausgestrahlt worden ist. Der Strafantrag wird in dem bereits anhängigen Verfahren wegen Angriffs gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten (§ 103 Strafgesetzbuch) geprüft werden.»
www2.mjv.rlp.de/Staatsanwaltschaften/StA-Mainz/Presse (jeweils bei Zeitraum von / bis April 2016 wählen und anzeigen klicken)
dejure.org/gesetze/StGB/185.html (Gesetzestext zum Straftatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB)
de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung_(Deutschland) (mehr zum Straftatbestand der Beleidigung)
dejure.org/gesetze/StGB/194.html (Gesetzestext zum Strafantrag nach § 194 StGB)
de.wikipedia.org/wiki/Strafantrag_(Deutschland) (Strafantrag / Unterschied zwischen Antrags- und Offizialdelikt)
de.wikipedia.org/wiki/Antragsdelikt (Unterschied zwischen absoluten und relativen Antrags- sowie Mischdelikten)

 
12.04.2016 | BK’in Merkel äußert sich erstmals öffentlich
In einer Pressekonferenz zum Staatsbesuch des Präsidenten der Vereinigten Mexikanischen Staaten, Enrique Peña Nieto (PRI), im Bundeskanzleramt am Dienstag (12.04.2016), wurde Merkel auch zur Causa Böhmermann gefragt. Sie erklärte: „Also ich will noch mal deutlich machen, dass wir ein …, in einer Verbalnote ein Ansinnen der türkischen Regierung haben. Das wird in der Bundesregierung bei den zuständigen Resorts inklusive des Kanzleramts im Augenblick geprüft. Wir machen das sehr sorgfältig. Das werden Sie verstehen. Aber wir haben auch gesagt, dass wir das in den nächsten Tagen auch abschließen werden, diese Prüfung – und unbeschadet davon, will ich noch einmal betonen, was auch gestern schon betont wurde: Wir haben die Grundwerte des Grundgesetzes und dazu gehört der Artikel 5. Das ist die Freiheit der Meinung, der Wissenschaft und natürlich auch der Kunst. Und diese Grundwerte gelten unbeschadet aller politischen Probleme, die wir miteinander besprechen. Und dazu gehört auch das Thema der Flüchtlinge. Und ich glaube dass es ein Interesse der Türkei und ein Interesse der Europäischen Union und damit auch Deutschlands gibt, hier eine politische Lösung zu finden; eine Legalisierung auch von Flüchtlingsbewegungen, eine Teilung der Lasten, die wir haben. Die Türkei trägt hier eine sehr hohe Last im Zusammenhang mit dem syrischen Bürgerkrieg. Aber das alles ist völlig unabhängig davon, dass die Grundrechte in Deutschland und damit auch der Artikel 5 und die Freiheit von Presse, Meinung und Wissenschaft gelten und davon völlig entkoppelt sind.“
bundeskanzlerin.de/Webs/BKin/DE/Mediathek/mediathek_node.html (ab 00:17:08 | Stream | vollständiger Mitschnitt BPA | 26:50 Min.)
bundesregierung.de/.../2016-04-12-...-merkel-nieto_HQ.mp4 (ab 00:17:08 | Download ¹ | vollst. Mitschnitt BPA | 26:50 Min. | ca. 855 MB)
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12.04.2016 Interview: RA v. Sprenger vertritt Präs. Erdoğan und bestätigt straf- und zivilrechtliche Schritte
Rechtsanwalt Michael Hubertus von Sprenger von der Rechtsanwaltkanzlei von Sprenger & Kollegen aus München wurde von Erdoğan zur Durchsetzung straf- und zivilrechtlicher Schritte gegen Böhmermann mandatiert. Von Sprenger hat Böhmermann bereits abgemahnt und von ihm die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. In der ZDF-Sendung „heute journal“ gab er Klaus Kleber am Dienstagabend (12.04.2016) ein Interview. Darin von Kleber gefragt, was sich Erdoğan von einem Mainzer Amtsrichter verspreche, antwortete von Sprenger: „Guten Abend Herr Kleber! Der Präsident verspricht sich die Bestrafung des Betroffenen und vor allen Dingen verspricht er sich, dass er ..., sich in Zukunft nicht mehr das wiederholt, was er gesagt hat – auf zivilrechtlicher Ebene, das heißt bei einer Kammer des Landgerichts wird möglicherweise ein Prozess geführt werden müssen“. Weiter gefragt was der türkische Präsident davon habe, wenn Böhmermann zu einer Geldstrafe verurteilt würde, sagte von Sprenger: „Die Frage müssen Sie sich bei jedem Stellen, der jemanden wegen Beleidigung anzeigt. Er möchte eben, dass er bestraft wird und dann in Zukunft davon Abstand nimmt, so was noch einmal zu tun“. Sodann gefragt, warum neben dem per Verbalnote erklärten Strafverlangen nunmehr noch ein Strafantrag gestellt worden sei, erklärte er: „Ich hatte das als reine Formalie angesehen, ich wusste noch nicht einmal, wie weit das Verfahren gelaufen war“. Kleber erwiderte, dass man dann ja auch umgekehrt fragen könne, wenn es auf dem Wege eines Strafantrages so leicht wäre dies zu tun, warum Erdoğan dann dennoch Merkel in die Verlegenheit bringe, sich zwischen ihrer Loyalität zu Erdoğan und ihrer Loyalität zum Grundgesetz entscheiden zu müssen; von Sprenger: „Ich weiß nicht, ob die Kanzlerin hier in einem Problem steht. Es ist ein rein formales Prüfen, ob die Voraussetzungen für ein solches Verfahren bestehen oder nicht, aber keine inhaltliche Auseinandersetzung, die hat schließlich ein Richter zu treffen“. Gefragt, warum von Sprenger seinem Mandanten zu diesem Wege geraten habe, aus welchem letztlich ein Art Werbekampagne für Böhmermann hervorging, welche sich Erdoğan sicherlich nicht gewünscht hätte, sagte er: „Nun war’s ja Herr Böhmermann, der Herrn Erdoğan aufgefordert hat, einen Anwalt zu konsultieren und gegen ihn vorzugehen. Also das müssen Sie Herrn Böhmermann fragen“. Kleber merkte an, dass es recht selten sei, dass sich ein türkischer Staatspräsident nach dem Rat eines Satirikers bzw. Kabarettisten richte; von Sprenger: „Das ist sicherlich nur der Ausgangspunkt gewesen. Er hat dann darauf reagiert, um zu verhindern, dass so etwas noch einmal passiert“. Weiter gefragt, warum sich ein Staatspräsident überhaupt um etwas kümmere, was offensichtlich niemand für Ernst nehmen könne, sagte der Rechtsanwalt: „Die Frage können Sie mir als Juristen nicht stellen. Das ist eine höchstpersönliche Frage, die ich nicht beantworten kann“. Gefragt, ob der Kontakt mit seinem Mandanten nicht so sei, dass er habe einen Eindruck davon gewinnen können: „Er ist nicht so, dass ich über die Motive seine Handelns diskutiere“. Zu Erdoğans Vorgehensweise solcher Fälle in der Türkei, wollte sich der Anwalt nicht äußern: „Also ich möchte mich nicht zu politischen Fragen äußern, insbesondere zur Frage, was die Bundeskanzlerin zu tun hat oder nicht zu tun hat“. Auf Klebers Frage, ob auch zivilrechtliche Schadenersatzansprüche gestellt würden, sagte er: „Das steht also im Moment noch nicht fest. Wir werden erstmal abwarten, wie Herr Böhmermann selbst reagiert. Er ist aufgefordert worden, sich zu verpflichten, das nicht nochmal zu sagen. Es kann ja durchaus sein, dass er auch klein bei gibt“. Nach seiner Neigung zu Klebers Meinung nach ungewöhnlichen Mandanten gefragt, erwiderte er: „Ich habe auch ganz gewöhnliche Mandanten, die ich aber jetzt nicht aufzählen darf“. Zu seinen Erwartungen befragt, erklärte von Sprenger: „Er wird sicherlich keine erhebliche Strafe bekommen, sondern es wird eine Strafe sein, die erforderlich ist, ihn auf den rechten Weg zurückzuführen, Satire zu machen und nicht mehr plumpe Beleidigungen“. Gefragt ob er notfalls bereit wäre, bis zu höchsten Gerichten zu gehen: „Selbstverständlich. Wenn ich das Mandat annehme, dann zieh’ ich’s auch durch“.
zdf.de/ZDF...heute-journal-vom-12.-April-2016?flash=off (ab 00:03:13 | ganze Sendung | Stream | Video | 28:25 Min | SD var. bis 480p)
nrodl.zdf.de.glcloud.net/.../..._3328k_p36v12.mp4 (ab 00:03:13 | ganze Sendung | Download ¹ | Video | 28:25 Min | HD 720p | ca. 712 MB)
vonlavergne.homepage.t-online.de/home/html/ra_v__sprenger.html (Link zur Kanzlei)
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13.04.2016 | Deutschlandfunk stellt ungekürztes Originalvideo der vom ZDF gelöschten Sendung bereit
Auf den Internetseiten der in Köln ansässigen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt Deutschlandradio wird seit Dienstagabend (12.04.2016) die ungeschnitte Originalfassung der Neo Magazin Royale-Sendung vom 31.03.2016 einschließlich der vom ZDF gelöschten Passagen mit dem Gedicht Schmähkritik gezeigt. Darauf wies der bundesweit ausgestrahlte Radiosender am Mittwoch (13.04.2016) in seinem Zeitfunk Informationen am Mittag hin. Darüber hinaus wurde die Sendung dort auch im Wortlaut dokumentiert. Seit Mittwochabend (13.04.2016) ist dort nur noch ein Teil der Sendung (nunmehr in HD 720p) zu sehen.
deutschlandfunk.de/erdogan-gedicht-die-causa-boehmermann-eine-zwischenbilanz.1818.de.html?dram:article_id=351121 (Video)
deutschlandfunk.de/causa-boehmermann-die-schmaehkritik-im-ganzen.1818.de.html?dram:article_id=351122 (Wortprotokoll)

 
13.04.2016
 | RegPK: Prüfung Strafverlangen durch MinDir Heusgen sowie Staatssekretäre AA und BMJV
In der Bundespressekonferenz am Mittwoch (13.04.2016) teilte Seibert mit, dass die Prüfung des Strafverlangens auf Ebene der Staatssekretäre bei Auswärtigem Amt [StS Stephan Steinlein ²] und beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie im Bundeskanzleramt vom Leiter der Abteilung Ausland [Ministerialdirektor Dr. Christoph Heusgen, Abteilung 2 (Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik)] durchgeführt werde. Ferner würde die Prüfung weiterhin andauern.
youtube.com/watch?v=rrzCjVYqUlk&t=17m15s (ab 00:17:15 | Video)
jungundnaiv.de/2016/04/13/bundesregierung-fuer-desinteressierte-bpk-vom-13-april-2016 (Wortprotokoll)
²) „DER SPIEGEL“, Ausgabe Nr. 16/2016 vom 16.04.2016, Seite 19


13.04.2016 | BMin Christian Schmidt antwortet in Regierungsbefragung (18. Deutscher Bundestag, 163. Sitzung)
Der Bundesmister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt (CSU), erklärte vor dem Parlament am Mittwoch (13.04.2016): „Liebe Kollegin Dağdelen, herzlichen Dank für die Fragen. – Zur ersten Frage: Als ein ordentlicher Tagesordnungspunkt in der Kabinettssitzung ist die Causa Böhmermann nicht besprochen worden. Ich verzichte jetzt auch darauf, in irgendeiner Weise eine Bewertung – Sie haben auch keine angefragt – literarischer, satirischer oder sonstiger Art des Gedichtes von Herrn Böhmermann vorzunehmen. Das ist nicht meine Aufgabe. Die Botschaft der Türkei hat im Zusammenhang mit der Fernsehsendung Neo Magazin Royale im ZDF eine Verbalnote an das Auswärtige Amt gerichtet. Die Bundesregierung wird den Inhalt sorgfältig prüfen und so zügig wie möglich darüber entscheiden, wie mit dem förmlichen Verlangen der türkischen Seite nach Strafverfolgung im Zusammenhang mit in dieser Sendung gemachten Äußerungen weiter zu verfahren ist. Hinsichtlich der Bedrohungslage, nach der Sie ebenfalls fragten, will ich seitens der Bundesregierung ganz klar meine Abscheu vor Bedrohungen von Journalisten oder Autoren zum Ausdruck bringen. Es verbietet sich schon und gerade aus Gründen des Schutzes des Betroffenen, die Details der Bedrohungslage öffentlich zu kommunizieren. Ich bitte dafür um Verständnis.“ [...] „Ich darf darauf hinweisen, dass ich schon gesagt habe, dass es keine Diskussion über diese Fragen gegeben hat. Es ist aber interessant, festzustellen, dass einzelne Diskussionen über Änderungen und Ergänzungen des Strafgesetzbuches im parlamentarischen Raum eine Rolle spielen. Die Bundesregierung wird sich zu gegebener Zeit hierzu äußern.
dbtg.tv/fvid/6750807 (Aufzeichnung Parlamentsfernsehen | Video | ab 00:32:50)
dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18163.pdf (Protokoll)

 
13.04.2016 | StMin AA Böhmer antwortet in Fragestunde (18. Deutscher Bundestag, 163. Sitzung)
Prof. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärigen Amt, erklärte vor dem Parlament am Mittwoch (13.04.2016): „
Ja, gerne, Frau Präsidentin. – Ich darf die Frage wie folgt beantworten: In seinem Gespräch im türkischen Außenministerium zur genannten Fernsehsendung extra 3 hat der deutsche Botschafter die Bedeutung der Pressefreiheit verdeutlicht. Bei dem Gespräch der Bundeskanzlerin mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu handelt es sich um ein bereits länger verabredetes Telefonat zur Umsetzung des EU-Türkei-Flüchtlingsabkommens. Dieses war das beherrschende Thema des Telefonats. Der genannte Beitrag von Jan Böhmermann war ein weiterer Gegenstand des Gesprächs, aber nicht dessen Anlass.“ [...] Frau Kollegin Hänsel, ich teile Ihre Auffassung, die Sie in Ihrer Schlussfolgerung ziehen, ausdrücklich nicht. Ich bin auch etwas erstaunt, wie Sie die Bedrohungslage hier darstellen. Das ist, glaube ich, in einer Art und Weise erfolgt, die so nicht nachvollziehbar ist. Ich will noch einmal sehr deutlich machen – das ist wiederholt auch durch den Regierungssprecher und die Kanzlerin deutlich gemacht worden –, dass Artikel 5 Grundgesetz für uns ein höchstes Gut ist. Der deutsche Botschafter hat, als er in das türkische Außenministerium einbestellt worden ist, in seinem Gespräch mit aller Nachdrücklichkeit auf die Bedeutung der Pressefreiheit hingewiesen. Das andere Gespräch – das habe ich deutlich gemacht – war schon länger angesetzt.“ [...] Frau Kollegin Dağdelen, ich möchte es noch einmal klarstellen: Meine Äußerung hatte nichts mit einer Verharmlosung zu tun. Es war ein großer Bogen, den die Kollegin Hänsel hier gespannt hat. Die Situation bezüglich der Bombendrohungen ist eine erschreckende Entwicklung. Bundesminister Schmidt hat es vorhin noch einmal sehr deutlich gemacht und damit auch die Gesamtposition der Bundesregierung in dieser Frage ausgedrückt. Es ist die Aufgabe der zuständigen Behörden in den Ländern, sich dieser Frage mit allem Nachdruck anzunehmen. Dass Herr Böhmermann jetzt um Polizeischutz nachsuchen musste, ist etwas, was mich sehr erschreckt. Von daher weise ich Ihre Interpretation mit aller Deutlichkeit zurück.“ [...] Über Presse- und Kunsterzeugnisse kann man doch immer wieder reden. In dieser allgemeinen Art kann ich Ihnen nur eine allgemeine Antwort geben.“ [...] Ich darf die Frage wie folgt beantworten: Die Botschaft der Türkei hat im Zusammenhang mit der ZDF-Fernsehsendung Neo Magazin Royale eine Verbalnote an das Auswärtige Amt gerichtet. Die Bundesregierung wird so zügig wie möglich darüber entscheiden, wie weiter zu verfahren ist.“ [...] Frau Kollegin Dağdelen, mir liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Ich bin sicher, dass die zuständigen Länderbehörden und die Polizei dort, wo es notwendig ist, alles tun, damit die Sicherheit gewährleistet ist.“ [...] Danke schön. – Herr Kollege Ströbele, ich habe vorhin eine Diskussion mit dem Kollegen aus dem Justizministerium gehabt, der auf mich zukam, mich freudig anschaute und sagte, das Auswärtige Amt sei zuständig. Ich habe ihn genauso freudig angeguckt und gesagt, das Bundesjustizministerium sei zuständig. Ich glaube, richtiger ist, zu sagen, dass hier die ganze Bundesregierung gefordert ist – das ist die Bandbreite. Sie brauchen also den Blick nicht nur auf mich und damit stellvertretend auf das Auswärtige Amt zu richten. Ich verstehe, dass Sie heute Morgen darüber diskutiert haben; wir haben das im Auswärtigen Ausschuss erlebt. Ich glaube, die Frage wird uns eindeutig weiter beschäftigen. Sie sind Jurist, ich bin keine Juristin. Ich nehme mit, dass dies für Juristinnen und Juristen eine Frage ist, die offensichtlich weit über den aktuellen Anlass hinaus hochspannend ist. So ordne ich auch Ihre Frage ein. Es ist mit Sicherheit nicht nur eine politische, sondern auch eine rechtliche Frage mit einer großen Bandbreite.“ [...] Genau das ist der Punkt, Frau Kollegin Hänsel, weshalb wir den Sachverhalt mit solch großer Intensität prüfen. Wir sind uns unserer Verantwortung nicht nur gegenüber dem Grundgesetz, sondern auch gegenüber der deutschen Bevölkerung sehr bewusst.“ 
dbtg.tv/fvid/6750807 (Aufzeichnung Parlamentsfernsehen | Video | ab 01:25:07)
dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18163.pdf (Protokoll)

 
13.04.2016 Martin Schulz (Präsident des Europäischen Parlaments, SPD)
youtube.com/AkZNHAzNzVU?t=7m19s (Interview PHOENIX | ab 00:07:19 | Video)

 
13.04.2016 | NMR: „Das Urteil zu Episode 44
„Diese Woche war ja tierisch was los. Zeit, eine Einordnung der vergangenen Sendung vorzunehmen.“

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14.04.2016 | RA Schertz: Keine Abgabe einer Unterlassungserklärung
„Süddeutsche Zeitung“ und „DER SPIEGEL“ berichten am Donnerstagmorgen (14.04.2016) über eigene Informationen, wonach Böhmermann die von Erdoğan geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben wolle. Hierfür hätte Rechtsanwalt von Sprenger eine Frist bis Mittwoch (13.04.2016) um 24.00 Uhr gesetzt. Rechtsanwalt Schertz soll diesem schriftlich mitgeteilt haben: Mein Mandant wird keine Unterlassungserklärung abgeben. Es ist hierbei offensichtlich übersehen worden, dass das Gedicht nicht solitär verbreitet wurde, sondern in einer Gesamtdarstellung über das, was in Deutschland erlaubt ist und was nicht.“ Schertz bestätigte dies am gleichen Tag gegenüber der dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH.
sueddeutsche.de/medien/streit-um-erdoan-schmaehgedicht-boehmermann-will-keine-unterlassungserklaerung-abgeben-1.2949039 
spiegel.de/politik/deutschland/jan-boehmermann-gibt-keine-unterlassungserklaerung-ab-a-1087093.html

 
14.04.2016 | ZDF-Redakteursausschuss sieht Programmauftrag erfüllt und fordert Wiedereinstellung in Mediathek
Dies erklärten die Sprecher des Ausschusses, Dr. Michael Funken, Hubert Krech und Dr. Stefan Münker, in einem offenen Brief als Rundschreiben an alle Mitarbeiter über die Hauspost des Senders, welches DWDL vorliegt.
dwdl.de/nachrichten/55521/der_brief_des_zdfredakteurausschusses_im_wortlaut/page_0.html (Wortlaut Rundschreiben)

 
14.04.2016 | Reaktion des ZDF zu Forderungen Redakteursausschuss / Thema in nächster Fernsehratssitzung
Der Sender nahm zu den Forderungen über das hauseigene Intranet Stellung. Der Text liegt DWDL ebenfalls vor. Demnach würde der Fernsehrat in seiner kommenden Sitzung (am 08.07.2016) das Thema aufgreifen. Ferner habe es eine Vielzahl an Programmbeschwerden – sowohl gegen die Sendung, als auch gegen die Depublizierung – gegeben.
dwdl.de/nachrichten/55521/der_brief_des_zdfredakteurausschusses_im_wortlaut/page_1.html (Wortlaut Stellungnahme ZDF-Intranet)

 
14.04.2016 | ZDF holt Rechtsgutachten der Sozietät Redeker Sellner Dahs für Stellungnahme bei StA Mainz ein
Am Donnerstag (14.04.2016) erklärte der Sender in einer Pressemitteilung: «Das ZDF hat heute von der durch die Staatsanwaltschaft Mainz eingeräumten Möglichkeit einer Stellungnahme in dem Ermittlungsverfahren gegen Jan Böhmermann Gebrauch gemacht.
 Die Stellungnahme stützt sich auf eine Expertise der Kanzlei Redeker Sellner Dahs. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass die in Rede stehende Sequenz einschließlich des so genannten Schmähgedichts rechtlich zulässig war und daher die Grenzen zur Strafbarkeit nicht überschritten worden sind. Die grundgesetzlich garantierte Satirefreiheit umfasse gerade im Zusammenhang mit Angelegenheiten von öffentlichem Interesse auch den Einsatz grober Stilmittel, unabhängig davon, ob sie persönlichen oder allgemeinen geschmacklichen Vorstellungen entsprechen. Es liege im Wesen der Satire, durch gezielte Überzeichnungen, die auch darauf angelegt sind, Emotionen und Reaktionen beim Publikum auszulösen, auf ein Thema aufmerksam zu machen und Kritik zu üben. Mit dem in eine satirische Gesamtdarstellung eingebetteten Gedicht hatte das Neo Magazin Royale die Debatte um die politische Diskussion über einen Satirebeitrag der Sendung extra3 und die diesbezügliche Reaktion des türkischen Staatspräsidenten aufgegriffen. Dabei ging es nicht nur um eine satirische Auseinandersetzung mit dieser Reaktion und dem rechtlichen Begriff der Schmähkritik, sondern auch darum, die Rezeption solcher satirischer Stilmittel in der digitalen Medienöffentlichkeit zu thematisieren. Form und Inhalt des satirischen Beitrags zielten nicht auf eine Ehrverletzung des türkischen Staatspräsidenten, sondern bezweckten die kritische Auseinandersetzung mit diesen Themen. Das ZDF hatte am Tag nach der Ausstrahlung entschieden, das umstrittene Schmähgedicht nicht mehr zu verbreiten, weil die Passage nicht den Qualitätsansprüchen und Regularien des ZDF entspricht. Dies ist jedoch von der strafrechtlichen Bewertung der in Rede stehenden Sequenz klar zu trennen.»
presseportal.zdf.de/pressemitteilung/mitteilung/zdf-stellungnahme-gegenueber-der-staatsanwaltschaft-mainz/772

 
14.04.2016 | NMR: Keine neue Sendung / ZDF zeigt stattdessen Best-of
Da keine neue Folge produziert wurde, zeigte das ZDF am Donnerstagabend (14.04.2016) ein Best-of älterer NMR-Episoden. Bereits am Dienstag (12.04.2016) hatten die Produktionsgesellschaft btf GmbH und Böhmermann die Sendung abgesagt; der Sender bestätigte dies.
zdf.de/ZDFmediathek/.../2711982/NEO-MAGAZIN-ROYALE-vom-14.04.2016?flash=off (Stream | Video | 43:56 Min. | SD var. bis 480p)
zdf.de/none/zdf/16/04/160414_sendungroyale045bob_nmg_3328k_p36v12.mp4 (Download ¹ | Video | 43:56 Min. | HD 720p | ca. 1,1 GB)
twitter.com/neomagazin/status/719880364915732481
twitter.com/ZDF/status/719885882237562880 
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15.04.2016 | BK‘in Merkel: Bundesregierung erteilt Strafverfolgungsermächtigung / § 103 StGB soll 2018 außer Kraft treten
Am Freitag (15.04.2016) gab Merkel im Bundeskanzleramt eine Presseerklärung ab: «Meine Damen und Herren! Mit Schreiben vom 7. April 2016, eingegangen im Auswärtigen Amt am 8. April 2016, hat die Republik Türkei ein Strafverlangen hinsichtlich des Moderators Jan Böhmermann wegen dessen Sendungsabschnitts über Präsident Erdogan gestellt. Gesetzliche Voraussetzung für die Strafverfolgung des speziellen Delikts der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten ist eine Ermächtigung der Bundesregierung. Die Bundesregierung hat dieses Ersuchen entsprechend der Staatspraxis geprüft. An dieser Prüfung waren das Auswärtige Amt, das Bundesjustizministerium, das Bundesinnenministerium und das Bundeskanzleramt beteiligt. Es gab unterschiedliche Auffassungen zwischen den Koalitionspartnern Union und SPD. Im Ergebnis wird die Bundesregierung im vorliegenden Fall die Ermächtigung erteilen. Ich möchte dazu gerne näher Stellung nehmen: Die Türkei ist ein Land mit dem Deutschland eng und freundschaftlich verbunden ist – über die vielen Menschen mit türkischen Wurzeln hier im Land, über enge wirtschaftliche Verflechtungen und über unsere gemeinsame Verantwortung als Alliierte in der nordatlantischen Allianz. Die Türkei führt Verhandlungen für einen Beitritt zur Europäischen Union. In dieser engen Partnerschaft sind gegenseitige, auch völkerrechtlich geschuldete Achtung ebenso wie der offene Austausch zu den Entwicklungen des Rechtsstaats, der Unabhängigkeit der Gerichte und des Meinungspluralismus von besonderer Bedeutung. Umso mehr erfüllen uns die Lage der Medien in der Türkei und das Schicksal einzelner Journalisten mit großer Sorge; wie auch Einschränkungen des Demonstrationsrechts. Die Bundesregierung wird auch in Zukunft auf allen Ebenen die Postulate von Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und Pluralismus gegenüber der Türkei anmahnen. Wir treten dafür ein, dass bei unseren Partnern und Verbündeten die Freiheit der Meinung und die Unabhängigkeit der Justiz in gleichem Umfang gewährleistet sein müssen wie in Europa und anderen Ländern der demokratischen Welt. Wir setzen uns gegenüber anderen Staaten dafür ein, Grundrechte wie die Meinungsfreiheit, die Kunstfreiheit und die Pressefreiheit zu achten. Wir fordern ihre Achtung und ihren Schutz auch von der Türkei ein. Wir fordern das, weil wir von der Stärke des Rechtsstaats überzeugt sind. Im Rechtsstaat sind Grundrechte wie die Meinungsfreiheit, die Kunstfreiheit und die Pressefreiheit elementar. Sie sind elementar für Pluralismus und Demokratie. Im Rechtsstaat ist die Justiz unabhängig. In ihm ist garantiert, dass die Verfahrensrechte des Betroffenen gewahrt werden. In ihm gilt die Unschuldsvermutung. Im Rechtsstaat ist es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, die Persönlich..., das Persönlichkeitsrecht und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen. In ihm bedeutet die Erteilung einer Ermächtigung zur Strafverfolgung des speziellen Delikts der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten weder eine Vorverurteilung des Betroffenen noch eine vorgreifende Entscheidung über Grenzen der Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit, sondern lediglich, dass die rechtliche Prüfung der unabhängigen Justiz überantwortet wird und nicht die Regierung, sondern Staatsanwaltschaften und Gerichte das letzte Wort haben werden. Genau in diesem und in keinem anderen Verständnis und genau in diesem und in keinem anderen Gesamtrahmen wird die Bundesregierung im vorliegenden, konkreten Fall hinsichtlich des Moderators Jan Böhmermann die von mir eingangs vorgetragene Ermächtigung erteilen. Darüber hinaus möchte ich Ihnen mitteilen, dass unabhängig von diesem konkreten Verfahren die Bundesregierung der Auffassung ist, dass § 103 Strafgesetzbuch als Strafnorm zum Schutz der persönlichen Ehre für die Zukunft entbehrlich ist. Wir werden deshalb einen Gesetzentwurf zu seiner Aufhebung vorlegen. Der Gesetzentwurf soll noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden und 2018 in Kraft treten. Vielen Dank.»

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 (Mitschnitt BPA | Stream | Video | 4:53 Min. | HD 720p)
bundesregierung.de/.../.../...-merkel-boehmermann-02_HQ.mp4 (Mitschnitt BPA | Download ¹ | Video | 4:53 Min. | SD 576p | ca. 155 MB)
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15.04.2016 
| BMin Steinmeier und BMin Maas: SPD-Resorts waren gegen Erteilung der Strafverfolgungsermächtigung
Steinmeier und Maas gaben am Freitag (15.04.2016) eine gemeinsame Presseerklärung im Reichstagsgebäude ab:
– Steinmeier: «Die Bundesregierung hat heute entschieden, dass die Ermächtigung zur Strafverfolgung gemäß § 104a Strafgesetzbuch erteilt wird. Beteiligt an dieser Entscheidung waren das Bundeskanzleramt, das Auswärtige Amt, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium des Innern. Das war eine schwierige Entscheidung. Für beide Alternativen gab es gute Gründe. Die SPD-geführten Resorts haben nach sorgfältiger Abwägung gegen die Erteilung der Ermächtigung gestimmt. Wegen der Stimmengleichheit entschied die Stimme der Bundeskanzlerin. Wir sind der Auffassung, dass die Ermächtigung zur Strafverfolgung gemäß § 104a Strafgesetzbuch nicht hätte erteilt werden sollen. Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit sind höchste Schutzgüter unserer Verfassung. Wir erleben in diesen Tagen eine heftige Debatte über die Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit und ihre Grenzen. Die Diskussion darüber, wie wir in Deutschland unser Zusammenleben gestalten, wie wir Freiheit schützen und wo mögliche Grenzen liegen, ist wichtig.»
– Maas: «Ob eine Strafverfolgungsermächtigung erteilt wird, ist eine Ermessensentscheidung der Bundesregierung. Im vorliegenden Fall besteht die Besonderheit, dass Präsident Erdoğan Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Beleidigung erstattet hat. Die Frage, ob es sich bei den Äußerungen von Herrn Böhmermann um Satire oder schon um eine strafbare Beleidigung handelt wird deshalb ohnehin von den Gerichten nach Recht und Gesetz entschieden – und zwar unabhängig davon, ob die Strafverfolgungsermächtigung erteilt wird oder nicht. Zudem ist im Gegensatz zu allen anderen vorausgegangenen Fällen die besagte Äußerung von einem Journalisten in einer Satire-Sendung getätigt worden. Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit sind höchste Schutzgüter unserer Verfassung. Auch dies ist bei der Ermessensentscheidung der Bundesregierung zu berücksichtigen. Deshalb haben wir uns bei den Beratungen der Resorts gegen die Erteilung einer Strafverfolgungsermächtigung ausgesprochen. § 103 Strafgesetzbuch wollen wir abschaffen. Die Sonderregelung der Beleidigung von ausländischen Staatsoberhäuptern ist aus der Zeit gefallen. Der Gedanke einer Majestätsbeleidigung passt nicht mehr in unser Strafrecht. Schönen Dank.»

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 (Mitschnitt „Phoenix“ | Stream | Video | 2:52 Min. | HD 720p)

 
15.04.2016 | Erklärung RA Schertz
Rechtsanwalt Schertz erklärte am Freitag (15.04.2016): „Ich kann die Entscheidung nur mit erheblichem Unverständnis nur Kenntnis nehmen.“ [...] „Diese Verfolgungsermächtigung war völlig überflüssig und ohne Not.“ [...] „Damit hat sie die Definition der Schmähkritik benutzt und eine rechtliche Bewertung vorgenommen, obwohl das der Justiz vorbehalten ist“
[folgt] ...

 
16.04.2016 | NMR: Produktionspause bis 12.05.2016
Böhmermann teilte am Samstag (16.04.2016) über „Facebook mit: «
Liebe Fans des NEO MAGAZIN ROYALE, Mein Team und ich haben es uns in den vergangenen drei Jahren zur Aufgabe gemacht, die Top-Themen aus Politik, Feuilleton und Boulevard satirisch einzuordnen. In den vergangenen zwei Wochen haben wir es geschafft jedes dieser drei Presse-Levels selber einmal durchzuspielen. Daher habe ich mich entschlossen eine kleine Fernsehpause einzulegen, damit sich die hiesige Öffentlichkeit und das Internet mal wieder auf die wirklich wichtigen Dinge wie die Flüchtlingskrise, Katzenvideos oder das Liebesleben von Sophia Thomalla konzentrieren kann. Denn es gibt möglicherweise bedeutsamere Themen, als die Diskussion um ein in einer Satire-Sendung vorgetragenes Gedicht. Darüber hinaus ist die Redaktion davon überzeugt, dass ein weiterer Song von Dieter „Didi“ Hallervorden zum Thema unbedingt zu verhindern ist. Das, und darin sind sich hier alle einig, MUSS oberste Priorität haben! Vom Saarland bis nach Sachsen fühle ich eine Solidarität für die Sendung von der überwältigenden Mehrheit derjenigen, die nicht Präsident Erdogan sind, und dafür möchte ich mich von Herzen bedanken. Es bringt mich aber auch in eine schwierige Situation: Wenn selbst Beatrix von Storch auf einmal mit erhobenem Mauszeiger auf Seiten der Satire kämpft, über wen soll ich dann noch Witze machen? Nicht auszudenken, wenn sich auch noch Til Schweiger zwischen zwei Flaschen Emma Cuvé aus dem mallorquinischen Frühling melden würde, um mir beizustehen oder Campino und Bob Geldof plötzlich mit einem Charity-Song um die Ecke kämen. Daher verlasse ich jetzt erstmal das Land, lasse mir beim Twerk&Travel durch Nordkorea die Sache mit der Presse- und Kunstfreiheit nochmal genau erklären, bevor ich noch ein paar Tage mit meinem Segway auf dem Jakobsweg pilgere, um mich selbst zu finden. Euer Jan» – Der Sender teilte hierzu am gleichen Tag via „Twitter mit: «Jan Böhmermann und die Produktionsfirma btf wollen eine vierwöchige Produktionspause bis zum 12. Mai einlegen. Das ZDF respektiert diese Entscheidung. Was anstelle der damit ausfallenden Ausgaben von Neo Magazin Royale gesendet wird, ist derzeit noch offen.»
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(Bild: ZDF)
facebook.com/jboehmermann/posts/1174196975946157
twitter.com/ZDF/status/721313917578919936

 
19.04.2016 | Medienbericht: RA Schertz reicht Schutzschriften bundesweit bei allen Landgerichten ein
media.ndr.de/progressive/2016/0419/TV-20160419-2020-1800.hq.mp4

 
22.04.2016 | BPräs Gauck zu Plänen § 103 StGB außer Kraft zusetzen 
Hierzu befragt, sagte Bundespräsident Joachim Gauck dem Deutschlandfunk am Freitag (22.04.2016): «Das ist so ein Fall, wo ich ungern dem Parlament, das ja hier erst mal zu entscheiden hat, Ratschläge geben würde. Mein Rat aber in dieser Sache ist, nicht aus einer aktuellen Erregungsphase heraus Entscheidungen zu treffen, sondern das Für und Wider noch einmal gründlich zu bewerten. Das ist bei Auseinandersetzungen, die letztlich vom Recht geprägt werden, immer wichtig. [...] Wir sind ein bisschen kurzatmig jetzt. Wir regen uns auf. Der eine mehr in die Richtung, der andere mehr in die andere Richtung. Und bei solchen Sachen braucht man schon eine Phase des Nachdenkens und der Abwägung.»
dradio.de/file/dradio/2016/04/24/dlf_20160424_1105_4b7df38f.mp3 (Interview DLF | Audio | ab 00:00:00)
deutschlandfunk.de/abschaffung-des-paragrafen-103-bundespraesident-gauck-mahnt.868...article_id=352095 (Interview DLF | Transkript)

 
22.04.2016 | BK’in Merkel bedauert falschen Eindruck vermittelt zu haben und spricht von Fehler
Am Freitagabend (22.04.2016) erklärte Merkel während der Pressekonferenz zur Ministerpräsidentenkonferenz der Länder in Berlin: «Wenn ich mich in den letzten Tagen über etwas ärgere, was mich persönlich anbelangt, dann würde ich sagen, dann ärgere ich mich darüber, dass ich am 4. April von „bewusst verletzend“ gesprochen habe und damit der Eindruck entstanden ist, dass hier meine persönliche Bewertung zu irgendetwas etwas zählt. Das war im Rückblick betrachtet ein Fehler und hat dazu geführt, dass jetzt der Eindruck entsteht und vielleicht gedacht wird, Meinungsfreiheit sei nicht mehr wichtig, Pressefreiheit sei nicht mehr wichtig. Und mir ist dieses wichtig und wird es auch weiter wichtig bleiben. Und das leitet mich bei allen Gesprächen.»
picosong.com/TWhJ (Audio | 00:37 Min.)


22.04.2016 . . .
faz.net/aktuell/politik/inland/wie-es-zur-entscheidung-im-fall-boehmermann-kam-14191637.html 
zeit.de/politik/deutschland/2016-04/majestaetsbeleidigung-jan-boehmermann-recep-tayyip-erdogan-prozess-paragraf
swr.de/unternehmen/organisation/uni-talk/.../ugfx37 (Video | ab 00:04:54)

 
26.04.2016 | Pressemeldung der StA Mainz
Am Dienstagmorgen (26.04.2016) teilte die leitende Oberstaatsanwältin Keller in einer Pressemitteilung mit: «Im Hinblick auf zahlreiche im Wesentlichen gleichlautende Anfragen von Medienvertretern teile ich mit, dass heute Vormittag bei der Staatsanwaltschaft Mainz die Ermächtigung der Bundesregierung sowie das Strafverlangen der türkischen Regierung im Sinne von § 104a Strafgesetzbuch eingegangen sind. Diese Unterlagen werden nun in die laufende Prüfung einbezogen. Eine vom anwaltlichen Bevollmächtigten des türkischen Staatspräsidenten in Aussicht gestellte Stellungnahme ist noch nicht zu den Akten gelangt. Der entsprechende Eingang bleibt abzuwarten. Dem Beschuldigten, für den sich bislang kein Verteidiger bestellt hat, ist rechtliches Gehör zu gewähren. Danach wird voraussichtlich - sollte sich nicht das Erfordernis weiterer Ermittlungen ergeben - eine abschließende Sachentscheidung darüber getroffen werden können, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass alle Strafanzeigen von Privatpersonen, der Strafantrag des türkischen Staatspräsidenten sowie das Strafverlangen der türkischen Regierung unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt in einem Verfahren zusammengefasst und geprüft werden.»
rlp.de/Staatsanwaltschaften/StA-Mainz/Presse (jeweils bei Zeitraum von / bis April 2016 wählen und anzeigen klicken)

 
28.04.2016 | Bundesrat: Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des § 103 des Strafgesetzbuches (Drs. 214/16)
Gesetzesantrag der Länder Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen vom 28.04.2016.
bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0201-0300/214-16.pdf?__blob=publicationFile&v=1 

 
03.05.2016 
| Interview mit Böhmermann
zeit.de/2016/20/jan-boehmermann-interview-schmaehkritik/komplettansicht (Vollständiges Interview)

 
12.05.2016 | Deutscher Bundestag: Debatte zur Außerkraftsetzung des § 103 StGB / MdB Detlef Seif trägt Schmähgedicht vor
(170. Sitzung des 18. Deutschen Bundestages)

Video thumb
 (Video | ab 00:35:00)
dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18170.pdf (Plearprotokoll / Stenografischer Bericht / mit Zurufen | ab Bl. 16724 )

 
13.05.2016
 | Bundesrat: Debatte zum Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des § 103 des Strafgesetzbuches (Drs. 214/16)
bundesrat.de/SharedDocs/downloads/DE/plenarprotokolle/2016/Plenarprotokoll-945.pdf (Protokoll 945. Sitzung | ab Seite 188)

 
15.05.2016 
| Böhmermann in Spotify-Podcast Fest & Flauschig
play.spotify.com/album/12gaorK9jynEAOQ3jryYZT (Episode 1: „Aufbau West“ vom 15.05.2016)

 
17.05.2016 | LG Hamburg erlässt Einstweilige Verfügung gegen Böhmermann (Az. 324 O 255/16)
Im einstweiligen Verfügungsverfahren gab das Landgericht Hamburg dem Antrag Erdoğans mit Entscheidung vom 17.05.2016 teilweise statt und untersagte Böhmermann die Äußerung bestimmter Passagen des Gedichts.
spiritlegal.com/files/userdata_global/downloads/LG-Hamburg-Boehmermann.pdf (Beschluss im Volltext)
justiz.hamburg.de/oberlandesgericht/6103290/pressemeldung-2016-05-17-olg-01
dejure.org/2016,10309 

 
26.09.2016 | LG Hamburg beraumt mündlichen Verhandlungstermin in der Hauptsache an (Az. 324 O 402/16)
Sitzungsbeginn vor der 24. Zivilkammer (Pressekammer) ist am 02.11.2016 um 10.00 Uhr. Eine Entscheidung des Gerichts über die Klage im Hauptsacheverfahren tritt an die Stelle der vorläufigen Regelung im Eilverfahren. Mit einer Entscheidung am Tage der mündlichen Verhandlung ist nicht zu rechnen.
justiz.hamburg.de/presseerklaerungen/7011342/pressemitteilung-2016-09-26-olg-01 
justiz.hamburg.de/contentblob/1289180/data/gvp-gesamt-lg.pdf (Besetzung/Zuständigkeit ZK 24 s. S. 324)
dejure.org/2016,10309

  
04.10.2016 | StA Mainz stellt Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein
«Die Staatsanwaltschaft Mainz hat das Ermittlungsverfahren gegen den Moderator Jan Böhmermann wegen des Vorwurfs der Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen waren strafbare Handlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen. Die Ermittlungen haben auch keine hinreichenden Anhaltspunkte für strafbare Handlungen anderer an der Entstehung oder Ausstrahlung des Beitrages beteiligte Personen ergeben. [...] der Beschuldigte hat mit Schriftsatz seines Verteidigers vom 1. September 2016 zu dem Tatvorwurf Stellung genommen. [...]»
www2.mjv.rlp.de/Staatsanwaltschaften/StA-Mainz/Presse (Vollständige Pressemitteilung)
dejure.org/gesetze/StPO/170.html 

 
04.10.2016 | Bellut begrüßt Verfahrenseinstellung
«Das ist eine gute Nachricht. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft macht in ihrer ausführlichen Begründung deutlich, dass die Kunst- und Meinungsfreiheit in unserer Gesellschaft einen außerordentlich hohen Stellenwert besitzt.»
twitter.com/ZDFpresse/status/783319671764320256

 
04.10.2016 Erklärung der RAe Krause und Schertz nach der Verfahrenseinstellung
– Der Böhmermann in der Strafsache vertretende RA Dr. Daniel M. Krause von der Rechtsanwaltskanzlei Krause & Kollegen aus Berlin: «Wir begrüßen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Mainz, die manche Befremdlichkeit in einer überhitzten öffentlichen Diskussion auf den Boden der Sachlichkeit zurückgeführt hat. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft bestätigt unsere von Beginn an vertretene Auffassung, wonach ein strafbares Verhalten von Herrn Böhmermann nicht gegeben ist. Zu Recht hat die Staatsanwaltschaft Mainz den Beitrag von Herrn Böhmermann umfassend in seiner Entstehung und Natur betrachtet. Dabei hat sie das Gedicht "Schmähkritik" in seiner Einbettung in den Gesamtkontext gewürdigt und in seinem Charakter als Teil eines satirischen "juristischen Pro-Seminars über die Grenzen der Satire" erkannt, welches eine Schmähung des Herrn Erdogan nicht enthält. Dem entspricht, dass die Staatsanwaltschaft Mainz auch einen Beleidigungsvorsatz bei Herrn Böhmermann nicht hat erkennen können. Die Staatsanwaltschaft hat rechtsstaatlich entschieden und jedem politischen Druck widerstanden. Das verdient Hervorhebung und Respekt.»
– RA Schertz: «Die Staatsanwaltschaft hat unserer von Anfang an geäußerten Einschätzung der Rechtslage entsprochen. Anders als etwa die Bundeskanzlerin, die offenbar in Unkenntnis des genauen Sachverhalts ihren Regierungssprecher die satirische Nummer von Herrn Böhmermann sogleich pauschal als ‘bewusst verletzend‘ bewerten ließ, noch dazu gegenüber einer ausländischen Regierung, hat die Staatsanwaltschaft erkannt, dass man das Gedicht nicht solitär betrachten kann, sondern es in dem Gesamtkontext seiner Einbindung beurteilen muss. Jan Böhmermann hatte das Gedicht ganz bewusst in einer Gesamtdarstellung, in ein juristisches Proseminar über die Grenzen der Satire und die Fragen, was künstlerisch in Deutschland erlaubt ist und was nicht, einbezogen. Die öffentliche juristische Bewertung der künstlerischen Arbeit von Herrn Böhmermann durch die Bundeskanzlerin stellte vor dem Hintergrund der heutigen Einstellung um so mehr nicht nur eine Kompetenzüberschreitung und eine nicht hinzunehmende Verletzung der verfassungsmäßigen Gewaltenteilung dar, sondern kam einer öffentlichen Vorverurteilung gleich, die umso schwerer wiegt, als dass sie von der türkischen Regierung als Ermutigung aufgefasst werden konnte, straf- und zivilrechtlich gegen Herrn Böhmermann vorzugehen. Ich erwarte, dass nunmehr auch in dem Zivilverfahren die Klage von Herrn Erdogan abgewiesen wird, da eine Schmähkritik im engeren Sinne aus den angegebenen Gründen gerade nicht vorliegt und sehe dem Termin am 2. November 2016 insofern gelassen entgegen. Herr Böhmermann wird morgen in Köln eine persönliche Stellungnahme im Rahmen eines Pressetermins gegen 16.30 Uhr abgeben.»
presseportal.de/pm/62754/3447290
kralaw.de (Link zur Kanzlei des Strafverteidigers)

  
04.10.2016 | Böhmermann kündigt persönliche Stellungnahme via „Twitter“ an
«Hey, Presse: Morgen, Mittwoch 5.10.2016, werde ich um 16.30 Uhr ausführlich persönlich Stellung nehmen. Mehr hier.»
twitter.com/janboehm/status/783320425019342852 

 
05.10.2016 | Persönliche Stellungnahme von Böhmermann in „YouTube“-Video
«Guten Tag, meine Damen und Herren! Hallo liebe Medienvertreter! Liebes durchschnittlich informierte, verständige Publikum! Mein Name ist Jan Böhmermann und es folgt nun meine persönliche Stellungnahme zur Sache, wie angekündigt um 16.30 Uhr. Fragen werden hinterher zugelassen. Kleines bisschen Geduld. Ich freue mich, dass die Staatsanwaltschaft Mainz nicht den Aufwand gescheut hat, sich die komplette „Neo Magazin Royale“-Sendung vom 31. März 2016 anzuschauen. Wir bei „ZDFneo“ können jeden aufmerksamen Zuschauer sehr gut gebrauchen. Ich freue mich auch, dass die Staatsanwaltschaft Mainz mein juristisches Proseminar zum Thema „Was ist eigentlich Schmähkritik?“ in den entsprechenden inhaltlichen und zeitlichen Kontext gestellt hat und außerdem zu dem Schluss gekommen ist, dass ich – verkürzt gesagt – ein unseriöser Quatschvogel bin, der beruflich Blödsinn macht. Alles andere hätte ich zwar schmeichelhaft, aber auch einigermaßen beunruhigend gefunden. Es steht also zumindest vorerst amtlich fest, es geht im Kern um einen Witz. Die einen sagen: „geschmacklos“; die anderen sagen: „zu diesem damaligen Zeitpunkt, genau richtig“. Mein juristisches Proseminar zum Thema Schmähkritik war kein Versehen, kein Zufall und auch kein Ausrutscher, sondern ist genauso mehrere Tage im Voraus geplant und vorbereitet worden. Die „Neo Magazin Royale“-Sendung vom 31. März wurde ganz normal und so gewissenhaft wie immer vom ZDF abgenommen. Es ist enorm wichtig für mich als Künstler in solchen Momenten und Zeiten, einen starken, selbstbewussten öffentlich-rechtlichen Sender mit klarer unabhängiger Haltung und selbstbewussten Redakteuren hinter sich zu wissen, der Streit, Diskurs und Meinungsvielfalt nicht nur aushält, sondern aktiv befördert – auch wenn das manchmal ein bisschen ungewohnt und anstrengend ist. Ich spreche für mich und mein Team, wenn ich sage, wir vom „Neo Magazin Royale“ und ich, Jan Böhmermann ganz persönlich, stehe zu einhundert Prozent hinter meinem Sender, dem ZDF. Jetzt zur Sache. Man kann ‘nen Witz immer überflüssig oder gelungen finden. Meinungsfreiheit. Damit unterscheidet sich der Witz allerdings fundamental von den grundlegenden Werten unserer Gesellschaft. Im Vergleich zu dem was kritische Journalisten, Satiriker oder Oppositionelle in der Türkei damals und auch jetzt gerade durchmachen, ist dieses ganze Theater um die „Böhmermann-Affäre“ schon wieder ein großer, trauriger Witz für sich, der sich leider völlig außerhalb meiner professionellen Qualitätskontrolle befindet. Während Sie dieses Video sehen, sitzen in der Türkei Menschen in Haft, ohne Chance auf einen fairen Prozess, müssen ihre Reisepässe abgeben, dürfen das Land nicht verlassen, verlieren ihren Job, weil sie sich kritisch mit ihrem Land auseinandergesetzt haben, öffentlich, oder in einem zu großen Kreis eine andere Meinung vertreten haben, als erlaubt. Und Deutsche mit türkischen Wurzeln – also Deutsche – sind zerrissen und verunsichert, telefonieren mit ihren Familien in der Türkei, haben Angst davor am Telefon frei zu sprechen oder öffentlich zu ihrer Meinung zu stehen, egal wie sie ist, weil sie Repressalien für ihre Verwandten in der Türkei oder für sich hier in Deutschland fürchten. Das ist Scheiße. Und genau darum geht es. Dass man sich in Deutschland in diesen Punkten, Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit, sicher fühlen muss; und zwar nicht nur privilegierte Medienfuzzis mit einer eigenen Sendung in der Digitalsparte, sondern jeder. Politik, die diese grundlegenden Werte und Prinzipien, die Meinungs- und Kunstfreiheit standfest und notfalls offensiv verteidigt, kann jeden noch so geschmacklosen Witz souverän weg lachen. Wenn ein Witz eine Staatskrise auslöst, ist das nicht das Problem des Witzes, sondern des Staates. Was Humor ist und was ‘ne Straftat, beurteilt zuallererst der professionelle Spaßvogel, dessen Job das ist. Dann, als zweites, sein durchschnittlich informiertes, verständiges Publikum. Und erst wenn es stark unterschiedliche Meinungen gibt, geben sollte, im aller größten Notfall, die zuständigen Gerichte und Staatsanwaltschaften – uns sonst niemand. Ich persönlich freue mich, dass ich jetzt wieder rausgehen darf und Witze zu jedem Thema machen kann. Das war meine persönliche Stellungnahme. Zu allen juristischen Fragen geben Ihnen meine acht Verteidiger, acht oder neun Verteidiger, ab sofort gerne Auskunft. Ich möchte mich nicht dazu weiter äußern, aber würde gerne jetzt Fragen zu lassen. Gibt es Fragen momentan? Falls Ihnen noch nach meiner Stellungnahme Fragen einfallen sollten, können Sie die in die Kommentare unter diesem Video schreiben, ich werden die zehn Fragen mit den meisten Likes sowohl bei „Facebook“ als auch bei „YouTube“ gerne beantworten. Like-Einsendeschluss ist heute Abend 0.00 Uhr. Ist das soweit klar? Dann, ja, ich denke mal, wo ich jetzt die Aufmerksamkeit habe, möchte ich die Gelegenheit nutzen, vielleicht noch ein kleines Liedchen zu singen, oder? Komm! Singen wir ein Liedchen! [Gitarre spielt Melodie von „Always Look on the Bight Side of Life“ (Monty Python/Eric Idle); dazu gesungen: „Some things in life are bad, they can really make you mad. Other things just make you swear and curse. When you're chewing on life's gristle, don't grumble, give a whistle! And this'll help things turn out for the best and always look on the bright side of life! Always look on the bright side of life! If life seems jolly rotten, there's something you've forgotten! And that's to laugh and smile and dance and sing, when you're feeling in the dumps, don't be silly chumps, just purse your lips and whistle – that’s the thing! And always look on the bright side of life! Always look on the bright side of life! Lala-lalaa lalaa lalalalaa, lalalalaa lala lalalalalaa, lalaa lala-lalalalaa, Freiheit, Freiheit, ist die einzige die zählt, hahahaha!“] Tschö! Bis morgen Abend! Sendung! „Neo Magazin Royale“! Nicht vergessen, einschalten! 22.15 Uhr im „ZDFneo“ und in der Mediathek ab 20.15 Uhr. Hashtag der Woche: „#criminalminds“. Bis dann.»

Video thumb
 (Video | 7:09 Min | HD 1080p)
facebook.com/jboehmermann/posts/1309456542420199 (ergänzende Beantwortung der Fragen vom 07.10.2016)

 
05.10.2016 | Agenturmeldung: RA v. Sprenger soll Beschwerde gegen Verfahrenseinstellung einlegen
Der dpa Deutschen Presse-Agentur GmbH teilte von Sprenger am Mittwoch (05.10.2016) mit: «Ich kann bestätigten, dass die Beschwerde eingelegt werden soll.» Zuvor hatte die „BILD“-Zeitung von eigenen Erkenntnissen berichtet, wonach Erdoğan seinen Anwalt angewiesen habe, Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid einzulegen. In einem späteren „BILD“-Artikels hieß es hierzu, dass dies am Mittwochabend (05.10.2016) geschehen sei. Gegenüber dem „Tagesspiegel“ erklärte die StA Mainz: «Eine solche Beschwerde kann entweder bei der Staatsanwaltschaft Mainz oder bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz eingelegt werden. Zur Entscheidung über eine entsprechende Beschwerde wäre die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz berufen.»
faz.net/agenturmeldungen/dpa/anwalt-plant-beschwerde-gegen-boehmermann-entscheidung-14468172.html
bild.de/politik/inland/jan-boehmermann/erdogan-doch-noch-nicht-ausgestanden-48157340.bild.html
tagesspiegel.de/politik/satire-affaere-merkel-will-nicht-sagen-ob-sie-boehmermanns-auftritt-gesehen-hat/14644566.html
dejure.org/gesetze/StPO/171.html
dejure.org/gesetze/StPO/172.html
„BILD“, Bundesausgabe Nr. 234/40 vom 07.10.2016, Seite 2

 
06.10.2016 | Medienberichte: Gesetz zur Außerkraftsetzung § 103 StGB soll im Januar 2017 verabschiedet werden
Darauf verständigten sich laut einem Bericht der am Freitag (07.10.2016) erschienenen „BILD“-Zeitung die Parteivorsitzenden der drei Koalitionsparteien, BK‘in Merkel, der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel (SPD) und der Ministerpräsident des Freitstaates Bayern, Horst Seehofer (CSU), während des Koalitionsausschusses am Donnerstagabend (06.10.2016) in Berlin. Ebenfalls am Donnerstagabend (06.10.2016) zitierten zahlreiche Medien und Agenturen übereinstimmend den Vorsitzenden der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Thomas Oppermann (SPD), nach welchem ein entsprechendes Aufhebungsgesetz «spätestens im Januar» vom Bundeskabinett gebilligt und dem Bundestag zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden sollte.
„BILD“, Bundesausgabe Nr. 235/40 vom 07.10.2016, Seite 1

 
07.10.2016 | Pressekonferenz nach ZDF-Fernsehratssitzung: Bellut zu Verfahrenseinstellung Zukunft Böhmermanns im Sender
– Am 07.10.2016 traf sich in Mainz der ZDF-Fernsehrat zur zweiten Sitzung der XV. Amtsperiode. In der anschließenden Pressekonferenz erklärte Bellut in seinem Eingangsstatement: «[…] Dann haben wir kurz gesprochen… auch über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Mainz zur Einstellung des Verfahrens gegen Jan Böhmermann. Wir fühlen uns vom ZDF in unserer Auffassung bestätigt, dass es juristisch in Ordnung war. Es hat uns programmlich nicht gefallen. Deswegen haben wir es aus der Mediathek genommen. Das ist die Aufgabe des Programmdirektors und meine Aufgabe so etwas zu entscheiden im Einklang dann und der Diskussion mit dem Fernsehrat, ja. Der Fernsehrat hat bei der letzten Sitzung das so akzeptiert… oder als es damals akut war – das war [sogar] schon zwei Sitzungen her, ja. Bei der vorletzten Sitzung… Also erst einmal diese Entscheidung begrüßen wir sehr, wissen aber auch, dass eine weitere Entscheidung in Hamburg ansteht. Das eine steht mit dem anderen nicht in Verbindung. Da geht es um eine zivilrechtliche Klage. Im Kern geht es darum, dass Herr Staatspräsident Erdoğan eine Unterlassungserklärung versucht durchzusetzen. Und ich bin gespannt, wie dieses Verfahren ausgeht. Und auch da finde ich, sollen wir die Justiz in Ruhe arbeiten lassen ohne das weiter zu kommentieren. […]»
– Auf spätere Nachfrage einer Journalistin zur Dauer der derzeitigen Vertragsbindung zwischen dem ZDF und Böhmermann, einem etwaigen Sendeplatz im Hauptprogramm und seiner Zukunft im Sender, entgegnete Bellut: «Also wir haben den Vertrag erst einmal verlängert für das Jahr ’17. Und über die… wo er wann, welche Sendung macht sind wir ständig im Gespräch. Kern bleibt: „Neo Magazin Royale“. Dazu kommt noch eine Talksendung, ja, die auch schon bekannt ist… mit Olli Schulz, ja, mit Olli Schulz. Und er hat ja die Wiederholung von „Neo Magazin Royale“ im Hauptprogramm, ja, am Freitag. Und darüber hinaus sind verschiedene Projekte im Gespräch, aber noch nicht entschieden. Damit ist er allerdings schon ganz gut ausgelastet.»
– Darüber hinaus war am Sonntag (09.10.2016) im Medienmagazin DWDL.de“ von einer diesem entgegneten Erklärung des ZDF zu lesen, nach welcher für das Jahr 2017 zehn Folgen der Sendung „Böhmermann & Schulz“ („ZDFneo“) produziert werden sollen.
pk_fernsehrat_zpp/1/161007_pk_fernsehrat_zpp_1456k_p13v11.mp4  (PK-Mitschnitt des ZDF | Video | ab 00:09:02 und ab 00:21:14)
dwdl.de/nachrichten/58078/zdfneo_setzt_auf_mehr_schulz__boehmermann/ 

 
14.10.2016 | GStA Koblenz weist Beschwerde zurück
www2.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/634/broker.jsp?uMen=634b8374-d698-11d4-a73d-0050045687ab&uCon=a1420dc9-095...

 
02.11.2016 | Diverses: Mündliche Verhandlung vor dem LG Hamburg / Urteilsverkündung am 10.02.2017 um 9.30 Uhr
de.reuters.com/article/deutschland-prozess-b-hmermann-idDEKBN12X1IY (Reuters Agenturmeldung)
ndr.de/.../Erdogan-gegen-Boehmermann-vor-dem-Landgericht,boehmermann260.html (Hamburg Journal / NDR: Bericht mit Video)

Video thumb
 (Medienmagazin Zapp / NDR: Interview/Stellungnahme RA Schertz)
buskeismus-lexikon.de/images/terminrolle_161102.pdf (privates Foto des Sitzungsaushangs | unbestätigt)
buskeismus-lexikon.de/02.11.2016_-_Prof._Dr._Christian_Schertz_verteidigt_Satire (privater Besucherbericht mit Beschluss | unbestätigt)

 
25.11.2016Böhmermann in n-tv“-Sendung „So! Muncu!“ vom 25.11.2016
tvnow.de/ntv/so-muncu/so-muncu-2016-11-25-22-15-00/player (benötigt Adobe Flash Player | mit Werbung)

 
30.12.2016 | Auskunftsklage Tagesspiegel gegen Auswärtiges Amt / Beschluss OVG Berlin-Brandenbg. / erteilte Antworten des AA
Az.: OVG 6 S 29.16 (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg) / zuvor Az.: VG 27 L 324.16 (Verwaltungsgericht Berlin)
gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige...#focuspoint
tagesspiegel.de/politik/aerger-mit-erdogan-regierung-muss-jur...-einschaetzung-zu-boehmermanns-satire-offen-legen/19199984.html 
lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-berlin-27l32416-boehmermann-tagesspiel-erfolgreich-auskunftsklage-...-bundesregierung/ 
dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OVG%20Berlin-Brandenburg&Datum=30.12.2016&Aktenz...=6%20S%2029.16
jungundnaiv.de/2017/01/25/bundes...2017/ (siehe: „Nachreichung vom Auswärtigen Amt zum Fall Böhmermann“ | Beitrag v. 25.01.2017)


25.01.2017 Außerkraftsetzung des § 103 StGB: Kabinettsbeschluss / Vorlage Gesetzesentwurf / RegPK mit StS Seibert
bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/01/2017-01-25-abschaffung-paragraf-103-stgb.html
dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/109/1810980.pdf (dem Bundestag vorgelegter Gesetzesentwurf | Drs. 18/10980 vom 24.01.2017)

Video thumb
(BPK-Mitschnitt | ab 00:03:13 und ab 00:35:27)

 
10.02.2017Urteil: LG Hamburg bestätigt im Hauptsacheverfahren Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren
justiz.hamburg.de/pressemitteilungen/8138326/pressemitteilung-2017-02-10-olg-01/
justiz.hamburg.de/contentblob/6103298/.../schmaehgedicht-jan-boehmermann-pdfanhang.pdf (vom LG Hamburg bereitgestelltes PDF)
ndr.de/.../Teile-des-Boehmermann-Gedichts-bleiben-verboten,hamj53772.html (Hamburg Journal / NDR | Video)
dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Hamburg&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=324%20O%20402/16 

Vgl. Eintragung vom 17.05.2016 mit Link zum Beschluss im Volltext

 
10.02.2017 RA Schertz kündigt Berufungseinlegung beim Hanseatischen Oberlandesgericht (HansOLG) an
[...]

 
10.03.2017RA Schertz legt Berufung ein (Az. 7 U 34/17)

sueddeutsche.de/medien/exklusiv-streit-mit-erdoan-boehmermann-geht-in-berufung-1.3413900

 
17.03.2017 | Eilbeschluss des Verwaltungsgerichtes Berlin (Az. VG 27 L 502.1)
berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2017/pressemitteilung.572575.php
tagesspiegel.de/politik/...-merkel-muss-sagen-ob-sie-boehmermanns-erdogan-satire-gesehen-hat/19533076.html 

 
28.03.2017 LG Hamburg: Veröffentlichung des Urteils im Volltext
landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bsharprod.psml?showdoccase=1&doc.id=JURE170025881&st=ent 
openjur.de/u/953147.tex2pdf

 
28.03.2017 | Rückschau zum Jahresjubiläum im „Tagesspiegel“
blendle.com/i/der-tagesspiegel/recht-und-gehetz/bnl-tagesspiegel-20170328-0012328526 

 
01.04.2017 
| ...
tagesspiegel.de/.../erdogan-vs-boehmermann-warum-die-schmaehgedicht-affaere-vermeidbar-gewesen-waere/19577482.html

 
27.04.2017 | ...
twitter.com/janboehm/status/857501980398366720 

 
28.04.2017 | Deutscher Bundestag: Erste Lesung zur Außerkraftsetzung § 103 StGB (232. Sitzung, TOP 40)
bundestag.de/mediathekoverlay?videoid=7103289&mod=mod442356 (Videoaufzeichnung des TOP 40)
dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18232.pdf (Plenarprotokoll / Stenografischer Bericht / ab Bl. 23482)
dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/116/1811616.pdf (Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung)
dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/112/1811243.pdf (Gesetzesentwurf der Bundesregierung)

 
28.04.2017 | Russisch-staatl. Medienbericht über türk.-staatl. Agenturmeldung: Erdoğan bemüht nun Staatsanwaltschaft Ankara
de.sputniknews.com/panorama/20170429315568837-boehmermann-erdogan-klage/
de.wikipedia.org/wiki/Rossija_Sewodnja
de.wikipedia.org/wiki/Anadolu_Ajansı 
ilerihaber.org/icerik/erdogandan-alman-komedyen-bohmermanna-bu-kez-turkiyede-suc-duyurusu-71209.html (?)

 
04.05.2017 
Medienbericht: RA von Sprenger legt Mandat nieder
meedia.de/.../wegen-nazi-vergleichen-des-tuerkischen-praesidenten-deutscher-erdogan-anwalt-von-sprenger-legt-mandat-nieder/ 

 
16.05.2017 | Kommentar: Harald Schmidt
Bei „SPIEGEL DAILY“ sagte Harald Schmidt im Skype-Interview: «
Ich hab‘ mich gefreut für Böhmi, weil er hat ja wirklich prima für mich gearbeitet und ich wusste sofort, äh, als diese Anzeige passierte, das ist ein Karriereschub, den hat man nur einmal in der Laufbahn. Äh, was besseres hätte ihm nicht passieren können und damit war er sozusagen etabliert. Ich hab’ mich nur noch gewundert, dass der Intendant des ZDF’ sagte, wir gehen mit ihm durch alle Instanzen und nicht, wir gehen mit ihm ins Hauptprogramm. Was eigentlich, dass also… auf der Position sitzt nach wie vor Markus Lanz, zu, ich hoffe, guten Tarifen... und Böhmi strampelt nach wie vor da im Netz und Twitter... und ich weiß gar nicht wie diese Geräte alle heißen. Also das wäre der Effekt gewesen, aber karrieremäßig war das… ganz kleiner Punkt vielleicht, ähm, der Anruf bei Peter Altmaier; der Ruf nach Hilfe… mmhh… das ist so’n bisschen, kippt so’n bisschen die Coolness, aber das sind Sachen, die einem am Anfang passieren.»
daily.spiegel.de/meinung/schmidts-skype-show-harald-schmidt-ist-zurueck-a-05359 (Video | erfordert Abo / Probeabo gratis | ab 00:05:36)
video-secure.spiegel.de/flash/65/76/1766756_1280x720_720p.mp4 (Video | Direktlink ohne Abo abrufbar | ab 00:05:36)

 
29.05.2017 | Gespräch: Böhmermann beim SWR UniTalk mit Fritz Frey

swr.de/unternehmen/organisation/uni-talk/-/id=7687068/did=8656672/nid=7687068/ugfx37/index.html 
(Video | ab 00:02:32 u. ab 00:39:58)

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 (Video | ab 00:02:32 u. ab 00:39:58)

 
30.05.2017 | Erdoğan mandatiert RA Mustafa Kaplan
meedia.de/2017/05/30/nach-anwalts-eklat-erdogan-schickt-nsu-nebenklaeger-mustafa-kaplan-in-die-boehmermann-berufung
sueddeutsche.de/medien/schmaehgedicht-erdoans-neuer-vertreter-im-fall-boehmermann-1.3530000 
kanzlei-kaplan.de (Link zur Kanzlei)

 
02.06.2017Deutscher Bundestag: Gesetz zur Außerkraftsetzung § 103 StGB angenommen (237. Sitzung vom 01.06.2017, TOP 29)
bundestag.de/mediathekoverlay?videoid=7115352&mod=mod442356 (Videoaufzeichnung des TOP 29 / Reden zu Protokoll)
dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/126/1812602.pdf (Beschlussempfehlung und Bericht vom 31.05.2017)
dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18237.pdf (Plenarprotokoll / Stenografischer Bericht / ab Bl. 24183 / Reden in Anl. 23 ab Bl. 24260)

 
16.06.2017 Bundesrat: Grunddrucksache über Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages (Drs. 462/17)

bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0401-0500/462-17.pdf?__blob=publicationFile&v=1
bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2017/0401-0500/0462-17.html?nn=4353124 

 
20.06.2017 RA Kaplan im Interview mit der Deutschen Welle (Deutsche Welle Türkçe / DW)
dw.com/tr/erdoğanın-avukatı-şiir-yasaklanmazsa-son-merciye-kadar-taşırız/a-39328902 (nur auf Türkisch verfügbar)

 
29.06.2017 Bundesrat beraumt Abstimmung für 07.07.2017 an
bundesrat.de/SharedDocs/TO/959/erl/19.pdf?__blob=publicationFile&v=1
bundesrat.de/SharedDocs/TO/959/tagesordnung-959.html?cms_topNr=2

 
03.07.2017 Vortrag: MdEP Sonneborn 

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 (Video | ab 00:28:22)

 
07.07.2017 Bundesrat: Beschlussdrucksache (959. Sitzung, TOP 19)
bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0401-0500/462-17(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1 
gesetze-im-internet.de/gg/art_77.html

 
12.07.2017 RA Kaplan legt Anschlussberufung ein
spiegel.de/kultur/tv/jan-boehmermann-recep-tayyip-erdogan-geht-in-berufung-gegen-schmaehgedicht-a-1157312.html 
dejure.org/gesetze/ZPO/524.html

 
17.07.2017 BPräs Steinmeier fertigt Gesetz aus

 
21.07.2017 Gesetz im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 48 (BGBl. S. 2439) verkündet
bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s2439.pdf

 
03.08.2017 | OVG Berlin-Brandenburg: Beschwerde des Bundeskanzleramts als unbegründet zurückgewiesen (Az. 6 S 9.17)
berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE170007048&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 (Beschluss Volltext)
berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2017/pressemitteilung.618914.php 
dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OVG%20Berlin-Brandenburg&Datum=03.08.2017&Aktenzeichen=6%20S%209.17

 
05.08.2017 Medienbericht zur Gerichtsentscheidung von Dr. Jost Müller-Neuhof im „Tagesspiegel“
tagesspiegel.de/politik/gericht-zur-boehmermann-affaere-merkel-muss-angeben-ob-sie-schmaehgedicht-kannte/20150028.html 

 
14.08.2017 | Schweiz will Art. 296 StGB (CH) aufheben
bazonline.ch/schweiz/standard/erdogan-co-beleidigen-duerfen/story/27452526
luzernerzeitung.ch/nachrichten/schweiz/keine-strafe-mehr-fuer-majestaetsbeleidigun g;art46447,1083803
gesetze.ch/sr/311.0/311.0_034.htm

 
18.08.2017 Medienbericht zur Auskunftserteilung des Bundeskanzleramts von Müller-Neuhof im „Tagesspiegel“
Demnach habe das Bundeskanzleramt dem „Tagesspiegel“ mitgeteilt, dass BK‘in Merkel das Gedicht selbst erst bei „BILD.de“ zur Kenntnis genommen hätte bevor sie es öffentlich als «bewusst verletzend» kritisierte.
tagesspiegel.de/politik/satire-kritik-der-kanzlerin-merkel-hat-sich-von-boehmermann-selbst-eine-meinung-gemacht/20208842.html
twitter.com/janboehm/status/898548588845957120

 
05.09.2017 Medienbericht: RA Schertz fordert Bundeskanzleramt zur Stellungnahme auf / Bundespresseamt bestätigt Eingang
tagesspiegel.de/wirtschaft/schmaehgedicht-auf-erdogan-boehmermann-droht-merkel-mit-klage/20283164.html
meedia.de/2017/09/05/wegen-ihrer-kritik-an-seinem-schmaehgedicht-jan-boehmermann-droht-angela-merkel-mit-klage 

 
13.09.2017 | Gespräch: Böhmermann bei Leipziger Gesprächen mit Thomas Bille (Aufzeichnung vom 04.09.2017)
leipziger-gespraeche.de/tl_files/leipziger-gespraeche/download/leipziger-gespraeche-040917-Jan-Boehmermann.mp3 (ab 00:49:54)

 
14.09.2017 Medienbericht: RA Kaplan bietet BK‘in Merkel seine Hilfe an
spiegel.de/kultur/gesellschaft/jan-boehmermann-anwalt-von-recep-tayyip-erdogan-springt-angela-merkel-bei-a-1167671.html 

 
24.09.2017 | Dokumentarfilm „Tegenlicht – Sonntag mit Böhmermann“ der niederländischen Rundfunkanstalt „VPRO“

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(deutsche Sprachfassung | ab 00:28:35)
vpro.nl/programmas/tegenlicht/kijk/afleveringen/2017-2018/sonntag-mit-bohmermann.html 


28.10.2017 OLG Hamburg beraumt Termin zur mündlichen Verhandlung für 27.02.2018 an
dw.com/tr/böhmermann-şiiri-bir-üst-mahkemede/a-41149239 (nur auf türkisch verfügbar)

 
01.01.2018 | Gesetz zur Aufhebung des § 103 StGB in Kraft getreten

 
15.01.2018
| [...]

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14.02.2018 
| OLG Hamburg: Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem 7. Zivilsenat am 27.02.2018 um 14.30 Uhr
justiz.hamburg.de/pressemitteilungen/10457972/pressemitteilung-2018-02-14-olg-01 

 
21.02.2018OLG Hamburg: Medienverfügung
justiz.hamburg.de/pressemitteilungen/10492012/pressemitteilung-2018-02-21-olg-01 

 
22.02.2018 | NMR: Böhmermann im Gepräch mit Henryk M. Broder

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 (ab 00:03:13)


22.02.2018 Pressemeldung: Böhmermann in der Rheinischen Post
presseportal.de/pm/30621/3874569

 
27.02.2018 Medienberichte: Mündliche Verhandlung vor dem OLG Hamburg / Urteilsverkündung am 15.05.2018
ndr.de/nachrichten/hamburg/Erdogan-gegen-Boehmermann-Urteil-im-Mai,boehmermann286.html (mit Video)
tagesspiegel.de/medien/schmaehgedicht-ueber-erdogan-urteil-zur-causa-boehmermann-erst-im-mai/21010848.html 
meedia.de/.../naechste-runde-im-prozess-um-erdogan-schmaehgedicht-boehmermanns-anwalt-kritisiert-laue-einlassung-des-richters 
lto.de/recht/nachrichten/n/hanseatisches-olg-7u34-17-boehmermann-erdogan-schmaehgedicht-verboten-berufun-urteil 
sueddeutsche.de/medien/fall-boehmermann-unrecht-und-unfreiheit-nehmen-sich-jeden-raum-den-man-ihnen-laesst-1.3885354

 
07.05.2018 OLG Hamburg: Pressemitteilung zur Urteilsverkündung am 15.05.2018 um 14.00 Uhr
justiz.hamburg.de/pressemitteilungen/11000548/pressemitteilung-2018-05-07-olg-01 

 
15.05.2018 Berufungsurteil: OLG Hamburg weist Berufung und Anschlussberufung zurück / Revision nicht zugelassen
justiz.hamburg.de/pressemitteilungen/11038250/prssemitteilung-2018-05-15-olg-01 (Pressemitteilung zum Berufungsurteil)
justiz.hamburg.de/contentblob/6103298/6b1b7ae264e23809630af9d7716ef2fd/data/schmaehgedicht-jan-boehmermann-pdfanhang.pdf (vom 10.02.2017 / s.o.)

 
15.05.2018 | Zwei Interviews: RA Schertz kündigt Nichtzulassungsbeschwerde in Deutschlandfunk und DLF Kultur an
dradio.de/file/dradio/2018/05/15/neues_urteil_zu_boehmermanns_schmaehgedicht_drk_20180515_1450_68f0630a.mp3 
dradio.de/file/dradio/2018/05/15/wie_geht_es_weiter_im_boehmermann_prozess_interview_mit_dlf_20180515_1536_03324e75.mp3 

 
15.05.2018 Medienberichte zur Berufungsentscheidung
mediandr-a.akamaihd.net/progressive/2018/0515/TV-20180515-1948-2400.hd.mp4 (Beitrag / Hamburg Journal, NDR)
mediandr-a.akamaihd.net/progressive/2018/0515/TV-20180515-1528-2600.hd.mp4 (Aufsager / Hamburg Journal, NDR)
mediandr-a.akamaihd.net/progressive/2018/0515/TV-20180515-1623-5200.hd.mp4 (Studiogespräch / NDR aktuell, NDR)
dradio.de/file/dradio/2018/05/15/kulturpresseschau_drk_20180515_2353_a48847dd.mp3 (Kulturpresseschau, Deutschlandfunk Kultur)

 
08.06.2018 OLG Hamburg: Veröffentlichung des Berufungsurteils im Volltext
landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bsharprod.psml?showdoccase=1&doc.id=KORE213212018&st=ent 

 
30.08.2018Interview: Böhmermann und MdEP Sonneborn im SZ-Magazin der Süddeutschen Zeitung
sueddeutsche.de/leben/jan-boehmermann-martin-sonneborn-interview-1.4106720 (Paywall)
t.co/UZ78eFeoUT (Empfehlungslink via Blendle / gratis)

  
20.09.2018 Böhmermann im NMR (ab 00:04:21)
rodlzdf-a.akamaihd.net/none/zdf/18/09/180920_sendungroyale122cpr_nmg/2/180920_sendungroyale122cpr_nmg_3328k_p36v14.mp4

 
01.10.2018...
n-tv.de/mediathek/videos/wirtschaft/Boehmermann-lobt-Erdogan-und-versteht-Trachten-nicht-article20649800.html 

 
03.11.2018 | ...

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 (ab 00:33:58 und ab 00:55:59)

 
28.11.2018 | ...
haz.de/Nachrichten/Medien/Uebersicht/Jan-Boehmermann-Ich-weiss-was-ich-ausloesen-kann 

 
08.12.2018 ...
dw.com/de/türkei-der-beleidigte-präsident/a-46622547

 
22.01.2019 ...
tagesspiegel.de/.../anwalt-schertz-geht-vor-bundesgerichtshof-streit-um-boehmermanns-schmaehgedicht-geht-weiter/23896288.html 

 
25.01.2019 | ...
open.spotify.com/track/50vllyFEEDzqUCvxQf3Ox2?si=N4LxsbsjTWKUGIgsOMK8EA

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27.02.2019 
...
olg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/.../.../001_zt_archiv_2019/007_PM_27-02-2019---Endlich-scharf.pdf 
pbs.twimg.com/media/D0bApr2X4AAztgE.jpg 

 
01.03.2019 | ...
zdfvodnone-vh.akamaihd.net/.../190301_brodbeck_h19.smil/index_3296000_av.m3u8
tagesspiegel.de/politik/akkreditierung-verweigert-tuerkei-will-deutsche-journalisten-rauswerfen/24056966.html 

 
21.03.2019 | ...
dw.com/de/deutscher-wegen-erdogan-beleidigung-vor-gericht-in-istanbul/a-48007349 


01.04.2019 | ...
tagesspiegel.de/politik/streit-um-schmaehgedicht-boehmermann-zerrt-merkel-vor-gericht/24168874.html 

 
08.04.2019 
| ...
berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.800718.php 


11.04.2019 ...
tagesspiegel.de/.../schmaehgedicht-auf-erdogan-...-bundesregierung-will-merkels-kritik-an-boehmermann-nicht-wiederholen/....html 

 
12.04.2019 | BPK/RegPK (Freitag) neu hinzugefügt

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 (ab 00:29:25)

 
15.04.2019BPK/RegPK (Montag)

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 (ab 00:43:56)
 

16.04.2019 | ...
berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.803217.php 
tagesspiegel.de/politik/urteil-vom-berliner-verwaltungsgericht-boehmermann-scheitert-mit-klage-gegen-merkel/24225984.html
twitter.com/janboehm/status/1118134389999853568 
ondemand-mp3.dradio.de/file/.../boehmermann_gedicht_vor_gericht_wozu_braucht_es_das_drk_20190416_1246_aef843cf.mp3 
ondemand-mp3.dradio.de/file/.../streit_um_schmaehgedicht_aeusserungen_boehmermann_dlf_20190416_1537_648d25f1.mp3 
ondemand-mp3.dradio.de/file/.../komiker_versus_kanzlerin_gericht_weist_boehmermanns_klage_drk_20190416_2349_aa248a87.mp3 
wdrmedien-a.akamaihd.net/.../cosmokoelnradyosubeitrag_2019-04-16_boehmermannmerkelekar_cosmo.mp3 (türkisch)

 
17.04.2019 | BPK/RegPK (Mittwoch)

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 (ab 00:55:41)

 
24.04.2019 «Die Erdogan-Pointe steht noch aus!»

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02.05.2019 NMR: Internationaler Tag der Pressefreiheit am 3. Mai 2019

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30.07.2019 Beschluss: BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde ab (Az.: VI ZR 231/18)
bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/2019102.html
lto.de/.../bgh-vizr231-18-schmaehgedicht-boehmermann-nichtzulassungsbeschwerde-zurueckgewiesen 
faz.net/einspruch/boehmermann-scheitert-wegen-schmaehgedicht-vor-bundesgerichtshof-16311670.html 

 
26.09.2019
| NMR-Online-Teaser: Gedicht von Moritz Hürtgen

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13.10.2019 | ...
open.spotify.com/episode/07lTHtAEitzjhoC29464Qz 

  

19.12.2019 | Verfassungsbeschwerde eingelegt
faz.net/aktuell/feuilleton/medien/schmaehkritik-boehmermann-zieht-vors-verfassungsgericht-16544239.html

 

09.04.2021 | NMR: «Wer oder was ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt?» (kurz nach VÖ auf privat gestellt)

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09.04.2021 | NMR: «Wer oder was ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt?» (neue Version)

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26.01.2022 | Beschluss: Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an (1 BvR 2026/19)
bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/01/rk20220126_1bvr202619.html 

 
19.05.2022 | Agenturmeldung: RA Schertz kritisiert Bundesverfassungsgericht

w.epd.de/digital/med/2022/05/19/#article277580
 

21.05.2022 | Interview mit RA Schertz u.a. zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

turi2.de/community/das-individuum-hat-keine-lobby-christian-schertz-ueber-prozesse-und-politik

 

10.02.2023 | Interview mit RA Schertz bei PHOENIX

presseportal.de/pm/6511/5438070 

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